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   OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21   

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OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21 (https://dejure.org/2023,44903)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.12.2023 - 3 N 250/21 (https://dejure.org/2023,44903)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 (https://dejure.org/2023,44903)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 21 Abs 1 AEUV, § 18 AEUV, § 168 Abs 7 AEUV, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG
    Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer Quarantäneverordnung vom 02.02.2021 in der Fassung vom 22.04.2021

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (45)

  • OVG Thüringen, 05.05.2021 - 3 EN 251/21

    Anordnung der häuslichen Quarantäne nach Einreise aus einem Corona-Risikogebiet

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
    Am 23. April 2021 hat der Antragsteller beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO gestellt (Az. 3 EN 251/21), der mit Beschluss vom 5. Mai 2021 abgelehnt wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (1 Band) und den Verwaltungsvorgang des Antragsgegners (1 Ordner) sowie auf die Gerichtsakten (2 Bände und 1 Heftung) zum Verfahren - 3 EN 251/21 - Bezug genommen.

    Denn er verfolgte den Zweck, Eintragungen von Infektionen aus dem Ausland zu verhindern, Ausbruchsgeschehen zu unterbinden und damit die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden sowie die medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen (vgl. Bl. 44 f., 48 der Gerichtsakte zum Verfahren - 3 EN 251/21 -, Begründung zur Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen).

    Im Hinblick auf die Inkubationszeit und dem Umstand, dass selten Krankheitssymptome später als nach dem zehnten Tag auftraten (vgl. Bl. 51 Band 1 der Gerichtsakte zum Verfahren - 3 EN 251/21 -, Begründung zur Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen; Bl. 91 der Behördenakte, Muster-Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus, S. 18 f.) genügte eine Absonderung von 10 Tagen, um Ansteckungen anderer Menschen zu verhindern.

    Ferner galt es zu beachten, dass die Zahl der intensivmedizinisch zu behandelnden COVID-19-Fälle sehr hoch gewesen ist (vgl. Bl. 188 der Behördenakte, Stabsstelle "Corona-Krisenstab", Unterstabsstelle Hotspots, 50. Beratung am 4. März 2021; Bl. 44 Band I der Gerichtsakte zum Verfahren - 3 EN 251/21 -, Begründung zur Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen in Zeiten der Corona-Pandemie; Thüringer Landesamt für Statistik, Sonderveröffentlichung, Aktuelle Zahlen für Thüringen, Stand: April 2021, S. 13, abrufbar unter: https://statistik.thueringen.de/webshop/pdf/2021/41027_2021_04.pdf , zuletzt aufgerufen am: 20.12.2023).

    Ein Vergleich der Infektionsgefahren für Reisende aus dem Ausland einerseits und Daheimgebliebenen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland Verbliebenen anderseits war - entgegen der Auffassung des Antragstellers - nur unter Berücksichtigung vieler Faktoren möglich (vgl. dazu Thüringer OVG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 3 EN 251/21 - juris Rn. 101 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861

    Einreise-Quarantäneverordnung war unwirksam

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
    Ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG war ausgeschlossen, weil § 30 IfSG demgegenüber lex specialis ist (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2022 - 1 WB 37.21 - juris Rn. 31; Bayrischer VGH, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - Rn. 58 m. w. N. - jeweils juris).

    Der Auffassung des Senats stehen auch nicht die Ausführungen des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - entgegen, wonach die Rechtsbegriffe des "Ansteckungsverdachts" und des "erhöhten Infektionsrisikos" i. S. d. Infektionsschutzgesetzes auch im Fall von COVID-19 nicht deckungsgleich seien und die Schwelle des "erhöhten Infektionsrisikos" grundsätzlich eher erreicht sei.

    Darüber hinaus ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - wie bereits dargelegt (s. oben Nr. 2 lit. d. aa. (2)) - für die Annahme des Vorliegens des Ansteckungsverdachts nach § 30 Abs. 1 IfSG auch im Falle der individuellen Prüfung nicht erforderlich, dass der Betroffene tatsächlich Kontakt zu einer infizierten Person oder einem mit Erregern besiedelten Gegenstand hatte (a. A. Bayrischer VGH, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - juris Rn. 71).

    Soweit der Bundesregierung durch die Änderung des § 36 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG aufgrund des Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (Epilage-Fortgeltungsgesetz) vom 29. März 2021, BGBl. I S. 370 nunmehr - sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat - die Befugnis eingeräumt wurde, durch Rechtsverordnung eine Absonderungspflicht an die Einreise aus einem Risikogebiet zu knüpfen, bedeutet dies ebenfalls nicht zwingend, dass der Ansteckungsverdacht je nach Krankheit nicht auch ohne Weiteres durch die Einstufung als Risikogebiet im Sinne von § 2 Nr. 17 IfSG beschrieben werden kann (a. A.: Bayrischer VGH, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - Rn. 71 und Beschluss vom 14. April. 2021 - 20 NE 21.850 - juris Rn. 7 - jeweils juris).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20

    Coronaverordnung: Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
    Nach § 32 Satz 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG können bzw. konnten jedoch auch abstrakt-generelle Regelungen zur Absonderungspflicht erlassen werden, sodass eine - wie vom Antragsteller geforderte - auf den konkret-individuellen Einzelfall bezogene Ermittlungstätigkeit denknotwendig nicht mehr erwartet werden konnte (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 13 B 2046/20.NE - Rn. 49 f. m. w. N. - jeweils juris).

    Die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - führt zu keiner anderen Beurteilung, zumal der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar ist.

    Auch wenn der Erkrankung seinerzeit bei der überwiegenden Zahl der Patienten eher mild verlief, hätte durch eine ungebremste Einreise aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgrund der bisher fehlenden Immunität, des nicht flächendeckend verfügbaren Impfstoffs und ohne spezifischen Therapien eine erhebliche Krankheitslast entstehen können, die auch ein gut ausgestattetes Gesundheitssystem wie das Deutsche an seine Kapazitätsgrenzen hätte bringen können (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - juris Rn. 29).

  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
    In der Rechtsprechung wird zum Teil für vergleichbare - auf § 30 IfSG gestützte - Absonderungsverpflichtungen angenommen, dass es sich insoweit um keine Freiheitsbeschränkungen handele und somit ein Grundrechtseingriff nicht vorliege (vgl. Bayerischer VfGH, Entscheidung vom 23. November 2020 - Vf. 59-VII-20 - Rn. 43 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 1 B 386/20 - Rn. 63; OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE - Rn. 41 ff. - jeweils juris).

    Besonders bei Massenerscheinungen, die sich - wie das seinerzeit weltweite Infektionsgeschehen - auf eine Vielzahl von Lebensbereichen auswirken, darf der Normgeber generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen (vgl. Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 23. November 2020 - Vf. 59-VII-20 - Rn. 78, Bayrischer VGH, Beschluss vom 2. März 2021 - 20 NE 21.570 - Rn. 11 - jeweils juris).

    Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen, die sich im Zusammenhang mit Differenzierungen ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 23. November 2020 - Vf. 59-VII-20 - juris Rn. 78 m. w. N.) Dies gilt in besonderer Weise bei Auftreten neuartiger Gefahrenlagen und Entwicklungen, die ein schnelles Eingreifen des Normgebers erforderlich machen, für die es bisher aber an zuverlässigen Erfahrungen fehlt.

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2021 - 13 MN 170/21

    Aussonderung; Corona; Quarantäne

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
    Die Regelungen, die nur "unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind", erlassen werden konnten, hatte der Verordnungsgeber dennoch auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen zu stützen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. April 2021 - 13 MN 170/21 - juris Rn. 32).

    Diese Risikobewertung, die vom Verordnungsgeber durch den Verweis auf die festgestellten Risikogebiete übernommen wurde, erfolgte nach Auffassung des Senats auf einer hinreichend aussagekräftigen Tatsachengrundlage (so bereits OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. April 2021 - 13 MN 170/21 - Rn. 33 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE - Rn 81 - jeweils juris), sodass für Rückkehrer aus Risikogebieten mithin ein hinreichend konkreter Bezug zur Infektionsgefahr anzunehmen war (so auch § 36 Abs. 8 Satz 1 IfSG in der Fassung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020, BGBl. I. S. 2397).

    Praktikabilität und Einfachheit des Rechts können generalisierende Regelungen rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 2 BvF 2/01 - Rn. 179 m. w. N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. April 2021 - 13 MN 170/21 - Rn. 45 - jeweils juris).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
    Es genügt aber auch ein allein psychisch vermittelter Zwang, wenn die davon ausgehende Zwangswirkung nach Art und Ausmaß einem unmittelbar wirkenden physischen Zwang vergleichbar ist (BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 - juris Rn. 246).

    Um eine Freiheitsentziehung als die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung handelt es sich erst dann, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird, was eine besondere Eingriffsintensität und grundsätzlich eine nicht nur kurzfristige Dauer der Maßnahme voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 - Rn. 250 und vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - Rn. 23 - jeweils juris).

    Dieser Auffassung steht jedoch entgegen, dass von der Absonderungsverpflichtung tatsächlich ein psychisch vermittelter Zwang dahingehend ausging, diese einzuhalten und von der Fortbewegungsfreiheit keinen Gebrauch zu machen, was bereits für eine einem unmittelbar wirkenden physischen Zwang vergleichbare Zwangswirkung sprechen könnte (vgl. zu Ausgangsbeschränkungen BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 - juris Rn. 247).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen, also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - juris Rn. 22 m. w. N.; Radtke, in: BeckOK, GG, 56. Ed., 15.08.2023, GG Art. 104 Rn. 2).

    Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich - tatsächlich und rechtlich - zugänglich ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - juris Rn. 23).

    Um eine Freiheitsentziehung als die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung handelt es sich erst dann, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird, was eine besondere Eingriffsintensität und grundsätzlich eine nicht nur kurzfristige Dauer der Maßnahme voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 - Rn. 250 und vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - Rn. 23 - jeweils juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 132/20

    Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrolle

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
    Selbst unter der Annahme, es läge ein Fall einer Antragsänderung i. S. d. § 91 VwGO vor (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 132/20 - Rn. 18; Sächsisches OVG, Urteil vom 5. September 2022 - 3 C 29/20 - Rn. 18 - jeweils juris), wäre diese nach Auffassung des Senats jedenfalls sachdienlich und damit zulässig.

    Ausgehend von der im Bereich des Gefahrenabwehrrechts allein maßgeblichen ex-ante-Betrachtung ist die materielle Rechtmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift anhand der verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt des Erlasses und während der Geltungsdauer der jeweiligen Bestimmung zu beurteilen (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 3 N 233/21 - Rn. 77 f. und Beschluss vom 28. Januar 2021 - 3 EN 22/21 - Rn. 60; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 132/20 - Rn. 57 - jeweils juris).

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. den §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO bzw. 708 Nr. 10 in analoger Anwendung, 711 ZPO (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 132/20 - Rn. 83 und Urteil vom 27. September 2018 - 12 KN 191/17 - Rn. 67 - jeweils juris).

  • OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
    Diese Änderung stellt keine Antragsänderung gemäß § 91 VwGO, sondern lediglich eine Einschränkung des Antrags gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO - dar (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 3 N 233/21 - Rn. 48; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 K 55/20 - Rn. 52 - jeweils juris).

    Ein solches ist u. a. anzuerkennen in Fällen schwerwiegender Grundrechtseingriffe durch typischerweise auf kurze Geltung angelegte Rechtsvorschriften, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 - Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 - Rn. 13; Thüringer OVG, Urteil vom 14. September 2022 - 3 N 233/21 - Rn. 55 - jeweils juris).

    Ausgehend von der im Bereich des Gefahrenabwehrrechts allein maßgeblichen ex-ante-Betrachtung ist die materielle Rechtmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift anhand der verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt des Erlasses und während der Geltungsdauer der jeweiligen Bestimmung zu beurteilen (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 3 N 233/21 - Rn. 77 f. und Beschluss vom 28. Januar 2021 - 3 EN 22/21 - Rn. 60; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 132/20 - Rn. 57 - jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 13 B 2046/20

    Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet: Weiterhin Quarantänepflicht oder

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
    Nach § 32 Satz 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG können bzw. konnten jedoch auch abstrakt-generelle Regelungen zur Absonderungspflicht erlassen werden, sodass eine - wie vom Antragsteller geforderte - auf den konkret-individuellen Einzelfall bezogene Ermittlungstätigkeit denknotwendig nicht mehr erwartet werden konnte (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 13 B 2046/20.NE - Rn. 49 f. m. w. N. - jeweils juris).

    Eine Reisetätigkeit konnte bei zulässiger typisierender Betrachtung häufige und vielfältige zwischenmenschliche Kontakte zur Folge haben, die bei einem Verbleib im Bundesgebiet unter Beachtung der damals geltenden Einschränkungen weitgehend ausgeschlossen waren (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. März 2021 - 20 NE 21.570 - Rn. 11, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 13 B 2046/20.NE - Rn. 81 - jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2020 - 1 S 3737/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende; Baden-Württemberg;

  • BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00

    Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 20 NE 21.570

    Qurantäne für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten (hier: Tirol)

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 13 B 1770/20

    Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Quarantäneanordnung

  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

  • VerfGH Bayern, 13.09.2012 - 16-VII-11

    Unbegründete Popularklage gegen Änderungen einer

  • OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21

    Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - 1 S 872/21

    Corona-Krise; Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet - 14-Tägige

  • VG Freiburg, 14.05.2020 - 4 K 1621/20

    Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG für den Erlass der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2021 - 1 S 4180/20

    Corona-Krise; Absonderung von Erkrankten; Quarantäne; Baden-Württemberg;

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

  • OVG Bremen, 11.12.2020 - 1 B 386/20

    Regelungen über Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaVO) -

  • BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83

    Abfallrechtliche Planfeststellung - Anfechtungsklage - Nachbarliche Klagebefugnis

  • VGH Bayern, 18.04.2021 - 20 NE 21.850

    Keine Außervollzugsetzung der Absonderungspflicht nach Rückkehr aus einem

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 990/20

    Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Corona-Verbote

  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der

  • BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

  • BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 37.21

    Anordnung häuslicher Quarantäne nach einem Auslandseinsatz

  • BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die

  • OVG Thüringen, 17.03.2021 - 3 EN 93/21

    Corona-Krise; Isolierungspflicht von ansteckungsverdächtigen Schülern; Validität

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche

  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 3 C 29/20

    Hinreichende Bestimmtheit einer Norm; Regelbeispiele; "für die Grundversorgung

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