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   VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21.DA   

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VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21.DA (https://dejure.org/2022,34540)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18.11.2022 - 6 L 1941/21.DA (https://dejure.org/2022,34540)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18. November 2022 - 6 L 1941/21.DA (https://dejure.org/2022,34540)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18

    (Eine Verbalnote erlaubt keinen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ohne

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Bei der Verbalnote handelt es sich um eine völkerrechtlich verbindliche einseitige Verpflichtung, die einem Sichtvermerkabkommen entspricht und die deshalb im Wege der Neufassung von § 16 AufenthV im Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz vom 20. Dezember 2008 in deutsches Aufenthaltsrecht umgesetzt wurde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019 - 7 A 11006/18 -, juris Rn. 38 unter Hinweis auf die Einzelbegründung zu § 16 AufenthV im Entwurf des genannten Gesetzes, BR-Drs. 634/08, S. 17).

    Denn sie regelt nicht die Frage, ob nach visumfreier Einreise ein Aufenthaltstitel für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlich ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17, 07.2009 - 2 B 385/09 -, juris, LS 1, Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019 - 7 A 11006/18 -, juris Rn. 41).

    Dies verdeutlicht, dass diese Staatsangehörigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet zunächst kein Visum benötigen, für den beabsichtigten längerfristigen Aufenthalt aber später ein Aufenthaltstitel erforderlich wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019 - 7 A 11006/18 -, juris Rn. 42 ff.).

    Für andere Rechtsbehelfe und -mittel fehlt das Rechtsschutzinteresse (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019 - 7 A 11006/18 -, juris Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Nach der seit dem 21.08.2019 geltenden neuen Gesetzeslage bedarf das Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG einer selbständigen behördlichen Anordnung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 18).

    Denn die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots und dessen Befristung sind als ein einheitlicher Verwaltungsakt anzusehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Urteil vom 06.05.2020 - 13 LB 190/19 -, juris Ls. 2 u. Rn. 54; Hess. VGH, Beschluss vom 02.11.2020 - 9 B 1553/20 -, n.v. Seite 8 f. des Entscheidungabdrucks).

    Infolgedessen vermag eine Anfechtungsklage weder teilweise noch insgesamt aufschiebende Wirkung zu entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 74, Nds. OVG, Beschluss vom 23.02.2021 - 8 ME 126/20 - juris Rn. 8 sowie Beschluss vom 10.08.2018 - 13 ME 49/18 -, juris Rn 8; VG Hannover, Beschluss vom 12.03.2021 - 12 B 6459/20 -, juris Rn. 18 ff, die die Statthaftigkeit annehmen; a.A. offenbar Sächs. OVG, Beschuss vom 10.12.2019 - 3 B 288/19 -, juris Rn. 18).

    Aus verfassungsrechtlich gebotenen Gründen (Art. 19 Abs. 4 GG) ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren jedoch die Rechtmäßigkeit der Ausweisung summarisch zu prüfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 17-34, 76 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2018 - 13 ME 49/18

    § 21 Abs. 6 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Verlängerung oder

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Infolgedessen vermag eine Anfechtungsklage weder teilweise noch insgesamt aufschiebende Wirkung zu entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 74, Nds. OVG, Beschluss vom 23.02.2021 - 8 ME 126/20 - juris Rn. 8 sowie Beschluss vom 10.08.2018 - 13 ME 49/18 -, juris Rn 8; VG Hannover, Beschluss vom 12.03.2021 - 12 B 6459/20 -, juris Rn. 18 ff, die die Statthaftigkeit annehmen; a.A. offenbar Sächs. OVG, Beschuss vom 10.12.2019 - 3 B 288/19 -, juris Rn. 18).

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann dem Antragsteller mithin einen rechtlichen Vorteil verschaffen, denn mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird das gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG behördlich angeordnete befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot suspendiert und kann dem betroffenen Ausländer, der die Einreise in das oder den Aufenthalt im Bundesgebiet oder die Erteilung eines Aufenthaltstitels begehrt, nicht (mehr) entgegen gehalten werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.08.2018 - 13 ME 49/18 -, juris Rn 9).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Dies ist nur dann der Fall, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde kein Ermessen auszuüben hat (BVerwG, Urteil v. 10.12.2014, - 1 C 15/14 - juris).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Insbesondere sollen in die Abwägung auch die Kriterien mit einbezogen werden, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) insoweit zu Art. 8 EMRK entwickelt worden sind: Art und Schwere der Straftat, Dauer des Aufenthalts im Gastland, seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne und Verhalten des Ausländers in dieser Zeit, Staatsangehörigkeit der Betroffenen, familiäre Situation und Dauer einer etwaigen Ehe, etwaige Kenntnis des Ehegatten von der Straftat bei Aufnahme der Beziehung, etwaige aus der Ehe hervorgegangene Kinder, ihr Alter und das Maß an Schwierigkeiten, denen der Ehegatte und/oder die Kinder im Abschiebezielland begegnen können, sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Abschiebezielland (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 18/4097, S. 50; ferner: EGMR, Urteil vom 12.01.2010, - 47486/06, Rs. Abdul Waheed Khan, InfAuslR 2010, 369 ff., in Fortschreibung der Boultif/Üner Kriterien: EGMR, Urteil v. 02.08.2001, Az. 54273/00 - Boultif ./. Schweiz, InfAuslR 2001.476 ff.; EGMR, Urteil v. 18.10.2006, Az. 46410/99 - Üner ./. Niederlande, NVwZ 2007, 1279 ff.).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Insbesondere sollen in die Abwägung auch die Kriterien mit einbezogen werden, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) insoweit zu Art. 8 EMRK entwickelt worden sind: Art und Schwere der Straftat, Dauer des Aufenthalts im Gastland, seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne und Verhalten des Ausländers in dieser Zeit, Staatsangehörigkeit der Betroffenen, familiäre Situation und Dauer einer etwaigen Ehe, etwaige Kenntnis des Ehegatten von der Straftat bei Aufnahme der Beziehung, etwaige aus der Ehe hervorgegangene Kinder, ihr Alter und das Maß an Schwierigkeiten, denen der Ehegatte und/oder die Kinder im Abschiebezielland begegnen können, sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Abschiebezielland (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 18/4097, S. 50; ferner: EGMR, Urteil vom 12.01.2010, - 47486/06, Rs. Abdul Waheed Khan, InfAuslR 2010, 369 ff., in Fortschreibung der Boultif/Üner Kriterien: EGMR, Urteil v. 02.08.2001, Az. 54273/00 - Boultif ./. Schweiz, InfAuslR 2001.476 ff.; EGMR, Urteil v. 18.10.2006, Az. 46410/99 - Üner ./. Niederlande, NVwZ 2007, 1279 ff.).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Im Falle ihrer Unrichtigkeit kann jederzeit auf die wahre, durch das Gesetz vermittelte Rechtslage zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1997, 1 C 7/96, juris; vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 20.01.2004, 12 TG 3204/03, juris; Beck´scher Online-Kommentar zum AufenthG, § 81 Rn. 44).
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Insbesondere sollen in die Abwägung auch die Kriterien mit einbezogen werden, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) insoweit zu Art. 8 EMRK entwickelt worden sind: Art und Schwere der Straftat, Dauer des Aufenthalts im Gastland, seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne und Verhalten des Ausländers in dieser Zeit, Staatsangehörigkeit der Betroffenen, familiäre Situation und Dauer einer etwaigen Ehe, etwaige Kenntnis des Ehegatten von der Straftat bei Aufnahme der Beziehung, etwaige aus der Ehe hervorgegangene Kinder, ihr Alter und das Maß an Schwierigkeiten, denen der Ehegatte und/oder die Kinder im Abschiebezielland begegnen können, sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Abschiebezielland (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 18/4097, S. 50; ferner: EGMR, Urteil vom 12.01.2010, - 47486/06, Rs. Abdul Waheed Khan, InfAuslR 2010, 369 ff., in Fortschreibung der Boultif/Üner Kriterien: EGMR, Urteil v. 02.08.2001, Az. 54273/00 - Boultif ./. Schweiz, InfAuslR 2001.476 ff.; EGMR, Urteil v. 18.10.2006, Az. 46410/99 - Üner ./. Niederlande, NVwZ 2007, 1279 ff.).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    In diesem Fall wäre die Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich, da ohne die Aussetzung der Abschiebung die effektive Verfolgung und Geltendmachung eines Anspruchs auf Einholung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet ausgeschlossen wäre (vgl. VGH München, Beschluss v. 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 - juris).
  • VGH Bayern, 19.09.2017 - 10 C 17.1434

    Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse - Rechtswidriger Aufenthalt im

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Eine vorsätzlich begangene Straftat, hier nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, stellt grundsätzlich keinen geringfügigen Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift dar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.9.2017 - 10 C 17.1434 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06

    Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz

  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Ausweisung eines im

  • OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09

    Visumsfreistellung der Einreise für einen Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 19 B 533/09

    Einstellung eines Verfahrens und Kostenentscheidung nach Billigkeitserwägungen

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 8 ME 126/20

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abwägung; Ägypten; Ausweisungsinteresse;

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach

  • VGH Hessen, 15.02.2016 - 3 A 1482/14

    Ausweisung nach neuem Ausweisungsrecht

  • OVG Sachsen, 10.12.2019 - 3 B 288/19

    Schengen-Visum; Beschäftigung; Aufenthaltstitel; vollziehbare Ausreisepflicht;

  • VG Hannover, 12.03.2021 - 12 B 6459/20

    Abschiebungsandrohung; aufschiebende Wirkung; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

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