Rechtsprechung
   VG Bremen, 15.09.2023 - 2 V 691/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26584
VG Bremen, 15.09.2023 - 2 V 691/23 (https://dejure.org/2023,26584)
VG Bremen, Entscheidung vom 15.09.2023 - 2 V 691/23 (https://dejure.org/2023,26584)
VG Bremen, Entscheidung vom 15. September 2023 - 2 V 691/23 (https://dejure.org/2023,26584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,26584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 60b; AufenthG § 83
    Erfolgloser Eilantrag gegen den Duldungszusatz "für Person mit ungeklärter Identität" - Duldung "Person mit ungeklärter Identität"

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20

    Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde;

    Auszug aus VG Bremen, 15.09.2023 - 2 V 691/23
    Einem dahingehenden Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage ist wegen der damit im Erfolgsfall allein einhergehenden Hemmung der Vollziehbarkeit (sog. Vollziehbarkeitstheorie) - und nicht der Beseitigung der Wirksamkeit des Verwaltungsakts (sog. Wirksamkeitstheorie) (vgl. in Bezug auf § 60b AufenthG: OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 22 und allgemein: BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 9 C 1/15 -, juris Rn. 12) - das Rechtsschutzbedürfnis abzusprechen (vgl. Wittmann, in: BeckOK MigR, 16. Ed., 15. Juli 2023, AufenthG § 60b Rn. 104 m.w.N.).

    Entgegen dem Dafürhalten des Antragstellers trägt der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO auch den sonstigen Nebenfolgen des Duldungszusatzes gemäß § 60b Abs. 5 AufenthG - darunter insbesondere die Wohnsitzauflage gemäß § 61 Abs. 1d AufenthG - hinreichend Rechnung und bedarf es insoweit keines zusätzlichen Antrags gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 22).

    Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den isoliert anfechtbaren Duldungszusatz "für Personen mit ungeklärter Identität" entfällt gemäß § 60b Abs. 6 Halbsatz 1 AufenthG i.V.m. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG und § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO kraft Gesetzes, so dass vorläufiger Rechtsschutz durch einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hinsichtlich des angefochtenen Zusatzes zu erreichen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 10, 22; VG Bremen, Beschluss vom 09. August 2023 - 2 V 760/23 -, juris Rn. 10).

    In der Vergangenheit liegende und nicht mehr fortwirkende Versäumnisse sind hingegen nicht relevant (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 49 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.01.2016 - 9 C 1.15

    Straßenausbaubeiträge; Festsetzungsbescheid; Abgabenbescheid; Widerspruch;

    Auszug aus VG Bremen, 15.09.2023 - 2 V 691/23
    Einem dahingehenden Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage ist wegen der damit im Erfolgsfall allein einhergehenden Hemmung der Vollziehbarkeit (sog. Vollziehbarkeitstheorie) - und nicht der Beseitigung der Wirksamkeit des Verwaltungsakts (sog. Wirksamkeitstheorie) (vgl. in Bezug auf § 60b AufenthG: OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 22 und allgemein: BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 9 C 1/15 -, juris Rn. 12) - das Rechtsschutzbedürfnis abzusprechen (vgl. Wittmann, in: BeckOK MigR, 16. Ed., 15. Juli 2023, AufenthG § 60b Rn. 104 m.w.N.).

    aus ihr ergebenden weiteren Nebenfolgen dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 9 C 1/15 -, juris Rn. 12).

  • OVG Bremen, 13.06.2023 - 2 LA 8/23

    Duldungserteilung mit der Nebenbestimmung "für Personen mit ungeklärter

    Auszug aus VG Bremen, 15.09.2023 - 2 V 691/23
    vorliegt, der unabhängig von dem in § 60b Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Verhalten oder Unterlassen besteht (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 2 LA 8/23 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Bremen, 15.09.2023 - 2 V 691/23
    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs hingegen offen, verbleibt es bei einer Interessenabwägung, wobei das Vollzugsinteresse in diesem Fall aufgrund der gesetzlichen Wertung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO mit erheblichem Gewicht zu Buche schlägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005/04 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21

    Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Umfang der Mitwirkungspflicht bei

    Auszug aus VG Bremen, 15.09.2023 - 2 V 691/23
    Durch den Hinweis muss daher für den Ausländer hinreichend erkennbar werden, welche konkreten Handlungspflichten von ihm eingefordert werden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 03. Juni 2021 - 3 B 164/21 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2022 - 18 E 493/22

    Nachkommen der besonderen Passbeschaffungspflicht eines Ausländers durch Nachweis

    Auszug aus VG Bremen, 15.09.2023 - 2 V 691/23
    Zwar dürften sich die Duldungszusätze in den zuvor erteilten und zwischenzeitlich wegen Zeitablaufs ungültigen Duldungen nicht erledigt haben, weil sie jedenfalls in Bezug auf den Anrechnungsausschluss in § 60b Abs. 5 Satz 1 AufenthG noch Rechtswirkungen entfalten (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20. September 2022 - 18 E 493/22 -, juris Rn 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht