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   VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 11 S 2335/19   

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https://dejure.org/2020,6163
VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 11 S 2335/19 (https://dejure.org/2020,6163)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.03.2020 - 11 S 2335/19 (https://dejure.org/2020,6163)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. März 2020 - 11 S 2335/19 (https://dejure.org/2020,6163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16a Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 2 AufenthG 2004, § 19c Abs 2 AufenthG 2004, § 9 Abs 1 Nr 2 BeschV, § 9 Abs 3 BeschV
    Einstiegsqualifizierung im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung ist keine betriebliche Ausbildung; Anrechung von Studienzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Fachkräfteeinwanderungsgesetz; Einstiegsqualifizierung; Berufsausbildungsvorbereitung; Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Zweckwechsel; Visum

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 591
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 11 S 2335/19
    Wie sich aus § 1 Abs. 1 BBiG sowie der Überschrift des 4. Kapitels des 2. Teils des BBiG ergibt, gehören Maßnahme der Berufsausbildungsvorbereitung wie die Einstiegsqualifizierung zur Berufsbildung, ohne dass es sich um die Berufsausbildung selbst handelt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris Rn.13 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.05.2018 - 8 ME 23/18 -, juris Rn. 6; Fleuß, in: BeckOK, Ausländerrecht, § 17 AufenthG Rn. 5).
  • VG Karlsruhe, 10.01.2019 - 7 K 7058/18

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken; Übergang vom Studium

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 11 S 2335/19
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Januar 2019 - 7 K 7058/18 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1812/19

    Streitwert eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 11 S 2335/19
    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 2 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 -, juris Rn. 5 f.) und § 63 Abs. 2 GKG.
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2018 - 8 ME 23/18

    Erforderlichkeit einer Beschäftigungserlaubnis für die Tätigkeit eines geduldeten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 11 S 2335/19
    Wie sich aus § 1 Abs. 1 BBiG sowie der Überschrift des 4. Kapitels des 2. Teils des BBiG ergibt, gehören Maßnahme der Berufsausbildungsvorbereitung wie die Einstiegsqualifizierung zur Berufsbildung, ohne dass es sich um die Berufsausbildung selbst handelt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris Rn.13 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.05.2018 - 8 ME 23/18 -, juris Rn. 6; Fleuß, in: BeckOK, Ausländerrecht, § 17 AufenthG Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 A 973/19

    Blaue Karte EU; Fachkraft; Qualifikation; angemessene Beschäftigung

    28 Hieran wird in Ansehung der gesetzlichen Zielsetzung auch zur Auslegung des in § 18b Abs. 2 Satz 1 AufenthG wortgleich verwendeten Begriffs festgehalten (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 10. Januar 2019 - 7 K 7058/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.; nachfolgend VGH BW, Beschl. v. 10. März 2020 - 11 S 2335/19 -, juris Rn. 25; dem folgend Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 13. Aufl. 2020, Rn. 5 ff.).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2021 - 9 K 568/21

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen des Besuchs einer

    Zur betrieblichen Ausbildung gehören dabei grundsätzlich Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) sowie Ausbildungsgänge in berufsbildenden Schulen, soweit sie einem Beschäftigungsverhältnis gleichzusetzen sind, da sie durch die Bezahlung einer Ausbildungsvergütung den Charakter eines solchen haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. März 2020 - 11 S 2335/19 -, juris Rn. 16; VG Sigmaringen, Beschluss vom 02. Februar 2021 - 3 K 4481/20 -, juris Rn. 21; Fehrenbacher, in: HTK-AuslR / § 16 a AufenthG / zu Abs. 1, Stand: 13.03.2020, § 16 a AufenthG Rn. 8; zu § 17 AufenthG a.F. Stahmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 17 AufenthG Rn. 3; siehe auch - jeweils ebenfalls zu § 17 AufenthG a.F. - VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 7 K 7058/18 -, juris Rn. 25; VG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2013 - 7 L 1600/12 -, juris Rn. 29).

    Gleiches gilt für die betriebliche Einstiegsqualifizierung, da auch sie gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit und daher der Herstellung der erforderlichen Ausbildungsreife zu dienen bestimmt ist (vgl. zu § 17 AufenthG a.F. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. März 2020 - 11 S 2335/19 -, juris Rn. 17; zu § 17 AufenthG a.F. VG Karlsruhe - 7 K 7058/18 -, juris Rn. 25 f.).

  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2021 - 11 L 609/21

    Eheliche Lebensgemeinschaft, unzumutbare Härte; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

    Nach dieser Vorschrift bedarf die Ausübung einer Beschäftigung bei Ausländerinnen und Ausländern, die eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten, keiner Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit; die Vorschrift stellt zugleich eine Bestimmung im Sinne des § 19c Abs. 1 AufenthG dar, vgl. VGH BW, Beschluss vom 10. März 2020 - 11 S 2335/19 -, juris Rn. 28 f.
  • VG Bayreuth, 15.03.2023 - B 6 S 23.181

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei Wechsel des Aufenthaltszwecks rechtmäßig

    1 Satz 3 AufenthG zwar den Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung umfasst, jedoch keine weiteren (übergangsweisen oder vorbereitenden) Beschäftigungen vor Ausbildungsbeginn (VGH Mannheim, B. v. 10.03.2020 - 11 S 2335/19 - juris Rn. 19).
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