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   VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368   

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VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368 (https://dejure.org/2022,36926)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01.12.2022 - W 7 S 22.1368 (https://dejure.org/2022,36926)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - W 7 S 22.1368 (https://dejure.org/2022,36926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1; AufenthG § 21 Abs. 1; AufenthG § 21 Abs. 2a; AufenthG § 58 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 59 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 84 Abs. 2 S. 1; AufenthV § 39 S. 1 Nr. 1
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis, selbständige Erwerbstätigkeit, Darlegung, fachkundige Stelle, Sicherung des Lebensunterhalts, Visumserfordernis, Ausreisefrist, Abschiebungsandrohung

  • rewis.io

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis, selbständige Erwerbstätigkeit, Darlegung, fachkundige Stelle, Sicherung des Lebensunterhalts, Visumserfordernis, Ausreisefrist, Abschiebungsandrohung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2009 - 11 S 448/09

    Aufenthalt zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit; Wechsel des

    Auszug aus VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368
    Maßgeblich sind insoweit nicht die eigenen unternehmerischen Interessen des Antragstellers, sondern die inländischen Interessen oder Bedürfnisse an der betreffenden Tätigkeit des betreffenden Ausländers in Deutschland bzw. in der jeweiligen Region (VGH BW BeckRS 2009, 33091 Rn. 9; VG Stuttgart, U.v. 6.8.2019 - 2 K 7356/18 - juris Rn. 40; VG Hannover, B.v. 9.3.2022 - 5 B 1766/21 - juris Rn. 23; Hänsle in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 13. Ed., Stand 15.10.2022, AufenthG § 21 Rn. 11).

    Die Prognose soll insbesondere anhand der in § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG angeführten Kriterien erfolgen, wobei zwar alle in Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen vorliegen müssen, aber eine Gesamtschau vorzunehmen ist (VGH BW, B.v. 17.3.2009 - 11 S 448/09 - juris Rn. 9, 10; Hänsle in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 13. Ed., Stand 15.10.2022, AufenthG § 21 Rn. 9).

    Bei den in § 21 Abs. 1 Satz 1 bis 3 AufenthG normierten Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit handelt es sich um gerichtlich vollständig überprüfbare unbestimmte Rechtsbegriffe auf der Tatbestandsseite der Vorschrift, die ggf. das behördliche Ermessen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eröffnen (VGH BW, B.v. 17.3.2009 - 11 S 448/09 - juris Rn. 6; HambOVG, B.v. 29.1.2008 - 3 Bs 196/07 - juris Rn. 23; Hänsle in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 13. Ed., Stand 15.10.2022, AufenthG § 21 Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20

    Ausweisungsinteresse: Überschreitung der aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen

    Auszug aus VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368
    Im Falle der Erteilung des Aufenthaltstitels benötigte der Antragsteller gemäß § 4a Abs. 1 Satz 1 AufenthG keine Beschäftigungserlaubnis (vgl. VGH BW, B.v. 18.11.2020 - 11 S 2637/20 - juris Rn. 43).

    Mit Blick auf den oben dargestellten gesetzlichen Zweck, in Deutschland erfolgreich ausgebildeten akademischen Fachkräften sowohl in deren privatem als auch im öffentlichen Interesse eine berufliche Perspektive zu ermöglichen, dürfte eine ablehnende Entscheidung trotz erfüllter Tatbestandsvoraussetzungen nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, wobei die gesetzgeberische Entscheidung zu berücksichtigen ist, die Selbständigkeit erfolgreicher Akademiker gerade nicht von den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 AufenthG abhängig zu machen (VGH BW, B.v. 18.11.2020 - 11 S 2637/20 - juris Rn. 78 m.w.N.).

  • VG Berlin, 25.05.2022 - 12 K 215.21

    Aufenthaltsrecht: Visumserteilung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368
    Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG ist - wie sich aus § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergibt -, dass die beabsichtigte Tätigkeit und die mit ihr verbundene Geschäftsidee umsetzbar und tragfähig erscheint, wobei den Antragsteller insoweit nach § 82 Abs. 1 AufenthG die Darlegungslast trifft (vgl. VG Hannover, B.v. 9.3.2022 - 5 B 1766/21 - juris Rn. 23; VG Berlin, U.v. 25.5.2022 - 12 K 215/21 V - juris Rn. 42; OVG Bln.-Bbg., B.v. 5.1.2017 - 11 N 34/14 - juris Rn. 14).

    Häufig beeinträchtigt die fehlende Umsetzbarkeit auch die Finanzierung der beabsichtigten Tätigkeit (VG Berlin, U.v. 25.5.2022 - 12 K 215/21 V - juris Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellt zwar nicht die Fiktionswirkung wieder her, sie hat aber zur Folge, dass die Ausreisepflicht des Antragstellers aufgrund der Versagung des Aufenthaltstitels nicht vollziehbar ist, § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (VG München, B.v. 10.1.2022 - M 4 S 21.1155 - juris Rn. 51; VGH BW, B.v. 20.11.2007 - 11 S 2364/07 - juris Rn. 2 f.).

    Der Ausländer ist deshalb - solange er sich im Bundesgebiet befindet - nach § 80 Abs. 1 VwGO einstweilen so zu behandeln ist, als gelte die Fiktionswirkung fort (VGH BW, B.v. 20.11.2007 - 11 S 2364/07 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 11 N 34.14

    Erteilung eines Visums zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als

    Auszug aus VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368
    Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG ist - wie sich aus § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergibt -, dass die beabsichtigte Tätigkeit und die mit ihr verbundene Geschäftsidee umsetzbar und tragfähig erscheint, wobei den Antragsteller insoweit nach § 82 Abs. 1 AufenthG die Darlegungslast trifft (vgl. VG Hannover, B.v. 9.3.2022 - 5 B 1766/21 - juris Rn. 23; VG Berlin, U.v. 25.5.2022 - 12 K 215/21 V - juris Rn. 42; OVG Bln.-Bbg., B.v. 5.1.2017 - 11 N 34/14 - juris Rn. 14).

    Da der Antragsteller durch die angestrebte selbständige Erwerbstätigkeit aber nach allgemeiner Lebenserfahrung kaum in der Lage sein wird, auf Anhieb Einkünfte in einem zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreichenden Umfang zu generieren, muss es ihm entsprechend dem Sinn und Zweck der Regelung des § 21 Abs. 2a AufenthG, inländischen Hochschulabsolventen mit ausländischer Staatsangehörigkeit die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu erleichtern, ermöglicht werden, die Sicherung des Lebensunterhaltes zur Überbrückung aus anderweitigen (legalen) Quellen nachzuweisen (vgl. OVG Bln.-Bbg., B.v. 5.1.2017 - 11 N 34.14 - juris Rn. 11; VG Aachen, B.v. 23.6.2021 - 8 L 208/21 - juris Rn. 44).

  • VG Hannover, 09.03.2022 - 5 B 1766/21

    Aufenthaltszweck; Klageänderung; Klageerweiterung; selbständige Tätigkeit;

    Auszug aus VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368
    Maßgeblich sind insoweit nicht die eigenen unternehmerischen Interessen des Antragstellers, sondern die inländischen Interessen oder Bedürfnisse an der betreffenden Tätigkeit des betreffenden Ausländers in Deutschland bzw. in der jeweiligen Region (VGH BW BeckRS 2009, 33091 Rn. 9; VG Stuttgart, U.v. 6.8.2019 - 2 K 7356/18 - juris Rn. 40; VG Hannover, B.v. 9.3.2022 - 5 B 1766/21 - juris Rn. 23; Hänsle in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 13. Ed., Stand 15.10.2022, AufenthG § 21 Rn. 11).

    Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG ist - wie sich aus § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergibt -, dass die beabsichtigte Tätigkeit und die mit ihr verbundene Geschäftsidee umsetzbar und tragfähig erscheint, wobei den Antragsteller insoweit nach § 82 Abs. 1 AufenthG die Darlegungslast trifft (vgl. VG Hannover, B.v. 9.3.2022 - 5 B 1766/21 - juris Rn. 23; VG Berlin, U.v. 25.5.2022 - 12 K 215/21 V - juris Rn. 42; OVG Bln.-Bbg., B.v. 5.1.2017 - 11 N 34/14 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368
    Im Allgemeinen genügt dafür das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 8) bzw. wenn bei einem befristeten Arbeitsverhältnis mit dessen Verlängerung gerechnet werden kann (Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 5 Rn. 29).

    Der Prognosezeitraum richtet sich dabei nach der Dauer des vorgesehenen Aufenthalts bzw. nach der vorgesehenen Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, denn vor einer eventuellen Verlängerung ist die Sicherung des Lebensunterhalts erneut zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 8; B.v. 7.9.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 13; Beiderbeck in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 13. Ed., Stand 15.10.2022, AufenthG § 5 Rn. 3; Maor in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 35. Ed., Stand 1.10.2022, AufenthG § 5 Rn. 1).

  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Auszug aus VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368
    Der Prognosezeitraum richtet sich dabei nach der Dauer des vorgesehenen Aufenthalts bzw. nach der vorgesehenen Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, denn vor einer eventuellen Verlängerung ist die Sicherung des Lebensunterhalts erneut zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 8; B.v. 7.9.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 13; Beiderbeck in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 13. Ed., Stand 15.10.2022, AufenthG § 5 Rn. 3; Maor in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 35. Ed., Stand 1.10.2022, AufenthG § 5 Rn. 1).

    Maßgeblich ist der Aufenthaltstitel, der zu erteilen wäre (Maor in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 35. Ed., Stand 1.10.2022, AufenthG § 5 Rn. 1 m.V.a. BayVGH B.v. 7.9.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 13).

  • VG Berlin, 19.11.2013 - 11 K 391.13

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368
    Dies geht aus den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen auch ausreichend konkret hervor, zumal die gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick auf den angestrebten Zweck, ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu erleichtern, nicht zu eng gehandhabt werden dürfen (VG Berlin, U.v. 19.11.2013 - 11 K 391.13 - juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 07.03.2019 - B 6 S 19.54

    Unvollständige Prüfung eines Antrags auf Verlängerung bzw. Erteilung einer

    Auszug aus VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368
    Unabhängig von der konkreten Bemessung der Frist muss die Ausreisepflicht im Zeitpunkt des Fristablaufs vollziehbar sein, die Frist für die freiwillige Ausreise darf also nicht vor Eintritt der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ablaufen (vgl. VG Bayreuth, B.v. 7.3.2019 - B 6 S 19.54 - juris Rn. 50).
  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erwerbseinkommen;

  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bs 196/07

    Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2020 - 13 ME 348/19

    Abwesenheit; Abwesenheitshöchstdauer; Anwesenheit; Aufenthalt;

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066

    Frage eigenständigen Aufenthaltsrechts des geschiedenen Ehegatten nach einem Jahr

  • VG Stuttgart, 06.08.2019 - 2 K 7356/18

    Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 2004 § 21 Abs 1 - Lebensunterhaltssicherung

  • VG Düsseldorf, 17.03.2016 - 8 K 3894/15
  • OVG Sachsen, 09.04.2018 - 3 B 34/18

    Selbständige Tätigkeit; öffentliche Sicherheit

  • VG München, 10.01.2022 - M 4 S 21.1155

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels:

  • VG Aachen, 23.06.2021 - 8 L 208/21

    Aufenthaltserlaubnis; türkischer Staatsangehöriger; unselbständige Beschäftigung;

  • VGH Bayern, 15.09.2021 - 10 C 21.2212

    Prozesskostenhilfe für einen Eilantrag gegen die Versagung der

  • VG Neustadt, 10.08.2022 - 2 L 405/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

  • VG Augsburg, 10.12.2008 - Au 6 K 08.1213

    Aufenthaltserlaubnis für selbständige Tätigkeit; Ermessensbetätigung nicht

  • VG Karlsruhe, 23.02.2023 - 12 K 3447/22

    Androhung der Abschiebung eines unerlaubt ins Bundesgebiet eingereisten

    Da die gesetzte Monatsfrist die maximale Regelfrist von 30 Tagen im konkreten Fall jedoch sogar übersteigt, ist der Kläger hierdurch nicht belastet, sodass es an einer subjektiven Rechtsverletzung fehlt (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 1. Dezember 2022 - W 7 S 22.1368 - juris, Rn. 49).
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