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   VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22   

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VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22 (https://dejure.org/2024,2017)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.01.2024 - 14 K 1808/22 (https://dejure.org/2024,2017)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Januar 2024 - 14 K 1808/22 (https://dejure.org/2024,2017)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66 Abs 1 AufenthG 2004, § 67 Abs 1 AufenthG 2004, § 69 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 6 Abs 1 Nr 1 BGebG, § 3 Abs 2 Nr 3 BGebG
    Kostenerstattung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
    Wird eine Abschiebung zwar rechtmäßig eingeleitet, im Ergebnis aber aus Rechtsgründen nicht durchgeführt (hier: aufgrund Erlasses einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht), kommt eine Verpflichtung des Ausländers zur Erstattung der Kosten einzelner, die Abschiebung vorbereitender Maßnahmen (hier: Ausreisegewahrsam, Transportkosten, Stornokosten) nach Wortlaut, Sinn und Zweck der §§ 66 Abs. 1, 67 Abs. 1 und 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) auch bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebotenen ex ante-Betrachtung (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 -, NVwZ 2019, S. 483 m.w.N. = BVerwGE 162, 382) nicht in Betracht.(Rn.51).

    Sicht bei ihrer Durchführung - also ex ante - zu beurteilen (stRspr., vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 -, NVwZ 2019, S. 483 = BVerwGE 162, 382, vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, NVwZ 2017, S. 879 = BVerwGE 157, 34, vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 -, NVwZ 2015, S. 830 = BVerwGE 151, 102 und vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, NVwZ 2013, S. 277 = BVerwGE 144, 326).

    Denn es wird nicht schon die Fehlerhaftigkeit der Abschiebungsandrohung geltend gemacht, sondern die Fehlerhaftigkeit der Abschiebung selbst, die ein nicht der Bestandskraft fähiger Realakt ist und deren tatsächlicher Vollzug auch sonst keine der Bestandskraft fähige Entscheidung bedeutet (vgl. hierzu zuletzt - entgegen früherer anderslautender instanzgerichtlicher Entscheidungen - nochmals BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 -, NVwZ 2019, S. 483 = BVerwGE 162, 382 unter Verweis auf Dörig/Hoppe, in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2018, 2. Kapitel, § 5 ; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 58 ).

    Dem entsprechend hat schließlich auch das Bundesverwaltungsgericht zuletzt im bereits genannten Urteil vom 21.08.2018 ohne weitere Problematisierung dieser Frage darauf abgestellt, dass sofern "im Zeitpunkt der Abschiebung [...] keine Entscheidung über ein Einreiseverbot oder dessen Befristung" vorliege, dies (aus dort im Einzelnen näher benannten Gründen) nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebung" führe (vgl. nochmals BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 -, NVwZ 2019, S. 483 = BVerwGE 162, 382, Hervorhebung hier).

  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
    Die Regelungen zur Erstattung von Abschiebungskosten nach den §§ 66 Abs. 1, 67 Abs. 1 und 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004)sind insoweit gemäß § 69 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) lex specialis zu den allgemeinen Regelungen zum Veranlasserprinzip nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 2 Nr. 3, § 13 Abs. 1 Satz 3 BGebG (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, NVwZ 2013, S. 277 = BVerwGE 144, 326 noch zu § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG).

    Sicht bei ihrer Durchführung - also ex ante - zu beurteilen (stRspr., vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 -, NVwZ 2019, S. 483 = BVerwGE 162, 382, vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, NVwZ 2017, S. 879 = BVerwGE 157, 34, vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 -, NVwZ 2015, S. 830 = BVerwGE 151, 102 und vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, NVwZ 2013, S. 277 = BVerwGE 144, 326).

    Für rechtswidrige Abschiebungsmaßnahmen, die in Rechte des Ausländers eingreifen, finden die Regelungen des Verwaltungskostenrechts hingegen keine Anwendung (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, NVwZ 2013, S. 277 = BVerwGE 144, 326 unter Verweis auf den damaligen § 14 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes, nunmehr inhaltsgleich geregelt in § 13 Abs. 1 Satz 3 BGebG).

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 11.15

    Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt keine Rechte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
    Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.2016 in der Rechtssache - 1 C 11.15 -, ergebe sich nichts Anderes.

    Die im Rahmen der Prüfung des Leistungsbescheides inzident zu beurteilende Rechtmäßigkeit der kostenverursachenden Maßnahme bestimme sich nach der im Zeitpunkt der Maßnahme geltenden Rechtslage und sei aus der behördlichen Sicht bei ihrer Durchführung - also ex ante - zu beurteilen (hierfür wird verwiesen auf BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 11.15 - Rn. 19, vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 - und vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14

    Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
    Die im Rahmen der Prüfung des Leistungsbescheides inzident zu beurteilende Rechtmäßigkeit der kostenverursachenden Maßnahme bestimme sich nach der im Zeitpunkt der Maßnahme geltenden Rechtslage und sei aus der behördlichen Sicht bei ihrer Durchführung - also ex ante - zu beurteilen (hierfür wird verwiesen auf BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 11.15 - Rn. 19, vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 - und vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230).

    Sicht bei ihrer Durchführung - also ex ante - zu beurteilen (stRspr., vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 -, NVwZ 2019, S. 483 = BVerwGE 162, 382, vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, NVwZ 2017, S. 879 = BVerwGE 157, 34, vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 -, NVwZ 2015, S. 830 = BVerwGE 151, 102 und vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, NVwZ 2013, S. 277 = BVerwGE 144, 326).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2006 - 13 S 347/06

    Abschiebekosten bei unrichtiger Sachbehandlung, hier: Risikoschwangerschaft und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
    Die kostenverursachende Maßnahme müsse dabei nicht erfolgreich durchgeführt worden sein (hierfür wird verwiesen auf Hessischer VGH, Beschluss vom 12.6.2012 - 5 A 388/12 - Bayerischer VGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2006 - 13 S 347/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05 -, AuAS 2007, S. 17).

    Im Einklang hiermit nehmen auch die vom Regierungspräsidium für seine Rechtsauffassung in Bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen (wenn auch anhand divergierender, teilweise überholter rechtlicher Maßstäbe) der Sache nach sämtlich eine (hypothetische) Prüfung der Rechtmäßigkeit einer in den dort zugrundeliegenden Fallgestaltungen aus unterschiedlichen Gründen unterbliebenen Abschiebung und der diese vorbereitenden Maßnahmen vor (vgl. hierzu im Einzelnen Hessischer VGH, Beschluss vom 12.06.2012 - 5 A 388/12 -, juris : "Die geplante Abschiebung des Klägers am 18. September 2006 war jedenfalls rechtmäßig."; implizit auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05.OVG -, AuAS 2007, S. 17 : "Die Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten der Abschiebungshaft setzt die Rechtmäßigkeit deren Anordnung und Fortdauer voraus."; ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2006 - 13 S 347/06 -, InfAuslR 2006, S. 385, Leitsatz: "Abschiebungskosten dürfen wegen unrichtiger Sachbehandlung nach § 14 Abs. 2 VwKostG auch dann nicht erhoben werden, wenn das der Abschiebung entgegenstehende Hindernis (hier: Risikoschwangerschaft) der Abschiebebehörde nicht bekannt war.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2006 - 7 A 11671/05

    Heranziehung eines Ausländers zu Abschiebungshaftkosten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
    Die kostenverursachende Maßnahme müsse dabei nicht erfolgreich durchgeführt worden sein (hierfür wird verwiesen auf Hessischer VGH, Beschluss vom 12.6.2012 - 5 A 388/12 - Bayerischer VGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2006 - 13 S 347/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05 -, AuAS 2007, S. 17).

    Im Einklang hiermit nehmen auch die vom Regierungspräsidium für seine Rechtsauffassung in Bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen (wenn auch anhand divergierender, teilweise überholter rechtlicher Maßstäbe) der Sache nach sämtlich eine (hypothetische) Prüfung der Rechtmäßigkeit einer in den dort zugrundeliegenden Fallgestaltungen aus unterschiedlichen Gründen unterbliebenen Abschiebung und der diese vorbereitenden Maßnahmen vor (vgl. hierzu im Einzelnen Hessischer VGH, Beschluss vom 12.06.2012 - 5 A 388/12 -, juris : "Die geplante Abschiebung des Klägers am 18. September 2006 war jedenfalls rechtmäßig."; implizit auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05.OVG -, AuAS 2007, S. 17 : "Die Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten der Abschiebungshaft setzt die Rechtmäßigkeit deren Anordnung und Fortdauer voraus."; ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2006 - 13 S 347/06 -, InfAuslR 2006, S. 385, Leitsatz: "Abschiebungskosten dürfen wegen unrichtiger Sachbehandlung nach § 14 Abs. 2 VwKostG auch dann nicht erhoben werden, wenn das der Abschiebung entgegenstehende Hindernis (hier: Risikoschwangerschaft) der Abschiebebehörde nicht bekannt war.

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12

    Kosten der Abschiebung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
    Die kostenverursachende Maßnahme müsse dabei nicht erfolgreich durchgeführt worden sein (hierfür wird verwiesen auf Hessischer VGH, Beschluss vom 12.6.2012 - 5 A 388/12 - Bayerischer VGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2006 - 13 S 347/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05 -, AuAS 2007, S. 17).

    Im Einklang hiermit nehmen auch die vom Regierungspräsidium für seine Rechtsauffassung in Bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen (wenn auch anhand divergierender, teilweise überholter rechtlicher Maßstäbe) der Sache nach sämtlich eine (hypothetische) Prüfung der Rechtmäßigkeit einer in den dort zugrundeliegenden Fallgestaltungen aus unterschiedlichen Gründen unterbliebenen Abschiebung und der diese vorbereitenden Maßnahmen vor (vgl. hierzu im Einzelnen Hessischer VGH, Beschluss vom 12.06.2012 - 5 A 388/12 -, juris : "Die geplante Abschiebung des Klägers am 18. September 2006 war jedenfalls rechtmäßig."; implizit auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05.OVG -, AuAS 2007, S. 17 : "Die Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten der Abschiebungshaft setzt die Rechtmäßigkeit deren Anordnung und Fortdauer voraus."; ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2006 - 13 S 347/06 -, InfAuslR 2006, S. 385, Leitsatz: "Abschiebungskosten dürfen wegen unrichtiger Sachbehandlung nach § 14 Abs. 2 VwKostG auch dann nicht erhoben werden, wenn das der Abschiebung entgegenstehende Hindernis (hier: Risikoschwangerschaft) der Abschiebebehörde nicht bekannt war.

  • VGH Bayern, 15.12.2003 - 24 B 03.1049

    Kostentragungspflicht nach § 82 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) bei nicht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
    Die kostenverursachende Maßnahme müsse dabei nicht erfolgreich durchgeführt worden sein (hierfür wird verwiesen auf Hessischer VGH, Beschluss vom 12.6.2012 - 5 A 388/12 - Bayerischer VGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2006 - 13 S 347/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05 -, AuAS 2007, S. 17).

    Anders kann es allenfalls dann liegen, wenn dem von der Abschiebung Betroffenen ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten des § 70 AufenthG vorzuwerfen wäre." sowie BayVGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, S. 252, dort im Einzelnen ; offen gelassen in Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.03.2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, S. 317 : "Dass die Abschiebung des Klägers am 16. Februar 2006 darüber hinaus aus rechtlichen Gründen unmöglich gewesen wäre, ist derzeit nicht ersichtlich."; vgl. ferner auch VG Düsseldorf, Gerichtsbescheide vom 07.10.2011 - 24 K 3330/11 -, juris : "Deshalb kann Ersatz nicht verlangt werden, wenn sich im Nachhinein erweist, dass eine von der Ordentlichen Justiz durchaus gebilligte Abschiebungshaft wegen ausländerrechtlicher Gründe nicht hätte beantragt werden dürfen oder abzubrechen gewesen wäre." und - 24 K 3580/10 -, juris sowie - 24 K 5159/10 -, juris jeweils m.w.N.: "Eine Abschiebung des Klägers wäre rechtmäßig gewesen.

  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 3580/10

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
    Dies sei ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit und folge überdies aus § 13 Abs. 1 Satz 3 BGebG, wonach solche Kosten nicht erhoben werden dürften, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden wären (hierfür wird verwiesen auf BVerwG, Urteil vom 14.06.2005 - 1 C 15.04 - BVerwGE 124, 1; VG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2011 - 24 K 3580/10 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.04.1997 - 17 A 3412/94 -, EZAR 049 Nr. 1).

    Anders kann es allenfalls dann liegen, wenn dem von der Abschiebung Betroffenen ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten des § 70 AufenthG vorzuwerfen wäre." sowie BayVGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, S. 252, dort im Einzelnen ; offen gelassen in Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.03.2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, S. 317 : "Dass die Abschiebung des Klägers am 16. Februar 2006 darüber hinaus aus rechtlichen Gründen unmöglich gewesen wäre, ist derzeit nicht ersichtlich."; vgl. ferner auch VG Düsseldorf, Gerichtsbescheide vom 07.10.2011 - 24 K 3330/11 -, juris : "Deshalb kann Ersatz nicht verlangt werden, wenn sich im Nachhinein erweist, dass eine von der Ordentlichen Justiz durchaus gebilligte Abschiebungshaft wegen ausländerrechtlicher Gründe nicht hätte beantragt werden dürfen oder abzubrechen gewesen wäre." und - 24 K 3580/10 -, juris sowie - 24 K 5159/10 -, juris jeweils m.w.N.: "Eine Abschiebung des Klägers wäre rechtmäßig gewesen.

  • VG Karlsruhe, 27.05.2021 - A 3 K 4489/20

    Corona-Virus, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Folgeantrag

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
    Auf eine von der Klägerin hiergegen am 02.11.2020 erhobene Klage hob das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Bescheid des Bundesamts vom 27.10.2020 mit Urteil vom 27.05.2021 - A 3 K 4489/20 - auf.

    Für das weitere Vorbringen der Beteiligten sowie die Einzelheiten zum Sachverhalt wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie den Inhalt der beigezogenen Akten des Beklagten (1 Band) und die Gerichtsakten der Verfahren - A 3 K 285/18 -, - A 3 K 4322/22 -, - A 3 K 4489/20 -, - A 9 K 3222/21 - und - A 9 K 3223/21 - Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach

  • OLG Dresden, 02.02.2018 - 4 U 1570/17

    Streitwert einer Klage auf Übersendung von Fotokopien aus einer Patientenakte

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10

    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 3 B 17.13

    Zurückschiebung; versuchte -; Abschiebung; Haft; Sicherungshaft; Anordnung der -;

  • OLG Brandenburg, 12.09.2013 - 2 W 2/13

    Schmerzensgeldanspruch nach MRK wegen rechtswidriger Inhaftierung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1997 - 17 A 3412/94

    Arbeitgeber; Illegal beschäftigter Ausländer; Kosten der Abschiebung;

  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 3330/11

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 5159/10

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

  • VG Saarlouis, 31.08.2011 - 10 K 2370/10

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung

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