Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Zweites Kapitel - Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 - 41a) |
Vierter Abschnitt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 - 41a) |
Erster Unterabschnitt - Hilfe zur Erziehung (§§ 27 - 35) |
1Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 2Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Rechtsprechung zu § 31 SGB VIII
235 Entscheidungen zu § 31 SGB VIII in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 22.04.2021 - L 18 SO 18/19
Sozialhilfe: Originäre sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Zum selben Verfahren:
- SG Würzburg, 12.12.2018 - S 15 SO 107/16
Abgewiesene Klage im Streit um Kostenerstattung für Jugendhilfe
- SG Würzburg, 12.12.2018 - S 15 SO 107/16
- VG München, 09.06.2021 - M 18 K 17.4586
Zur örtlichen Zuständigkeit für Kostenerstattung für selbstbeschaffte Hilfe zur ...
- VGH Bayern, 02.12.2019 - 12 BV 19.1737
Kein Wechsel des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers bei einem einheitlichen ...
- OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16
Jugendhilfe, Heimerziehung, Familienhilfe, Erziehungshilfe, Aufenthalt, ...
- VG Saarlouis, 12.01.2018 - 3 K 146/15
Geeignetheit einer angebotenen Familienhilfe und unverhältnismäßige Mehrkosten ...
- VG Freiburg, 13.02.2014 - 4 K 2516/12
Erstattung von Kosten eines Jugendhilfeträgers von einem anderen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2015 - 12 S 1274/14
"Beginn der Leistung" im Sinn von SGB 8 § 86 d; Vorliegen eines pflichtwidrigen ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2015 - 12 S 1274/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - 12 A 1933/16
Erstattung von Aufwendungen für Leistungen der Jugendhilfe außerhalb des ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 31 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe)
- Leistungen der Jugendhilfe
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung
- § 27 (Hilfe zur Erziehung)
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Kinder- und Jugendhilfestatistik
- § 99 (Erhebungsmerkmale)
- Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)
- 1. Abschnitt
- § 5 (Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger)
- Sonstige Vorschriften
- § 20 (Bereitstellung von Einrichtungen)