Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
8. Abschnitt - Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 - 111q) |
(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
(2) 1Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt. 2Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern.
(3) 1Nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 ist auch die Durchsicht von elektronischen Speichermedien bei dem von der Durchsuchung Betroffenen zulässig. 2Diese Durchsicht darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien erstreckt werden, soweit auf sie von dem elektronischen Speichermedium aus zugegriffen werden kann, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu befürchten ist. 3Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden.
(4) Werden Papiere zur Durchsicht mitgenommen oder Daten vorläufig gesichert, gelten die §§ 95a und 98 Absatz 2 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
01.01.2008 | Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG | 21.12.2007 | |
01.09.2004 | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) | 24.08.2004 |
überwachung § 100bOnline-Durchsuchung § 100cAkustische Wohnraumüberwachung § 100dKernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungs-
berechtigte § 100eVerfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c § 100fAkustische Überwachung außerhalb von Wohnraum § 100gErhebung von Verkehrsdaten § 100hWeitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum § 100iTechnische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten § 100jBestandsdaten-
auskunft § 100kErhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten § 101Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen § 101aGerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -
auswertung; Benachrichtigungs-
pflichten bei Verkehrs-
und Nutzungsdaten § 101bStatistische Erfassung; Berichtspflichten § 102Durchsuchung bei Beschuldigten § 103Durchsuchung bei anderen Personen § 104Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit § 105Verfahren bei der Durchsuchung § 106Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts § 107Durchsuchungs-
bescheinigung; Beschlagnahme-
verzeichnis § 108Beschlagnahme anderer Gegenstände § 109Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände § 110Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien § 110aVerdeckter Ermittler § 110bVerfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers § 110cBefugnisse des Verdeckten Ermittlers § 110dBesonderes Verfahren bei Einsätzen zur Ermittlung von Straftaten nach den §§ 176e und 184b des Strafgesetzbuches § 110e(weggefallen) § 111Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten § 111aVorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111bBeschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung § 111cVollziehung der Beschlagnahme § 111dWirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen § 111eVermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung § 111fVollziehung des Vermögensarrestes § 111gAufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111hWirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111iInsolvenzverfahren § 111jVerfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111kVerfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111lMitteilungen § 111mVerwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände § 111nHerausgabe beweglicher Sachen § 111oVerfahren bei der Herausgabe § 111pNotveräußerung § 111qBeschlagnahme von Verkörperungen eines Inhalts und Vorrichtungen
Rechtsprechung zu § 110 StPO
321 Entscheidungen zu § 110 StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 827/21
Durchsicht von Unterlagen in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren ...
- BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18
Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der ...
- BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18
Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 708/18
Einstweilige Anordnung gegen die Auswertung sichergestellter Datenträger ...
- BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 708/18
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18
Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
Keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch Versagung ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2018 - 1 S 13.18
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Fehlerhaftigkeit der ...
- VG Freiburg, 06.04.2018 - 4 K 9673/17
Öffnung und Sichtung eines bei einer vereinsrechtlichen Durchsuchung ...
- BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
- LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21 Corona
Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des ...
Zum selben Verfahren:
- AG Nürnberg, 23.06.2021 - 59 Gs 5881/21 Corona
Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht - ...
- AG Nürnberg, 23.06.2021 - 59 Gs 5881/21 Corona
§ 110 StPO in Nachschlagewerken
- § 110 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Durchsicht von Papieren
Querverweise
Auf § 110 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 95a (Zurückstellung der Benachrichtigung des Beschuldigten; Offenbarungsverbot)
§ 98a (Rasterfahndung)
§ 111 (Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten)
§ 111b (Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung)
§ 111e (Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 459g (Vollstreckung von Nebenfolgen)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 59b (Durchsuchungen)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 4 (Ermittlungen)
- Abgabenordnung (AO)
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Strafverfahren
- Ermittlungsverfahren
- IV. Steuer- und Zollfahndung
- § 404 (Steuer- und Zollfahndung)