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   VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315   

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https://dejure.org/2022,4777
VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315 (https://dejure.org/2022,4777)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 31.01.2022 - B 10 E 21.1315 (https://dejure.org/2022,4777)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - B 10 E 21.1315 (https://dejure.org/2022,4777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VIII § 44; SGB VIII § 45 Abs. 1, 2; SGB VIII § 45a; SGB VIII § 48a; VwGO § 123
    Zum Einrichtungskontext familienähnlicher Betreuungsformen, die ausschließlich in einem Träger eingebunden sind, Zum Anordnungsgrund bei Bußgeld- bzw. Strafbewährung des erlaubnispflichtigen Betriebs und versagter Erlaubnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 12 CE 17.704

    Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
    Zur Begründung wird im Wesentlichen Folgendes vorgetragen: Entgegen der Ansicht des Antragsgegners bestehe für eine vorläufige Betriebserlaubnis sowohl ein Rechtsschutzbedürfnis als auch ein Anordnungsgrund, wie insbesondere die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.07.2017 (Az.12 CE 17.704) zeige.

    Dieser Würdigung steht auch nicht der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.07.2017 (Az. 12 CE 17.704, juris Rn. 53) entgegen.

    Der von der Antragstellerin dagegen angeführte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.07.2017 (Az. 12 CE 17.704 - juris Rn. 54) bezieht sich nämlich nur auf die vorläufige Erteilung einer Betriebserlaubnis bis zur Entscheidung des Antragsgegners über den Erlaubnisantrag.

  • FG München, 25.04.1991 - 15 K 15097/86
    Auszug aus VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
    Die Wirkung der Bestandskraft und deren daraus resultierende Bindungswirkung erstrecken sich nämlich nicht nur auf den Entscheidungstenor, sondern auch auf die hierfür tragenden Gründe (vgl. OLG Bamberg, B.v. 28.2.2014 - 2 Ss 99/13 - juris Rn. 17; FG München, U.v. 25.4.1991 - 15 K 15097/86 - juris Rn. 67).
  • VGH Bayern, 26.11.1993 - 12 CE 93.3058
    Auszug aus VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
    Gemäß § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO sind einstweilige Anordnungen zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn die Regelung nötig erscheint, um wesentliche Nachteile abzuwenden (BayVGH, B.v. 26.11.1993 - 12 CE 93.3058 - juris Rn. 18).
  • OLG Bamberg, 28.02.2014 - 2 Ss 99/13

    Mittelbare Falschbeurkundung: Stellung eines Asylantrags unter falschem Namen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
    Die Wirkung der Bestandskraft und deren daraus resultierende Bindungswirkung erstrecken sich nämlich nicht nur auf den Entscheidungstenor, sondern auch auf die hierfür tragenden Gründe (vgl. OLG Bamberg, B.v. 28.2.2014 - 2 Ss 99/13 - juris Rn. 17; FG München, U.v. 25.4.1991 - 15 K 15097/86 - juris Rn. 67).
  • OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21

    Beschwerde, vorläufige Erlaubnis für den Betrieb einer professionellen

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
    Vieles spricht jedoch dafür, dass die hier begehrte Erteilung der Betriebserlaubnis bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache Letztere temporär vorwegnimmt (vgl. OVG SL, B.v. 24.11.2021 - 2 B 218/21 - juris Rn. 11).
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