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   OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20   

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OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20 (https://dejure.org/2020,44275)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.12.2020 - 2 B 169/20 (https://dejure.org/2020,44275)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 2 B 169/20 (https://dejure.org/2020,44275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2 BBG § 9
    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Tarifbeschäftigte; Anlassbeurteilung; Mindestnote; Gesamtnote; Richtwerte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 6 CE 20.1191

    Übernahme von Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
    15 Dies Grundsätze gelten auch bei der Entscheidung über den Antrag des Antragstellers als Tarifbeschäftigten auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - 2 C 22.09 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 21. Juli 2020 - 6 CE 20.1191 -, juris Rn. 12).

    Eine Auswahl auf dieser Grundlage erfüllt die Kriterien der Bestenauslese und dient einer Abgleichung von Nachfrage und Bedarf, die das Ausscheiden einer nach Erfahrungswerten zu erwartenden Quote zugelassener, aber wegen eines nicht ausreichenden Ergebnisses letztlich erfolglos bleibender Bewerber in die Erwägung einbezieht (vgl. Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl., 10. Kap., Rn. 19; so im Ergebnis auch: BayVGH, Beschl. v. 21. Juli 2020 - 6 CE 20.1191 -, juris Rn. 19 - 21).

    37 Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf seit dem Jahr 2017 durchgeführte Entfristungsverfahren von Tarifbeschäftigten Bezug nimmt, sind diese im Rahmen des vorliegenden Streitgegenstandes weder einschlägig noch rechtlich von Relevanz (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 21. Juli 2020 - 6 CE 20.1191 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
    21 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.; Urt. v. 24. November 1994 - 2 C 21.93 -; Urt. v. 24. November 2005 - 2 C 34.04 - Urt. v. 13. Mai 1965 - II C 146.62 -, sämtlich zitiert nach juris) und des Senats (vgl. Beschl. v. 11. November 2010 - 2 B 126/10 -, juris m. w. N.) sind dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar.

    Demnach kommt im Gesamturteil die unterschiedliche Bedeutung der Einzelbewertungen durch ihre entsprechende Gewichtung hinreichend zum Ausdruck (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 65 f.; Urt. v. 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 39).

  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil (Gesamtnote), das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 15, 22 und 35; Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 13).

    Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17

    Beamter; Beurteilung; Zuständigkeit; Überprüfung; Dienstaufsicht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei Einstellung und Auswahl das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 2 C 11.82 -, juris Rn. 13; Urt. v. 22. Februar 1990 - 2 C 13.87 -, Rn. 23; Urt. v. 16. August 2001 - 2 A 3/00 -, juris Rn. 31; Senatsbeschl. v. 20. September 2017 - 2 B 180/17 -, juris Rn. 12 m. w. N. und v. 15. Februar 2018 - 2 B 363/17 -, juris Rn. 12).20 Der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich ist anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen.

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich gegenüber der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verwaltungsvorschriften (Richtlinien), die sie den Beurteilungen zugrunde legt, verstoßen hat und ob das maßgebliche Verfahren eingehalten wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 15. Februar 2018 - 2 B 363/17 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
    Durch derartige Richtwerte soll einer "inflationären" Vergabe hoher Notenstufen vorgebeugt werden, um hinreichend differenzierte dienstliche Beurteilungen sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 49 ff.).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
    Die Antragsgegnerin konnte den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
    Die Festlegung der streitgegenständlichen Gesamtnote von mindestens 7 Punkten beruht angesichts der prognostizierten und tatsächlich hohen Bewerberzahl auf sachlichen Erwägungen und ist zudem durch den Grundsatz der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung im Rahmen des vorliegenden Massenverfahrens gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2012 - 2 C 11/11 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
    Die Antragsgegnerin konnte den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 2 B 53/10

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Konkurrentenstreit bzgl. der

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
    Die Antragsgegnerin konnte den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 3 B 75/19

    Spielhalle; Härtefall; Übergangsregelung; Mindestabstand; Kohärenz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
    Der Antragsteller verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. Januar 2020 - 12 L 1796/19 und 1. April 2020 - 12 L 1964/19 - sowie des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 8. April 2020 - 3 B 74/19 und 3 B 75/19 -, welche einschlägig seien.
  • OVG Sachsen, 30.04.2019 - 3 B 74/19

    Entziehung Fahrerlaubnis; medizinisch-psychologisches Gutachten; Eignungszweifel;

  • VG Gelsenkirchen, 15.01.2020 - 12 L 1796/19

    Beamte dienstliche Beurteilung Gesamturteil Begründung des Gesamturteils

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwirklichung eines erwirkten

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

  • OVG Sachsen, 11.11.2010 - 2 B 126/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Konkurrentenrechtsstreit aufgrund eines

  • OVG Sachsen, 20.09.2017 - 2 B 180/17
  • OVG Sachsen, 26.03.2020 - 2 B 37/20

    Anforderungsprofil; Bereichsrechtspfleger; Beförderungsentscheidung; Befähigung

  • VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267

    Verbeamtung eines Tarifangestellten, Fehlen der laufbahnrechtlichen

    Die Entscheidung über die Übernahme eines Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis ist entgegen den Ausführungen der Antragstellerseite ausschließlich am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 Satz 1 BBG zu messen (SächsOVG, B. v. 18.12.2020 - 2 B 169/20, BeckRS 2020, 37868 Rn. 13, beck-online).
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