Abgabenordnung

   Achter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 - 412)   
   Dritter Abschnitt - Strafverfahren (§§ 385 - 408)   
   2. Unterabschnitt - Ermittlungsverfahren (§§ 397 - 405)   
   IV. Steuer- und Zollfahndung (§ 404)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 404
Steuer- und Zollfahndung

1Die Behörden des Zollfahndungsdienstes und die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihre Beamten haben im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. 2Die in Satz 1 bezeichneten Stellen haben die Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 sowie die Befugnis zur Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen (§ 110 Abs. 1 der Strafprozessordnung); ihre Beamten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2451), in Kraft getreten am 18.12.2019 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
18.12.2019
Änderung
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Änderung
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften12.12.2019BGBl. I S. 2451
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Rechtsprechung zu § 404 AO

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Querverweise

Auf § 404 AO verweisen folgende Vorschriften:

    Abgabenordnung (AO) 
      Durchführung der Besteuerung
        Steuerfahndung (Zollfahndung)
          § 208 (Steuerfahndung (Zollfahndung))
     
      Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
        Strafverfahren
          Ermittlungsverfahren
            V. Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen
              § 405 (Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen)
        Bußgeldverfahren
          § 410 (Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren)
    Einkommensteuergesetz (EStG) 
      XI. Altersvorsorgezulage
        § 96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)
     
      XIII. Mobilitätsprämie
        § 108 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)
     
      XV. Energiepreispauschale
        § 121 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)

Redaktionelle Querverweise zu § 404 AO:

    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Verhaftung und vorläufige Festnahme
          § 127 II (Vorläufige Festnahme)
          § 127b (Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der öffentlichen Klage
          § 163 (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren)
          § 163b (Maßnahmen zur Identitätsfeststellung)
Was ist das?

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