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   VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18.KS   

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VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18.KS (https://dejure.org/2018,15696)
VG Kassel, Entscheidung vom 30.04.2018 - 1 K 319/18.KS (https://dejure.org/2018,15696)
VG Kassel, Entscheidung vom 30. April 2018 - 1 K 319/18.KS (https://dejure.org/2018,15696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 113 Abs. 5 VwGO, § 7 Abs. 1 BeamtStG, § 61 HHG, § 38 HVwVfG
    Anspruch einer Professorin auf Verbeamtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Professorin auf Verbeamtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Magdeburg, 13.12.2011 - 5 A 235/10

    Verbeamtung einer angestellten Gymnasiallehrerin

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Ebenso gilt er damit auch für solche Bewerber, die sich bereits im öffentlichen Dienst in einem Angestelltenverhältnis befinden und nun in ein Beamtenverhältnis wechseln möchten, wie dies bei der Klägerin der Fall ist (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 A 235/10 -, juris).

    Wie bereits erwähnt, steht insoweit dem Beklagten aufgrund der Regelung des § 61 Abs. 4 HHG ein Gestaltungsspielraum zu, der auch dahingehend genutzt werden könnte, zukünftig keine Verbeamtungen mehr vorzunehmen (vgl. hierzu VG Magdeburg, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 A 235/10 -, juris, zu der insoweit vergleichbaren Frage der Verbeamtung von Lehrkräften).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (19. September 2007, BVerfGE 119, 247, 267) müssten Lehrkräfte an Schulen nicht zwingend in einem Beamtenverhältnis stehen, da sie nicht zu dem Personenkreis der in Art. 33 Abs. 4 GG gehören, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen müssten.

    Die Wahlmöglichkeit entspricht insbesondere auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das zu den Rechtsverhältnissen der Lehrer in seiner Entscheidung vom 19. September 2007 (Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, BVerfGE 119, 247-292) die Auffassung vertreten hat, der Dienstherr könne bei der Anstellung von Lehrkräften zwischen der Begründung eines Beamtenverhältnisses und einer Beschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis wählen.

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wie des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 ; BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 49.02 - BVerwGE 118, 379 und vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 ).

    Es ist jedoch gleichfalls gesichert, dass die Behörde ihre Praxis aus willkürfreien, d.h. sachlichen Gründen ändern kann (Urteil vom 8. April 1997 a.a.O.).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wie des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 ; BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 49.02 - BVerwGE 118, 379 und vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 ).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wie des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 ; BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 49.02 - BVerwGE 118, 379 und vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 ).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten gehört zu den hergebrachten und nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - und genießt damit verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. grundlegend: BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - juris; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - juris).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten gehört zu den hergebrachten und nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - und genießt damit verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. grundlegend: BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - juris; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - juris).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten gehört zu den hergebrachten und nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - und genießt damit verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. grundlegend: BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - juris; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - juris).
  • VerfGH Bayern, 28.09.2016 - 20-VII-15

    Erfolglose Popularklage gegen die Befristung der Beamtenverhältnisse bestimmter

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Diese Grundsätze gelten entsprechend bei der Beschäftigung von Professorinnen und Professoren (ebenso Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 28. September 2016 - Vf. 20-VII-15 -, juris).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 17.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Ob derartige Gründe für eine Abweichung von der bisherigen Entscheidungspraxis vorliegen, hat die Behörde bei der Ausfüllung ihres Entscheidungsspielraums jeweils neu zu prüfen (vgl. BVerwG Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 - jurion).
  • VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921

    Kein Anspruch auf Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • VG Trier, 15.09.2015 - 1 K 188/15

    Verzögerte Begründung eines Beamtenverhältnisses -hier verneint

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1990 - 10 S 3081/89

    Selbstbindung der Verwaltung bei Subventionsvergabe über längeren Zeitraum -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1995 - 1 A 3558/92

    Zur Beihilfefähigkeit der Kosten der Unterbringung eines Beihilfeberechtigten in

  • VG München, 21.11.2017 - M 5 K 17.2401

    Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • VG Bayreuth, 20.01.2015 - B 5 K 13.570

    Anspruch einer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Professorin auf Berufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 6 A 2253/06

    Anspruch eines Bewerbers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2009 - 6 A 345/07
  • VG Bayreuth, 11.04.2019 - B 9 K 18.30091

    Keine systematische Verfolgung von Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation

    Zum anderen fehlt es hinsichtlich einer Gruppenverfolgung auch an der erforderlichen Verfolgungsdichte (so auch VG Trier, U.v. 13.11.2018 - 1 K 319/18.TR - juris; a.A. VG Hamburg, U.v. 27.6.2018 - 17 A 2777/18 - juris).
  • VG Aachen, 24.10.2019 - 1 K 805/18

    Zusicherung; Anspruch auf Verbeamtung; Anspruch auf Übernahme in das

    vgl. VG Kassel, Urteil vom 30. April 2018 - 1 K 319/18.KS -, juris, Rn. 44.
  • VG Bayreuth, 11.04.2019 - B 9 K 18.30086

    Keine asylerhebliche Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland

    Zum anderen fehlt es hinsichtlich einer Gruppenverfolgung auch an der erforderlichen Verfolgungsdichte (so auch VG Trier, U.v. 13.11.2018 - 1 K 319/18.TR - juris; a.A. VG Hamburg, U.v. 27.6.2018 - 17 A 2777/18 - juris).
  • VG Kassel, 19.07.2018 - 1 N 1891/18

    Erfüllungsfrist bei Bescheidungsurteilen; grundlose Säumnis bei Androhung von

    Der Vollstreckungsschuldnerin ist im Urteil vom 30.04.2018 (1 K 319/18.KS, dort Bl. 167 ff.) gem. § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO die Verpflichtung auferlegt worden, über den Antrag der Vollstreckungsgläubigerin auf Übernahme ins Beamtenverhältnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
  • VG Gera, 19.06.2020 - 1 K 2213/19

    (Un-)Möglichkeit der dauerhaften Übernahme eines Mitglieds des Thüringer Landtags

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (VG Kassel, Urteil vom 30. April 2018 - 1 K 319/18.KS -, juris Rn. 50 m. w. N.).
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