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   VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22   

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https://dejure.org/2023,7553
VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22 (https://dejure.org/2023,7553)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.02.2023 - 19 K 2542/22 (https://dejure.org/2023,7553)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Februar 2023 - 19 K 2542/22 (https://dejure.org/2023,7553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 9a Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 9a Abs 3 Nr 1 AufenthG 2004, Art 3 Abs 2 Buchst c EGRL 109/2003, Art 4 Abs 2 EGRL 109/2003
    Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU; Personen, für die (nur) ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis festgestellt worden ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU; Niederlassungserlaubnis; Unionsrechtskonforme Auslegung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22
    Eine solche richtlinienkonforme Auslegung umfasst auch die teleologische Reduktion oder analoge Anwendung einer Norm über den Wortlaut hinaus (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2008 - VIII ZR 200/05 - juris, Rn. 19 ff.; Nettesheim, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Stand September 2022, Art. 288 AEUV Rn. 134).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22
    Bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts, insbesondere der Bestimmungen einer speziell zur Umsetzung der Vorgaben einer Richtlinie erlassenen Regelung, muss das nationale Gericht das innerstaatliche Recht so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes dieser Richtlinie auslegen, um das in ihr festgelegte Ergebnis zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.12.1993 - C-334/92 - NJW 1994, 921, Rn. 20 ; Urt. v. 05.10.2004 - C-397/01 bis 403/01- juris, Rn. 113 ).
  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22
    Sie findet ihre Grenze in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (EuGH, Urt. v. 15.01.2014 - C-176/12 - juris, Rn. 39 ).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22
    Für ein Verpflichtungsbegehren wie die vorliegende Klage auf Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU ist im Regelfall der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, an den im Fall der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung tritt, maßgeblich, soweit im Fachrecht nichts Anderes bestimmt ist (vgl. Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 113 Rn. 267 ff.; zur Klage auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - NVwZ 2010, 914, Rn. 13).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22
    Soweit der Wortlaut der deutschen Fassung ("denen der Aufenthalt ... genehmigt wurde") nahelegt, dass die erstmalige Aufenthaltserlaubnis wegen eines ausgeschlossenen Grundes die spätere Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU dauerhaft sperrt, wird dies durch die Auslegung nach dem Wortlaut unter Berücksichtigung anderer Sprachfassungen (Englisch: "are authorised to reside in a Member State on the basis of a form of protection other than international protection", Französisch: "sont autorisés à séjourner dans un État membre en vertu d'une forme de protection autre que la protection internationale" - jeweils Formulierungen im Präsens) nicht bestätigt Infolge der abweichenden verschiedenen Sprachfassungen ist die Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung auszulegen (EuGH, Urt. v. 15.04.2021 - C-62/20 - juris, Rn. 52 ), und zwar anhand des wirklichen Willens des Gesetzgebers und des von der Regelung verfolgten Zwecks im Licht aller Sprachfassungen (EuGH, Urt. v. 04.02.2016 - C-659/13, C-34/14 - juris, Rn. 122 ).
  • EuGH, 16.12.1993 - C-334/92

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22
    Bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts, insbesondere der Bestimmungen einer speziell zur Umsetzung der Vorgaben einer Richtlinie erlassenen Regelung, muss das nationale Gericht das innerstaatliche Recht so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes dieser Richtlinie auslegen, um das in ihr festgelegte Ergebnis zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.12.1993 - C-334/92 - NJW 1994, 921, Rn. 20 ; Urt. v. 05.10.2004 - C-397/01 bis 403/01- juris, Rn. 113 ).
  • EuGH, 15.04.2021 - C-62/20

    Vogel Import Export

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22
    Soweit der Wortlaut der deutschen Fassung ("denen der Aufenthalt ... genehmigt wurde") nahelegt, dass die erstmalige Aufenthaltserlaubnis wegen eines ausgeschlossenen Grundes die spätere Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU dauerhaft sperrt, wird dies durch die Auslegung nach dem Wortlaut unter Berücksichtigung anderer Sprachfassungen (Englisch: "are authorised to reside in a Member State on the basis of a form of protection other than international protection", Französisch: "sont autorisés à séjourner dans un État membre en vertu d'une forme de protection autre que la protection internationale" - jeweils Formulierungen im Präsens) nicht bestätigt Infolge der abweichenden verschiedenen Sprachfassungen ist die Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung auszulegen (EuGH, Urt. v. 15.04.2021 - C-62/20 - juris, Rn. 52 ), und zwar anhand des wirklichen Willens des Gesetzgebers und des von der Regelung verfolgten Zwecks im Licht aller Sprachfassungen (EuGH, Urt. v. 04.02.2016 - C-659/13, C-34/14 - juris, Rn. 122 ).
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