Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 16b AufenthG 2004, § 52 Abs 2 GKG 2004, § 53 Abs 2 GKG 2004
Streitwert für das vorläufige Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 16b; GKG § 52 Abs. 2 ; GKG § 53 Abs. 2
Festsetzung des Streitwerts für das vorläufige Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 31.03.2022 - 6 K 50/22
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1112/20
Beschäftigungsduldung, Zuständigkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22
Der Streitwert für das vorläufige Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums nach § 16b AufenthG ist mit 5.000,-- Euro festzusetzen (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 61 i.V.m. Rn. 42).5 Der Streitwert für das vorläufige Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums nach § 16b AufenthG ist mit 5.000,-- Euro festzusetzen (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 61 i.V.m. Rn. 42).
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Ausländersenate des erkennenden Gerichtshofs, dass eine Reduzierung des Streitwerts auf die Hälfte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht erfolgt, wenn dem Ausländer aufgrund der in der Vergangenheit erteilten Aufenthaltstitel bereits die Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden ist (…vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.01.2022 - 12 S 152/22 -, n.v., vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 35, vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 61, …und vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 -, juris Rn. 51).
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2012 - 11 S 2015/12
Streitwert bei vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22
Denn der Ausländer verfügt in einem solchen Fall nicht über schützenswerte wirtschaftliche oder soziale Bindungen, deren (drohender) Verlust in einer auch in der Höhe des Streitwerts zum Ausdruck kommenden Bewertung seiner Interessen zu berücksichtigen wäre (vgl. grundlegend VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.11.2012 - 11 S 2015/12 -, juris Rn. 6, …und vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 -, juris Rn. 4 f.).Der Verwaltungsgerichtshof hat daher den Streitwert bei vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium an einer Hochschule mit 5.000,-- Euro festgesetzt (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.11.2012 - 11 S 2015/12 -, juris Rn. 7, …und vom 25.02.2008 - 11 S 2746/07 -, juris Rn. 21).
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19
Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Ausländersenate des erkennenden Gerichtshofs, dass eine Reduzierung des Streitwerts auf die Hälfte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht erfolgt, wenn dem Ausländer aufgrund der in der Vergangenheit erteilten Aufenthaltstitel bereits die Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden ist (…vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.01.2022 - 12 S 152/22 -, n.v., vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 35…, vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 61, und vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 -, juris Rn. 51).
- OVG Thüringen, 11.01.2021 - 3 EO 279/19
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22
Der Senat folgt nicht der Auffassung, die in einer solchen Konstellation einen Streitwert in Höhe von 2.500,-- Euro annimmt (vgl. etwa OVG Thüringen, Beschluss vom 11.01.2021 - 3 EO 279/19 -, juris Rn. 52; VG München…, Beschluss vom 14.03.2022 - M 10 S 21.6694 -, juris Rn. 58). - VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Ausländersenate des erkennenden Gerichtshofs, dass eine Reduzierung des Streitwerts auf die Hälfte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht erfolgt, wenn dem Ausländer aufgrund der in der Vergangenheit erteilten Aufenthaltstitel bereits die Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden ist (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.01.2022 - 12 S 152/22 -, n.v., vom 30.03.2021 - 11 S 3421/20 -, juris Rn. 35…, vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 61, …und vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 -, juris Rn. 51). - VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
Ausländerrechtlicher Eilrechtsschutz; keine Nachteile im Hauptsacheverfahren …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22
Der Verwaltungsgerichtshof hat daher den Streitwert bei vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium an einer Hochschule mit 5.000,-- Euro festgesetzt (…vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.11.2012 - 11 S 2015/12 -, juris Rn. 7, und vom 25.02.2008 - 11 S 2746/07 -, juris Rn. 21). - VGH Baden-Württemberg, 31.01.2011 - 11 S 2517/10
Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22
Denn der Ausländer verfügt in einem solchen Fall nicht über schützenswerte wirtschaftliche oder soziale Bindungen, deren (drohender) Verlust in einer auch in der Höhe des Streitwerts zum Ausdruck kommenden Bewertung seiner Interessen zu berücksichtigen wäre (…vgl. grundlegend VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.11.2012 - 11 S 2015/12 -, juris Rn. 6, und vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 -, juris Rn. 4 f.). - VG München, 14.03.2022 - M 10 S 21.6694
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22
Der Senat folgt nicht der Auffassung, die in einer solchen Konstellation einen Streitwert in Höhe von 2.500,-- Euro annimmt (vgl. etwa OVG Thüringen…, Beschluss vom 11.01.2021 - 3 EO 279/19 -, juris Rn. 52; VG München, Beschluss vom 14.03.2022 - M 10 S 21.6694 -, juris Rn. 58). - VG München, 24.08.2010 - M 10 K 10.3263
Statthafter Rechtsbehelf bei Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis; Wechsel des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 12 S 830/22
Während nach alter Rechtslage ein Zweckwechsel nach einem abgebrochenen Studium zu einer Ausbildung ohne vorherige Ausreise regelmäßig ausgeschlossen gewesen ist (vgl. VG München, Beschluss vom 24.08.2010 - M 10 K 10.3263 -, juris Rn. 37 ff.), erlaubt § 16b Abs. 4 AufenthG nunmehr einen Zweckwechsel auch ohne Erlangung eines Studienabschlusses zur Aufnahme einer qualifizierten schulischen (§ 16a Abs. 2 AufenthG) oder betrieblichen Berufsausbildung (§ 16a Abs. 1 AufenthG) und im Falle vorhandener Qualifikation zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft (§§ 18a f. AufenthG) bzw. Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen (§ 19c Abs. 2 AufenthG).