Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Zweites Kapitel - Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 - 41a) |
Vierter Abschnitt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 - 41a) |
Erster Unterabschnitt - Hilfe zur Erziehung (§§ 27 - 35) |
1Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. 2Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
3Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Rechtsprechung zu § 34 SGB VIII
1.077 Entscheidungen zu § 34 SGB VIII in unserer Datenbank:
- BFH, 30.11.2022 - VIII R 13/19
Behandlung von Pflegegeldern für die intensivpädagogische Betreuung von ...
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 11 K 3207/17
Zahlungen eines Jugendwerks an eine staatlich anerkannte Jugenderzieherin und ...
- FG Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 11 K 3207/17
- FG Schleswig-Holstein, 27.02.2019 - 2 K 8/19
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG in Grenzfällen ...
- BFH, 19.10.2017 - III R 25/15
Kindergeld: Streitgegenstand einer (Untätigkeits-)Klage gegen einen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 10.11.2014 - 2 K 936/08
§§ 32 I Nr. 2, 63 I 1 EStG, §§ 33, 34, 39, ...
- FG Hessen, 10.11.2014 - 2 K 936/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2022 - L 8 SO 91/18
Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Folgeantrag; Geschäftsführung ohne ...
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2023 - 12 S 457/23
Beendigung bzw. Unterbrechung von Jugendhilfeleistungen
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2023 - 12 S 457/23
Gegenstandswert in einstweiligen Rechtsschutzverfahren gerichtet auf Einleitung ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2023 - 12 S 457/23
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19
Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz ...
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
Kostenbeitrag für eine Jugendhilfemaßnahme - Einsatz einer schweizerischen ...
- VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
Querverweise
Auf § 34 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe)
- Leistungen der Jugendhilfe
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung
- § 27 (Hilfe zur Erziehung)
- Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
- § 41 (Hilfe für junge Volljährige)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
- § 78a (Anwendungsbereich)
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Sachliche Zuständigkeit
- § 85 (Sachliche Zuständigkeit)
- Kostenbeteiligung
- Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
- § 91 (Anwendungsbereich)
- Kinder- und Jugendhilfestatistik
- § 99 (Erhebungsmerkmale)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1688
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Erziehungsmaßregeln
- § 12 (Hilfe zur Erziehung)