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   VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06   

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VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06 (https://dejure.org/2008,20715)
VG Köln, Entscheidung vom 16.04.2008 - 10 K 4186/06 (https://dejure.org/2008,20715)
VG Köln, Entscheidung vom 16. April 2008 - 10 K 4186/06 (https://dejure.org/2008,20715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines afghanischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung; Anrechnung der Aufenthaltsgestattung während der Durchführung des Asylverfahrens auf den erforderlichen achtjährigen ununterbrochenen rechtmäßigen Inlandsaufenthalt; Anrechnung von Asylverfahrenszeiten zu ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1; AsylVfG § 55 Abs. 1; AsylVfG § 55 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Aufenthaltsdauer, rechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthaltsgestattung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Zuwanderungsgesetz, Gesetzesänderung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06

    Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland

    Auszug aus VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06
    Zur Begründung vertieft er die Ausführungen der angefochtenen Bescheide und führt weiter aus: Während bislang davon ausgegangen worden sei, dass es wegen der Erteilung der Duldung zu einer Unterbrechung des rechtmäßigen Inlandsaufenthalts des Klägers gekommen sei, habe sich die Rechtslage aufgrund des - von den bundes- und landesrechtlichen Erlassen bereits umgesetzten - Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.03.2007 (5 C 8.06) grundlegend geändert, weil danach schon die Gestattungszeiten nur noch anrechenbar seien, wenn der Antragsteller Asyl erhalten habe oder in seiner Person die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bzw. des jetzigen § 60 Abs. 1 AufenthG festgestellt worden seien.

    Urteil vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254 = NVwZ 2007, 1088, ausgeführt:.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - a.a.O. ohne weitere Begründung.

    vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - a.a.O.

    Abgesehen davon ist Ziffer 85.1.1 Buchstabe f der Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht aufgehoben und hat das Bundesinnenministerium in seinem Rundschreiben vom 24.07.2007 (M II 5 - 124 111-3/0) laut Mitteilung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.08.2007 (14-40.02.01- 6.1) die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.07.2007 (5 C 8.06) zuwiderlaufende Ziffer 4.3.1.2 Buchstabe d Varianten 2 und 3 der vorläufigen Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht in ihrer Anwendung aufgehoben.

  • VG Köln, 10.06.2005 - 18 K 4074/04

    Irak, Widerruf, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

    Auszug aus VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 04.04.2006 - 9 A 3538/05.A -, zitiert nach Juris; VG Köln, Urteil vom 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A -, NVwZ-RR 2006, 67.

    ausgeführt ist: Der gesamte rechtliche Regelungsrahmen ist darauf angelegt, für die Integration der Zuwanderer und der auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland aufhältigen Ausländer günstige Bedingungen zu schaffen und ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu fördern." vgl. zu dieser Zielsetzung auch: VG Köln, Urteil vom 10.06.2005 a.a.O..

    vgl. BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21.04 -, zitiert nach Juris; OVG NRW, Urteil vom 04.04.2006 a.a.O.; a.A.: VG Köln, Urteil vom 10.06.2005 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2006 - 9 A 3538/05

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Genfer Flüchtlingskonvention,

    Auszug aus VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 04.04.2006 - 9 A 3538/05.A -, zitiert nach Juris; VG Köln, Urteil vom 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A -, NVwZ-RR 2006, 67.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21.04 -, zitiert nach Juris; OVG NRW, Urteil vom 04.04.2006 a.a.O.; a.A.: VG Köln, Urteil vom 10.06.2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06
    Mit seinem dagegen gerichteten Widerspruch machte der Kläger im Wesentlichen geltend: Aus dem Zusammenspiel von Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht mit unter dem Blickwinkel der Rechtseinheit zu sehenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften zur Anrechnung von Zeiten im Fall eingetretener Unterbrechungen mit dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. unter Berücksichtigung einer Folgenbeseitigungslast des Beklagten in Verbindung mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2004 - 1 C 31.03 -, InfAuslR 2005, 215 und vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, InfAuslR 2002, 281 ergebe sich, dass er sich bereits acht Jahre rechtmäßig im Inland aufgehalten habe.

    BVerwG vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, InfAuslR 2002, 281, an, zumal diese Entscheidung zu einem ausländerrechtlichen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ergangen ist, während im Staatsangehörigkeitsrecht davon auszugehen ist, dass ein erforderlicher Aufenthaltstitel auch tatsächlich erteilt worden sein muss, der bloße Anspruch auf Erteilung also nicht ausreicht, weil es nicht Aufgabe der Staatsangehörigkeitsbehörde sein kann, im Nachhinein verbindlich darüber zu entscheiden, ob ein Anspruch auf die im Ermessen der (Ausländer-) Behörde liegende Erteilung eines bestimmten Aufenthaltstitels bestanden hätte.

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

    Auszug aus VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06
    Mit seinem dagegen gerichteten Widerspruch machte der Kläger im Wesentlichen geltend: Aus dem Zusammenspiel von Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht mit unter dem Blickwinkel der Rechtseinheit zu sehenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften zur Anrechnung von Zeiten im Fall eingetretener Unterbrechungen mit dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. unter Berücksichtigung einer Folgenbeseitigungslast des Beklagten in Verbindung mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2004 - 1 C 31.03 -, InfAuslR 2005, 215 und vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, InfAuslR 2002, 281 ergebe sich, dass er sich bereits acht Jahre rechtmäßig im Inland aufgehalten habe.

    BVerwG vom 18.11.2004 - 1 C 31.03 -, InfAuslR 2005, 215, einschlägig.

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06
    vgl. BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21.04 -, zitiert nach Juris; OVG NRW, Urteil vom 04.04.2006 a.a.O.; a.A.: VG Köln, Urteil vom 10.06.2005 a.a.O.).
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