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   VG Berlin, 14.04.2015 - 29 K 46.14   

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VG Berlin, 14.04.2015 - 29 K 46.14 (https://dejure.org/2015,9557)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.04.2015 - 29 K 46.14 (https://dejure.org/2015,9557)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. April 2015 - 29 K 46.14 (https://dejure.org/2015,9557)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2015 - 29 K 46.14
    Dass es zu keiner Zurückschiebung der Klägerin gekommen ist, steht der Erhebung von Kosten, die im Zusammenhang mit einer in rechtmäßiger Weise vorgesehenen Zurückschiebung angefallen sind, nicht entgegnen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - BVerwG 1 C 3.13 -, BVerwGE 149, 320 = juris Rdnr. 18).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2015 - 29 K 46.14
    Dabei steht die Kostenerhebung selbst unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - BVerwG 10 C 6.12 -, BVerwGE 144, 326 = juris Rdnr. 36 f.).
  • VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13

    Erstattungsfähigkeit, Kosten, Abschiebungskosten, Abschiebungsanordnung,

    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2015 - 29 K 46.14
    Dabei dürfte diese Regelung entgegen der Auffassung der Beklagten einer Kostenerhebung für Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-III-VO immer entgegen stehen und nicht nur in den Fällen einer irrtümlichen Überstellung i.S.v. Art. 30 Abs. 2 Dublin-III-VO (so auch VG Potsdam, Urteil vom 21. Januar 2015 - 8 K 2368/13 -, juris Rdnr. 30, 41).
  • VG Berlin, 20.04.2015 - 15 K 326.13
    Zwar wird darin untersagt, die Überstellungskosten den zu bestellenden Personen aufzuerlegen; diese Regelung hat aber keine Bedeutung für Überstellungsverfahren, die noch unter der Geltung der Dublin-II-VO, die eine entsprechende Bestimmung nicht enthält, erfolgt sind (so auch VG Berlin, Urteil vom 14. April 2015 - 29 K 46.14 - VG Potsdam, Urteil vom 21. Januar 2015 - 8 K 2368/13 -, beide juris).

    Auch dies spricht dafür, dass nicht davon ausgegangen wurde, dass eine entsprechende Regelung zuvor unausgesprochen bereits existierte (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. April 2015, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22

    Kostenbescheid nach gescheiterter Zurückschiebung eines Asylbewerbers nach Polen

    Bis zum In-Kraft-Treten der Dublin III-Verordnung enthielten die Dublin-Vorschriften kein Verbot, die Kosten einer Dublin-Überstellung an den Asylantragsteller weiterzureichen (vgl. VGH Mannheim, a.a.O. Rn. 43; VG Berlin, Urteil vom 14. April 2015 - 29 K 46/14 - juris Rn. 17 f.; VG Potsdam, Urteil vom 21. Januar 2015 - 8 K 2368/13 - juris Rn. 30).
  • VG Freiburg, 20.12.2018 - 8 K 10705/17

    Heranziehung eines Asylbewerbers zu den Kosten seiner Überstellung im Rahmen des

    Die streitgegenständliche Forderung wird hier auf die §§ 66, 67 AufenthG gestützt, sodass es sich vorliegend um keine asylrechtliche Streitigkeit handelt (so auch: OVG Saarland, Urteil vom 01.08.2013 - 2 A 402/11 - juris Rn. 38; VG Berlin, Urteile vom 20.04.2015 - 15 K 326.13 - juris Rn. 45 und vom 14.04.2015 - 29 K 46.14 - juris Rn. 25; VG Potsdam, Urteil vom 21.01.2015 - 8 K 2368/13 - juris Rn. 41; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2014 - 1 K 404/12 - juris Rn. 26).
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