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VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315 |
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- BAYERN | RECHT
SGB VIII § 44; SGB VIII § 45 Abs. 1, 2; SGB VIII § 45a; SGB VIII § 48a; VwGO § 123
Zum Einrichtungskontext familienähnlicher Betreuungsformen, die ausschließlich in einem Träger eingebunden sind, Zum Anordnungsgrund bei Bußgeld- bzw. Strafbewährung des erlaubnispflichtigen Betriebs und versagter Erlaubnis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 24.07.2017 - 12 CE 17.704
Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis einer …
Auszug aus VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
Zur Begründung wird im Wesentlichen Folgendes vorgetragen: Entgegen der Ansicht des Antragsgegners bestehe für eine vorläufige Betriebserlaubnis sowohl ein Rechtsschutzbedürfnis als auch ein Anordnungsgrund, wie insbesondere die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.07.2017 (Az.12 CE 17.704) zeige.Dieser Würdigung steht auch nicht der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.07.2017 (Az. 12 CE 17.704, juris Rn. 53) entgegen.
Der von der Antragstellerin dagegen angeführte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.07.2017 (Az. 12 CE 17.704 - juris Rn. 54) bezieht sich nämlich nur auf die vorläufige Erteilung einer Betriebserlaubnis bis zur Entscheidung des Antragsgegners über den Erlaubnisantrag.
- FG München, 25.04.1991 - 15 K 15097/86
Auszug aus VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
Die Wirkung der Bestandskraft und deren daraus resultierende Bindungswirkung erstrecken sich nämlich nicht nur auf den Entscheidungstenor, sondern auch auf die hierfür tragenden Gründe (…vgl. OLG Bamberg, B.v. 28.2.2014 - 2 Ss 99/13 - juris Rn. 17; FG München, U.v. 25.4.1991 - 15 K 15097/86 - juris Rn. 67). - VGH Bayern, 26.11.1993 - 12 CE 93.3058
Auszug aus VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
Gemäß § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO sind einstweilige Anordnungen zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn die Regelung nötig erscheint, um wesentliche Nachteile abzuwenden (BayVGH, B.v. 26.11.1993 - 12 CE 93.3058 - juris Rn. 18). - OLG Bamberg, 28.02.2014 - 2 Ss 99/13
Mittelbare Falschbeurkundung: Stellung eines Asylantrags unter falschem Namen; …
Auszug aus VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
Die Wirkung der Bestandskraft und deren daraus resultierende Bindungswirkung erstrecken sich nämlich nicht nur auf den Entscheidungstenor, sondern auch auf die hierfür tragenden Gründe (vgl. OLG Bamberg, B.v. 28.2.2014 - 2 Ss 99/13 - juris Rn. 17;… FG München, U.v. 25.4.1991 - 15 K 15097/86 - juris Rn. 67). - OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21
Beschwerde, vorläufige Erlaubnis für den Betrieb einer professionellen …
Auszug aus VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
Vieles spricht jedoch dafür, dass die hier begehrte Erteilung der Betriebserlaubnis bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache Letztere temporär vorwegnimmt (vgl. OVG SL, B.v. 24.11.2021 - 2 B 218/21 - juris Rn. 11).