Rechtsprechung
   VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46769
VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17 (https://dejure.org/2018,46769)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.11.2018 - 4 K 1584/17 (https://dejure.org/2018,46769)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. November 2018 - 4 K 1584/17 (https://dejure.org/2018,46769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,46769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 SGB 8, § 42 Abs 1 SGB 8, § 92 Abs 3 S 1 SGB 8, § 93 Abs 1 S 3 SGB 8
    Kostenbeitrag für eine Jugendhilfemaßnahme - Einsatz einer schweizerischen Kinderrente wegen Zweckidentität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inobhutnahme; Hilfe zur Erziehung; Kostenbeitrag; zweckidentische Leistung; schweizerische Kinderrente; Mitteilungs- und Aufklärungsobliegenheit des Jugendamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18

    Verpflichtung, eine Halbwaisenrente für die Kosten einer Maßnahme der

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung etwa anerkannt, dass auch Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung solche Leistungen sind (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14; VG Freiburg, Urt. v. 24.10.2018 - 4 K 1347/18 -, juris).

    Diese Vorschrift ist auch, was der Beklagte nicht in Zweifel gezogen hat, hinsichtlich der Forderung des Einsatzes zweckidentischer Leistungen anwendbar (vgl. allgemein zur unmittelbaren oder entsprechenden Anwendung der Kostenbeitragsvorschriften auf den Einsatz zweckidentischer Leistungen, VG Freiburg, Urt. v. 24.10.2018 - 4 K 1347/18 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96

    Hilfe zur Erziehung - Kostenbeitrag - Anrechnung von Kindergeld

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung etwa anerkannt, dass auch Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung solche Leistungen sind (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14; VG Freiburg, Urt. v. 24.10.2018 - 4 K 1347/18 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2014 - 4 LA 46/14

    Aufklärung; Belehrung; Eltern; Heimerziehung; Inobhutnahme; Kostenbeitrag;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
    Vielmehr spricht Einiges dafür, dass der Hinweis auch dazu dient, ihn in die Lage zu versetzen, die auf ihn ggf. zukommende Kostenbeitragslast frühzeitig einschätzen sowie auch die Erforderlichkeit der Maßnahme beurteilen und ggf. auch auf den Träger der Kinder- und Jugendhilfe insoweit einwirken zu können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 08.12.2014 - 4 LA 46/14 -, juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 28.05.2014 - 12 ZB 14.154 -, juris, Rn. 12, jedenfalls für den Fall, dass sich gewichtige Änderungen hinsichtlich der Unterhaltsgewähr ergeben können; ähnlich Kunkel/Kepert, in: Kunkel/Kepert/Pattar, Sozialgesetzbuch VIII, 7. Aufl., § 92, Rn. 17 am Ende, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Leistungsbegriff bei § 86 SGB VIII, der eine erneute Belehrung dann nicht für erforderlich hält, wenn hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Hilfe und der Höhe des Kostenbeitrags keine nennenswerten Änderungen zu erwarten sind).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 12 S 1550/07

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Kindergeld; besondere Härte

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist wie sonst auch im Kinder- und Jugendhilferecht der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids vom 15.02.2017 (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.12.2009 - 12 S 1550/07 -,juris, Rn. 27).
  • VGH Bayern, 28.05.2014 - 12 ZB 14.154

    Abgrenzung zwischen vollstationärer und ambulanter Hilfe zur Erziehung in einer

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
    Vielmehr spricht Einiges dafür, dass der Hinweis auch dazu dient, ihn in die Lage zu versetzen, die auf ihn ggf. zukommende Kostenbeitragslast frühzeitig einschätzen sowie auch die Erforderlichkeit der Maßnahme beurteilen und ggf. auch auf den Träger der Kinder- und Jugendhilfe insoweit einwirken zu können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 08.12.2014 - 4 LA 46/14 -, juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 28.05.2014 - 12 ZB 14.154 -, juris, Rn. 12, jedenfalls für den Fall, dass sich gewichtige Änderungen hinsichtlich der Unterhaltsgewähr ergeben können; ähnlich Kunkel/Kepert, in: Kunkel/Kepert/Pattar, Sozialgesetzbuch VIII, 7. Aufl., § 92, Rn. 17 am Ende, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Leistungsbegriff bei § 86 SGB VIII, der eine erneute Belehrung dann nicht für erforderlich hält, wenn hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Hilfe und der Höhe des Kostenbeitrags keine nennenswerten Änderungen zu erwarten sind).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 28.05

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung etwa anerkannt, dass auch Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung solche Leistungen sind (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14; VG Freiburg, Urt. v. 24.10.2018 - 4 K 1347/18 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30. November 2018 - 4 K 1584/17 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 30.11.2018 (4 K 1584/17) hat das Verwaltungsgericht Freiburg den Bescheid des Landratsamts vom 08.08.2016 und dessen Widerspruchsbescheid vom 15.02.2017 aufgehoben, soweit der Beklagte den Einsatz der Schweizer Kinderrente des Klägers ab dem 20.07.2016 forderte.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30.11.2018 - 4 K 1584/17 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht