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   VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13   

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https://dejure.org/2015,4379
VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13 (https://dejure.org/2015,4379)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.02.2015 - 7 K 2071/13 (https://dejure.org/2015,4379)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - 7 K 2071/13 (https://dejure.org/2015,4379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einem Waldorfkindergarten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 SGB 8, § 3 SGB 8, § 5 SGB 8
    Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung eines freien Trägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ) - Beitragsfreie Kindertagesbetreuung; Waldorfkindergarten; Elternbeitrag; Zuschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Pflicht zur Bezuschussung von Beiträgen zu Kindergärten in freier Trägerschaft bei kostenlosen kommunalem Angebot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Benachteiligung beim Zuschuss für Elternbeitrag für die Betreuung in einem Waldorfkindergarten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strukturentscheidungen des Jugendhilferechts müssen sich in Förderpraxis einer Gemeinde zur Kinderbetreuung niederschlagen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Benachteiligung beim Zuschuss für Elternbeitrag für die Betreuung in einem Waldorfkindergarten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13
    Auch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -, VBlBW 2007, 294) werde die zentrale Bedeutung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern im Bereich der Kindergartenauswahl hervorgehoben.

    Diese Strukturentscheidungen des Jugendhilferechts müssen sich auch in der konkreten Förderpraxis einer Gemeinde niederschlagen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - juris, Rnr. 36).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13
    Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft anknüpft (BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91 u.a. - juris, Rnr. 65).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13
    Deshalb hat der Staat die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen Bereich als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich in ihrer jeweiligen eigenständigen und selbstverantwortlichen Ausgestaltung zu respektieren (vgl. BVerfG, Urteil vom 3.11.1982 - 1 BvR 620/78 u.a. - juris, Rnr. 81 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13
    Diese primäre Entscheidungsverantwortlichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.6.1986 - 1 BvR 857/85 -, juris, Rnr. 57).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13
    Die Gemeinde muss deshalb bei der Erfüllung dieser Aufgabe die Strukturentscheidungen des Jugendhilferechts beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.2010      - 5 CN 1/09 -, Rnr. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15

    Zuschuss einer Gemeinde zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Februar 2015 - 7 K 2071/13 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 06.02.2015 - 7 K 2071/13 - (JAmt 2015, 273) hat das Verwaltungsgericht die Klage der Kläger im Hauptantrag und im ersten Hilfsantrag abgewiesen, die Beklagte jedoch auf den zweiten Hilfsantrag hin verpflichtet, ihren Antrag vom 27.09.2011 auf Erstattung der Elternbeiträge für die Betreuung ihrer Söhne ... und ... im Waldorfkindergarten ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Februar 2015 - 7 K 2071/13 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 479/16

    Kostenübernahmeerklärung für die Betreuung in Kita

    Um so stärker ein öffentliches Interesse an der vorschulischen Bildung und Erziehung und damit am Kita-Besuch möglichst vieler Kinder besteht, etwa um deren Chancengleichheit beim Schuleintritt zu fördern, und sich hieran Maßnahmen der staatlichen Förderung oder Sanktionen knüpfen, um so stärker muss deshalb andererseits auf die Erziehungsvorstellungen der Eltern Rücksicht genommen werden, was etwa die besondere pädagogische oder weltanschaulich-religiöse Ausrichtung von Kindertagesstätten betrifft (vgl. zum Ganzen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 S 2474/06 -, juris, Rn. 38 ff.; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 6. Februar 2015 - 7 K 2071/13 -, juris Rn. 47), wie dies auch in der Regelung des § 9 Nr. 1 SGB VIII zum Ausdruck kommt.

    Je höher der Prozentsatz der Mehrkosten ist, desto gewichtiger müssen die Motive des Leistungsberechtigten sein und umgekehrt, wobei sich das Gewicht der Wahlentscheidung um so mehr erhöht, je größer deren Bedarfsnähe ist und je mehr sie die in § 9 SGB VII aufgeführten Belange berührt, bei denen es sich ebenso wie bei dem Wunsch- und Wahlrecht des § 5 Abs. 1 SGB VIII um grundlegende Strukturentscheidungen des Kinder- und Jugendhilferechts handelt (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 -, juris Rn. 173; Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 4 K 2027/13 -, juris Rn. 28; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 6. Februar 2015 - 7 K 2071/13 -, juris Rn. 36 ff.).

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