Rechtsprechung
VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst a Buchst aa WaffG 2002, § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst c WaffG 2002, § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst b WaffG 2002
Widerruf einer Waffenerlaubnis wegen Unterstützung einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt; hier: mehrmalige Teilnahme an einer von der NPD organisierten rechtsextremistischen Veranstaltung
Kurzfassungen/Presse (3)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen Festival Schild & Schwert ist rechtmäßig
- lto.de (Kurzinformation)
Wer rechtsextreme Festivals besucht, verliert den Waffenschein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen Festival „Schild & Schwert“ ist rechtmäßig - Mehrmalige Teilnahme an NPD-Festival rechtfertigt Entzug des Waffenscheins
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 688
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche …
Wegen der Unschärfe des Wortlauts und vor dem Hintergrund der aus dem Umgang mit Waffen resultierenden Gefahren sind jedoch die qualitativen Mindestvoraussetzungen an eine tatbestandliche Unterstützungshandlung im Sinne von §§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG, 8a Abs. 2 Nr. 3 lit. c) SprengG bislang nicht abschließend geklärt (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 19. Februar 2024 - 7 A 279/23 -, BeckRS 2024, 3210 Rn. 36).