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   OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22   

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OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22 (https://dejure.org/2024,3376)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.02.2024 - 4 A 112/22 (https://dejure.org/2024,3376)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2024 - 4 A 112/22 (https://dejure.org/2024,3376)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    BGB § 670, BGB § 677, BGB § 683, KrWG § 3 Abs. 9, SächsKrWBodSchG § 5 Abs. 1 Satz 1
    Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Abfallbesitz; Grundstück; freie Zugänglichkeit; juristische Person des öffentlichen Rechts; Fiskalvermögen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.08.2009 - 7 CN 2.08

    Sperrmüllabfuhr, flächendeckende; Rückstände; Abfallbesitzer,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
    Das erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft fehlt, wenn das Grundstück für die Allgemeinheit tatsächlich und rechtlich - etwa aufgrund von wald- oder naturschutzrechtlichen Betretungsrechten - frei zugänglich ist (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1989 - C 82.87 -, juris Rn. 9 f.; Beschl. v. 21. Dezember 1998 - 7 B 211/98 -, juris Rn. 3; Urt. v. 27. August 2009 - 7 CN 2/08 -, juris Rn. 22; OVG LSA, Beschl. v. 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris Rn. 13; Beckmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Losebl., § 3 KrWG Rn. 131; Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Auflage 2019, § 3 Rn. 74), sodass der Eigentümer die Fläche nicht dem Zugriff und Zutritt Dritter entziehen kann (BVerwG, Urt. v. 8. Mai 2003 - 7 C 15.02 -, juris Rn. 11).

    Wie sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2009 - 7 CN 2/08 -, juris Rn. 23, ergibt, soll die wertende Einschränkung des Abfallbesitzes lediglich dann nicht greifen, wenn ein Träger öffentlicher Verwaltung durch eine eigene Entscheidung oder kraft gesetzlicher Verpflichtung ein in seinem Verwaltungsvermögen stehendes Grundstück dem Gemeingebrauch widmet oder allgemeine Betretensrechte eröffnet.

    Besteht kein Abfallbesitz, ist als Auffangverantwortung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KrWG der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in seinem Gebiet zum Einsammeln und Entsorgen des wilden Mülls verpflichtet (BVerwG, Urt. v. 27. August 2009 - 7 CN 2.08 -, juris Rn. 17; Urt. v. 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
    Die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag ist in entsprechender Anwendung der §§ 677 ff. BGB anerkannt (BVerfG, Beschl. v. 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 -, juris Rn. 33; zuletzt BVerwG, Urt. v. 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris Rn. 26) und kommt auch hier zur Anwendung.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Anerkennung eines Aufwendungsersatzanspruchs für eine öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag eine besondere Rechtfertigung voraus (BVerwG, Urt. v. 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris Rn. 26).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu aus (BVerwG, Urt. v. 26. April 2018 - 3 C 24.16 -, juris Rn. 27): "Erforderlich ist ein öffentliches Interesse daran, dass gerade in der gegebenen konkreten Situation die Aufgabe von einem Dritten wahrgenommen wird.

  • BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13

    Sachaufklärung; Beweisermittlungsantrag; Ausforschung; Abfallerzeuger;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
    Das Kreislaufwirtschaftsrecht enthält eine selbständige, vom Zivilrecht unabhängige Definition des Abfallbesitzes (BVerwG, Urt. v. 15. Oktober - 7 C 1/13 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 28. April 2022 - 7 B 17/21 -, juris Rn. 11).

    Während es bei den zivilrechtlichen Regelungen über den Besitz an Sachen vornehmlich um den Schutz des rechtmäßigen Besitzers vor Eingriffen Dritter geht, ist die Auslegung des Begriffs des Besitzes an Abfall am Ziel einer effektiven Abfallbeseitigung auszurichten (BVerwG, Urt. v. 15. Oktober 2014 - 7 C 1/13 -, juris Rn. 23; Beschl. v. 28. April 2022 - 7 B 17/21 -, juris Rn. 11; Dieckmann, in: Jarass/Petersen, KrwG, 2. Aufl. 2022, § 3 Rn. 230; Frenz, ZUR 2005, 57 [58]).

    Das Kreislaufwirtschaftsrecht zieht den Kreis der Entsorgungspflichtigen grundsätzlich weit, um Verantwortungslücken auszuschließen (BVerwG, Urt. v. 15. Oktober 2014 - 7 C 1/13 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
    Das erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft fehlt, wenn das Grundstück für die Allgemeinheit tatsächlich und rechtlich - etwa aufgrund von wald- oder naturschutzrechtlichen Betretungsrechten - frei zugänglich ist (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1989 - C 82.87 -, juris Rn. 9 f.; Beschl. v. 21. Dezember 1998 - 7 B 211/98 -, juris Rn. 3; Urt. v. 27. August 2009 - 7 CN 2/08 -, juris Rn. 22; OVG LSA, Beschl. v. 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris Rn. 13; Beckmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Losebl., § 3 KrWG Rn. 131; Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Auflage 2019, § 3 Rn. 74), sodass der Eigentümer die Fläche nicht dem Zugriff und Zutritt Dritter entziehen kann (BVerwG, Urt. v. 8. Mai 2003 - 7 C 15.02 -, juris Rn. 11).

    Dass in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts diese Ausnahme - auch - damit begründet wird, dass eine gegenteilige Auslegung die Opfergrenze überschreiten und damit die Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG überstrapazieren würde (BVerwG, Urt. v. 8. Mai - 7 C 15.02 -, juris Rn. 11), ändert an dem Ergebnis nichts.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
    Eine öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag kommt auch in Betracht, wenn - wie hier - ein Hoheitsträger ein Geschäft für einen anderen Hoheitsträger führt (SächsOVG, Urt. v. 21. September 2016 - 3 A 549/15 -, juris Rn. 14; OVG NW, Urt. v. 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 33).

    Die fehlende Bereitschaft eines Trägers öffentlicher Verwaltung, seine Aufgabe selbst wahrzunehmen, spricht entscheidend für die Anwendung der Geschäftsführung ohne Auftrag (OVG NW, Urt. v. 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 28.04.2022 - 7 B 17.21

    Verpflichtung der Abfallbeseitigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
    Das Kreislaufwirtschaftsrecht enthält eine selbständige, vom Zivilrecht unabhängige Definition des Abfallbesitzes (BVerwG, Urt. v. 15. Oktober - 7 C 1/13 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 28. April 2022 - 7 B 17/21 -, juris Rn. 11).

    Während es bei den zivilrechtlichen Regelungen über den Besitz an Sachen vornehmlich um den Schutz des rechtmäßigen Besitzers vor Eingriffen Dritter geht, ist die Auslegung des Begriffs des Besitzes an Abfall am Ziel einer effektiven Abfallbeseitigung auszurichten (BVerwG, Urt. v. 15. Oktober 2014 - 7 C 1/13 -, juris Rn. 23; Beschl. v. 28. April 2022 - 7 B 17/21 -, juris Rn. 11; Dieckmann, in: Jarass/Petersen, KrwG, 2. Aufl. 2022, § 3 Rn. 230; Frenz, ZUR 2005, 57 [58]).

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
    Besteht kein Abfallbesitz, ist als Auffangverantwortung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KrWG der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in seinem Gebiet zum Einsammeln und Entsorgen des wilden Mülls verpflichtet (BVerwG, Urt. v. 27. August 2009 - 7 CN 2.08 -, juris Rn. 17; Urt. v. 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 15).
  • EuG, 05.02.2013 - T-494/10

    Bank Saderat Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
    Unter Berücksichtigung dieses Umstands erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Klägerin als juristische Person des öffentlichen Rechts bei richtlinienkonformer Auslegung des § 3 Abs. 9 KrWG die europarechtliche Gewährleistung der Eigentumsfreiheit durch Art. 17 Abs. 1 i. V. m. Art. 51 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Anspruch nehmen kann (zur Grundrechtsberechtigung juristischer Personen des öffentlichen Rechts EuG, Urt. v. 5.2.2013 - T- 494/10 -, juris Rn. 39 f.), mit der Folge, dass sie nicht anders zu behandeln wäre als jeder andere Private.
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16

    Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
    Aber auch sofern das betreffende Flurstück nicht als Wald anzusehen wäre, würde sich ein allgemeines Betretungsrecht an der freien Landschaft jedenfalls aus § 27 Abs. 1 S. 1 SächsNatSchG und § 59 Abs. 1 BNatSchG ergeben, die - wie das waldrechtliche Betretungsrecht - ein subjektiv-öffentliches Recht auf unentgeltliches Betreten der freien Landschaft normieren (BVerwG, Urt. v. 13. September - 10 C 7.16 -, juris Rn. 49 und 59).
  • OVG Sachsen, 21.09.2016 - 3 A 549/15

    Fundtier; Herrenlosigkeit; Fundbehörde; Unterbringungskosten; Geschäftsführung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
    Eine öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag kommt auch in Betracht, wenn - wie hier - ein Hoheitsträger ein Geschäft für einen anderen Hoheitsträger führt (SächsOVG, Urt. v. 21. September 2016 - 3 A 549/15 -, juris Rn. 14; OVG NW, Urt. v. 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler;

  • BVerwG, 21.12.1998 - 7 B 211.98

    Schädliche Bodenveränderung; Abfall; bewegliche Sache; Abfallbesitz;

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2009 - 7 ME 55/09

    Abfallrechtliche Entsorgungspflicht des Insolvenzverwalters unabhängig von der

  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439

    Insolvenzverwalter als Adressat einer abfallrechtlichen bzw. wasserrechtlichen

  • VGH Bayern, 13.11.2007 - 7 ZB 07.1438
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