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   VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20   

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VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20 (https://dejure.org/2020,46670)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15.12.2020 - 8 A 128/20 (https://dejure.org/2020,46670)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 8 A 128/20 (https://dejure.org/2020,46670)
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  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 66 AufenthG 2004, § 67 AufenthG 2004, § 70 Abs 1 AufenthG 2004, § 13 Abs 3 BGebG, § 14 BGebG
    Haftung des Ausländers für Kosten eines stornierten Fluges als erster Ersatztermin nach einer wegen Verweigerungshaltung abgebrochenen Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
    Denn die Rechtsordnung kann keine Kostenerstattung für verselbständigte rechtswidrige Eingriffshandlungen begründen, für die sie dem Ausländer zugleich einen Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruch - etwa nach Art. 5 Abs. 5 EMRK - gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, juris, Rn. 21).

    Eine Haftung für die einzelnen gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AufenthG bestimmten Positionen besteht, wenn es sich um Amtshandlungen handelt, die gegenüber der Abschiebung selbständig in die Rechte des Ausländers eingreifen, nur, soweit diese Amtshandlungen aus behördlicher Sicht im Zeitpunkt der Durchführung ihn nicht in seinen Rechten verletzten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, juris, Rn. 21).

    Solche Kosten sind aber nur zu erstatten, wenn die Anordnung der Haft nach der in diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage rechtmäßig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, juris, Rn. 12 und 21).

    Dies gilt nicht nur bei der Haftung an diesen Verfahren nicht beteiligter Drittverpflichteter (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, juris, Rn. 22), sondern auch bei der Prüfung der Haftung des Ausländers, weil rechtswegfremde Vorfragen der Prüfungskompetenz des Verwaltungsgerichts gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG unterfallen und die rechtswegfremden Entscheidungen hier nach § 45 FamFG ohnehin nur in formeller Rechtskraft erwachsen konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 -, juris, Rn. 15 ff.).

    Eine Verletzung dieser grundlegenden Verfahrensgarantien führt sowohl zur Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung als auch dazu, dass Kosten der Abschiebungshaft durch den Betroffenen nicht zu ersetzen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, juris, Rn. 25 und 28).

  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
    Dass es bei letzterer nicht zur Abschiebung gekommen ist, steht ihr als Kostentragungsgrund nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.2014 - 1 C 3.13 -, juris, Rn. 18).

    Die Kostenvorschrift des § 66 Abs. 1 AufenthG ist Ausdruck des Veranlassungsprinzips im Kostenrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.2014 - 1 C 3.13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 18.03.2009 - 7 LA 145/08 -, juris, Rn. 7 f.).

    Denn Gesprächstermine des Ausländers bei Vertretern der in Betracht kommenden Zielstaaten entsprechen einer sachgemäßen Behandlung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 2 AufenthG i. V. mit § 13 Abs. 1 Satz 3 BGebG bei unklarem Zielstaat (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.2014 - 1 C 3.13 -, juris, Rn. 18), ohne dass die Rechte des Ausländers verletzt werden.

    Der Anwendungsbereich des allgemeinen Gebührenrechts ist wegen der speziellen Regelung des § 70 Abs. 1 AufenthG nicht eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.2014 - 1 C 3.13 -, juris, Rn. 12; OVG LSA, Beschluss vom 20.08.2020 - 2 L 108/18 -, juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14

    Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Erhebung der durch die Durchführung einer Abschiebung entstandenen Kosten ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass der letzten behördlichen Entscheidung, während sich die Rechtmäßigkeit der kostenauslösenden Maßnahmen nach der jeweils dafür anzuwendenden Rechtslage richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 -, juris, Rn. 8).

    Denn es kommt insoweit nicht nur auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebung selbst an, weil selbständige Amtshandlungen gegenüber dem Verweis des § 69 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auf das Bundesgebührenrecht eine eigenständige und vorrangige Regelung im Aufenthaltsrecht erfahren bzw. seinerzeit gegenüber dem Verwaltungskostenrecht des Bundes erfahren haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 -, juris, Rn. 10).

    Dies gilt nicht nur bei der Haftung an diesen Verfahren nicht beteiligter Drittverpflichteter (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, juris, Rn. 22), sondern auch bei der Prüfung der Haftung des Ausländers, weil rechtswegfremde Vorfragen der Prüfungskompetenz des Verwaltungsgerichts gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG unterfallen und die rechtswegfremden Entscheidungen hier nach § 45 FamFG ohnehin nur in formeller Rechtskraft erwachsen konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 -, juris, Rn. 15 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12

    Kosten der Abschiebung

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
    Liegt eine Verletzung der Rechte des Ausländers nicht vor, ist eine objektive Rechtswidrigkeit unerheblich, weil dann nur eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 2 AufenthG i. V. mit § 13 Abs. 1 Satz 3 BGebG einer Pflicht zur Tragung der durch den Ausländer veranlassten Kosten entgegenstehen kann (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 L 141/12 -, juris, Rn. 52).

    Solche Amtshandlungen gehören zur Vorbereitung einer Abschiebung, weil sie durch Ermittlung der Staatsangehörigkeit und damit des Abschiebungszielstaates die Abschiebung erst ermöglichen und ihre Vereitelung verhindern (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 L 141/12 -, juris, Rn. 50).

    Soweit der Veranlassungszusammenhang gegeben ist, steht einer Kostenerhebung nur der Einwand der Verletzung der Rechte des Klägers durch die kostenauslösende Amtshandlung oder eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 2 AufenthG i. V. mit § 13 Abs. 1 Satz 3 BGebG entgegen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 L 141/12 -, juris, Rn. 52).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2006 - 13 S 155/06

    Die Anforderung von Abschiebungskosten gehört nicht mehr zur

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
    Denn bei dem Erlass eines Leistungsbescheides handelt es sich nicht mehr um eine Maßnahme, die in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden soll, sondern um eine Maßnahme erst nach dem Abschluss der Vollstreckungsmaßnahme (vgl. VGH BW, Beschluss vom 07.03.2006 - 13 S 155/06 -, juris, Rn. 8).

    Auf die Vollziehbarkeit des Leistungsbescheides (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 06.09.2000 - 10 CS 99.2280 -, juris, Rn. 6; HessVGH, Beschluss vom 27.02.1998 - 10 TZ 69/98 -, juris, Rn. 6; SchlHolstOVG, Beschluss vom 24.09.1996 - 4 M 73/96 -, juris, Rn. 2 sowie VGH BW, Beschluss vom 07.03.2006 - 13 S 155/06 -, juris, Rn. 8) kommt es hingegen nur bei der Vollstreckung, nicht für einen Eintritt der Fälligkeit an.

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
    In einem solchen Fall wird die Abschiebungsandrohung bereits mit ihrer Bekanntgabe vollziehbar, weil die Abschiebungsandrohung durch die Unzulässigkeit der Abschiebung nach § 36 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG nur nicht vollstreckbar wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 19.19 -, juris, Rn. 30 und 46).

    Eine Aussetzung der Vollziehung ordnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht an (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 19.19 -, juris, Rn. 54).

  • BVerwG, 29.08.2013 - 1 B 10.13

    Haftung eines Ausländers für Kosten seiner Abschiebung; Haftung der Eltern für

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
    Die Rechtmäßigkeit der Abschiebung selbst ist nach diesem Maßstab aus der behördlichen Sicht bei Durchführung der Amtshandlung - also ex ante - zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.08.2013 - 1 B 10.13 -, juris, Rn. 5).

    Erheblich ist nur die Rechtmäßigkeit der Amtshandlungen der Vollstreckung aus der ex-ante-Perspektive der vollstreckenden Behörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.08.2013 - 1 B 10.13 -, juris, Rn. 5).

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
    Zwar verstieß die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommene Bestimmung der Frist für eine freiwillige Ausreise im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG vor dem Hintergrund der Verbindung der Abschiebungsandrohung gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG mit der Ablehnung des Asylantrags als Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2008/115/EG dahingehend gegen das Recht des Klägers auf einen wirksamen Rechtsbehelf (vgl. Art. 18, Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 GRCh), dass die Ausreisefrist nicht vor dem Ende des Bleiberechts des Klägers aus den seinerzeit anzuwendenden Art. 7 Abs. 1 Satz 1 und Art. 39 der Richtlinie 2005/85/EG beginnen durfte (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 -, Rn. 61 f.; Beschluss vom 05.07.2018 - C-269/18 PPU -, juris, Rn. 50).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
    Denn die Unterstützung kann der Ausländer insbesondere nach Ankunft am Flughafen des Herkunftsstaates zur dortigen Weiterreise in die Herkunftsregion verwenden, auf die zielstaatsbezogen abzustellen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
    Aber dem Hinweis auf den Herkunftsstaat kommt keine Regelungswirkung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2000 - 9 C 42.99 -, juris, Rn. 11 und 14).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • EuGH, 05.07.2018 - C-269/18

    C u.a.

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 11.04

    Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Ersuchen der

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05

    Beiladung; Verbot der Mischverwaltung; Abschiebung; Durchführung der Abschiebung;

  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05

    Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 275/10

    Ausländerrecht: Unterrichtung der konsularischen Vertretung bei Anordnung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2020 - 2 L 108/18

    Kosten der Abschiebung - Verjährung

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2009 - 7 LA 145/08

    Pflicht zur Abschiebungskostentragung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 19 A 2730/19

    Allgemeiner Hinweis auf die Möglichkeit einer Abschiebung in andere

  • VGH Hessen, 27.02.1998 - 10 TZ 69/98

    Kosten der Abschiebung sind keine öffentlichen Abgaben und Kosten nach VwGO § 80

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.1996 - 4 M 73/96

    Abschiebungskosten; Öffentliche Kosten; Öffentliche Abgaben

  • VG Göttingen, 24.09.2018 - 2 B 379/18

    Abschiebungsandrohung; Kein Rechtsschutz nach § 123 VwGO; Nachträgliche

  • OVG Sachsen, 09.03.2012 - 3 A 720/10

    Zur Berechnung der Kosten für die Abschiebungshaft gemäß § 67 Abs 1 Nr 2 AufenthG

  • VGH Bayern, 06.09.2000 - 10 CS 99.2280

    D (A), Abschiebungskosten, Kostenbescheid, Widerspruch, Klage, Suspensiveffekt

  • VG München, 15.01.2001 - M 21 S 01.60007
  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 2 A 16/13

    Versetzung eines polizeidienstunfähigen und allgemein dienstfähigen

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