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   VG Hamburg, 08.06.2016 - 1 K 4156/15   

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https://dejure.org/2016,50883
VG Hamburg, 08.06.2016 - 1 K 4156/15 (https://dejure.org/2016,50883)
VG Hamburg, Entscheidung vom 08.06.2016 - 1 K 4156/15 (https://dejure.org/2016,50883)
VG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 1 K 4156/15 (https://dejure.org/2016,50883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 27 Abs 4 WoGG, § 27 Abs 2 S 1 Nr 3 WoGG, § 14 Abs 2 Nr 19 WoGG, § 22 Nr 1 S 2 EStG, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die bei der Gewährung von Wohngeld zu stellenden Prognose

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 96/14

    Einkommensprognoseentscheidung bei der Bewilligung von Wohngeld

    Auszug aus VG Hamburg, 08.06.2016 - 1 K 4156/15
    Dies gilt auch und insbesondere für die Ermittlung des Jahreseinkommens, denn gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG ist bei der Ermittlung des Jahreseinkommens das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist (BVerwG, Urt. v. 23.1.1990, 8 C 58/89, juris, Rn. 21; OVG Hamburg, Urt. v. 26.11.2015, 4 Bf 96/14, juris, Rn. 30; VG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2016, 1 K 4310/15, n. v.).

    Daraus folgt jedoch zum einen, dass erst recht auch bloße neue Daten und Erkenntnisse, die über die Verhältnisse Aufschluss geben, die im Zeitpunkt der Antragstellung bestehen und im Bewilligungszeitraum zu erwarten sind, bei der behördlichen Entscheidung Berücksichtigung zu finden haben (OVG Hamburg, Urt. v. 26.11.2015, 4 Bf 96/14, juris, Rn. 31; VGH München, Beschl. v. 5.5.2014, 12 ZB 14.701, juris, Rn. 14; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, a.a.O., Rn. 41).

  • BVerwG, 09.12.2011 - 5 B 28.11

    Wohnungsgeld: Berücksichtigung eines vermögensmindernden Darlehens

    Auszug aus VG Hamburg, 08.06.2016 - 1 K 4156/15
    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind bei der Prüfung, ob ein nicht als Einnahme im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG anzusehendes Darlehen vorliegt, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärten Grundsätze zur Berücksichtigung eines das Vermögen mindernden Darlehens im Ausbildungsförderungsrecht anzuwenden (BVerwG, Beschl. v. 9.12.2011, 5 B 28/11, juris, Rn. 6).

    Dagegen spricht zwar zum einen, dass es sich dabei um eine Rechtsfrage handelt, die für sich gesehen keinen prognostischen Charakter hat, und zum anderen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben den zuständigen Behörden auch die Tatsachengerichte selbst gehalten sind, zur Klärung der Frage, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist und welchen Inhalt dieser gegebenenfalls hat, alle Umstände des Einzelfalls sorgsam zu ermitteln (BVerwG, Beschl. v. 9.12.2011, 5 B 28/11, juris, Rn. 6).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus VG Hamburg, 08.06.2016 - 1 K 4156/15
    Die zuständigen Behörden und die Tatsachengerichte haben zur Klärung der Frage, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist und welchen Inhalt dieser gegebenenfalls hat, alle Umstände des Einzelfalles sorgsam zu ermitteln und umfassend zu würdigen (BVerwG, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 4.9.2008, 5 C 30/07, juris, Rn. 24-27 (zum BAFöG)).
  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte -

    Auszug aus VG Hamburg, 08.06.2016 - 1 K 4156/15
    Dies gilt auch und insbesondere für die Ermittlung des Jahreseinkommens, denn gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG ist bei der Ermittlung des Jahreseinkommens das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist (BVerwG, Urt. v. 23.1.1990, 8 C 58/89, juris, Rn. 21; OVG Hamburg, Urt. v. 26.11.2015, 4 Bf 96/14, juris, Rn. 30; VG Hamburg, Beschl. v. 19.1.2016, 1 K 4310/15, n. v.).
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701

    Einkommensprognose für die Bewilligung von Wohngeld

    Auszug aus VG Hamburg, 08.06.2016 - 1 K 4156/15
    Daraus folgt jedoch zum einen, dass erst recht auch bloße neue Daten und Erkenntnisse, die über die Verhältnisse Aufschluss geben, die im Zeitpunkt der Antragstellung bestehen und im Bewilligungszeitraum zu erwarten sind, bei der behördlichen Entscheidung Berücksichtigung zu finden haben (OVG Hamburg, Urt. v. 26.11.2015, 4 Bf 96/14, juris, Rn. 31; VGH München, Beschl. v. 5.5.2014, 12 ZB 14.701, juris, Rn. 14; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, a.a.O., Rn. 41).
  • VG Cottbus, 21.06.2021 - 8 K 998/16
    § 24 Abs. 2 Satz 2 und 3 WoGG 2012 steht - insbesondere mit Blick auf § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO und die umfassende Kontrollbefugnis der Widerspruchsbehörde - einer Berücksichtigung von nachträglichem Vorbringen jedenfalls bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nicht entgegen (vgl. Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 08. Juni 2016 - 1 K 4156/15 -, juris Rn. 62; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15. März 2019 - 21 K 6189/18 -, juris Rn. 45 m.w.N. insbesondere Bundessozialgericht, Urteil vom 30. August 2007 - B 10 EG 6/06 R -, SozR 4-7833 § 6 Nr. 4 - juris Rn. 16; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, § 24 Rn. 42).
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