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   VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24   

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VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24 (https://dejure.org/2024,5824)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2024 - 6 S 221/24 (https://dejure.org/2024,5824)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - 6 S 221/24 (https://dejure.org/2024,5824)
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  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Insoweit sind an den zugrunde zu legenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, keine hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann (Bestätigung von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ).

    Die auf § 46 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 1 WaffG gestützte Sicherstellungsverfügung der Antragstellerin ist auch nicht offenkundig rechtswidrig (vgl. zu diesem Maßstab VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ).

    Ein Restrisiko muss insoweit nicht hingenommen werden (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 m.w.N.).

    Ein Restrisiko muss dabei nicht hingenommen werden (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ).Im Rahmen der Prognose ist das Verhalten einer Person in der Vergangenheit zu berücksichtigen; daneben ist aber auch jeder andere Umstand, der beurteilungsrelevant sein kann, mit einzubeziehen (vgl. HessVGH, Urteil vom 30.11.2022 - 4 A 2186/20 -, DVBl 2023, 542 ).

    Bloße Vermutungen reichen daher nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ; Gade, Waffengesetz, 3. Auflage 2022, § 5 Rn. 18).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 31.01.2008 - 6 B 4.08 -, juris Rn. 5), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21.03.2019 - OVG 11 S 16.19 -, juris; ThürOVG, Beschluss vom 28.01.2021 - 3 EO 316/20 -, ThürVBl 2022, 212 ; BayVGH, Urteil vom 30.07.2020 - 24 BV 18.2500 -, BayVBl 2021, 202 ; SächsOVG, Beschluss vom 03.12.2018 - 3 B 379/18 -, NVwZ-RR 2019, 415 ; OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2018 - 20 B 1624/17 -, juris Rn. 17 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, NJW 2017, 3256 ).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, a.a.O. ).

    Das gegenüber § 46 Abs. 3 WaffG abgekürzte Sicherstellungsverfahren des § 46 Abs. 4 WaffG zielt auch genau auf Konstellationen wie die vorliegende ab, in denen der Adressat aufgrund der bestehenden Missbrauchsgefahr eben gerade nicht vorab von der Sicherstellungsmaßnahme Kenntnis erlangen soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ; Gerlemann, in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 46 WaffG Rn. 14).

    In diesem Fall ist eine Verweisung des Betroffenen auf eine nachträgliche Anhörung mit dem Grundsatz des Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    (1) Über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG ist aufgrund einer Prognose des künftigen Verhaltens zu entscheiden, an die keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ).

    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 31.01.2008 - 6 B 4.08 -, juris Rn. 5), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21.03.2019 - OVG 11 S 16.19 -, juris; ThürOVG, Beschluss vom 28.01.2021 - 3 EO 316/20 -, ThürVBl 2022, 212 ; BayVGH, Urteil vom 30.07.2020 - 24 BV 18.2500 -, BayVBl 2021, 202 ; SächsOVG, Beschluss vom 03.12.2018 - 3 B 379/18 -, NVwZ-RR 2019, 415 ; OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2018 - 20 B 1624/17 -, juris Rn. 17 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, NJW 2017, 3256 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Von der grundsätzlich gebotenen vorherigen Anhörung kann jedoch abgesehen werden, wenn eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 -, BVerfGE 57, 346 ).

    In diesem Fall ist eine Verweisung des Betroffenen auf eine nachträgliche Anhörung mit dem Grundsatz des Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, juris Rn. 40).

  • VG Karlsruhe, 14.02.2018 - 2 K 1422/18

    Durchsuchungsanordnung nach Weitergabe von Waffen an Nichtberechtigte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Besteht daher - wie hier - begründeter Anlass zur Besorgnis eines den Zweck des Verbots vereitelnden Verhaltens auf Seiten des Waffenbesitzers, kann ausnahmsweise die Durchsuchungsanordnung vor Bekanntgabe des Waffenbesitzverbots ergehen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 K 1422/18 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Denn die richterliche Prüfung einer Wohnungsdurchsuchung kann die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen nicht für unbestimmte Zeit gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92 -, BVerfGE 96, 44 ; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 K 1422/18 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Ebenso wie für die Prognose der Unzuverlässigkeit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt, sind im Bereich der Gefahrenabwehr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Anforderungen an die der Prognose zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen herabgesetzt: Je gewichtiger das gefährdete Rechtsgut ist und je weitreichender es durch die jeweiligen Handlungen beeinträchtigt würde, desto geringere Anforderungen dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger fundierend dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die auf die Gefährdung des Rechtsguts schließen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 - zur Telekommunikationsüberwachung; Beschluss vom 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09 -, NVwZ 2009, 1429 - zur luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17 -, juris Rn. 29 - zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit).

    Allerdings muss stets gewährleistet bleiben, dass Annahmen und Schlussfolgerungen einen konkret umrissenen Ausgangspunkt im Tatsächlichen haben (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.07.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Denn die richterliche Prüfung einer Wohnungsdurchsuchung kann die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen nicht für unbestimmte Zeit gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92 -, BVerfGE 96, 44 ; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 K 1422/18 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Der aufgrund der fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erforderliche Schutz der Allgemeinheit genießt insoweit regelmäßig Vorrang gegenüber den Interessen des Erlaubnisinhabers (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 03.12.2018 - 7 B 11152/18 -, NVwZ-RR 2019, 814 ).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Das nicht nur in § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, sondern für Waffenhändler/-hersteller darüber hinaus auch in § 21 Abs. 3 Nr. 1 WaffG statuierte Erfordernis der Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG ist für die Inhaber einer solchen Erlaubnis eine gesonderte, subjektive (Zulassungs-) Voraussetzung für den (Zugang zum) Beruf, die aufgrund des sicherheitsempfindlichen Berufsfelds eines Waffenhändlers/-herstellers zur Verhütung möglicher Nachteile und Gefahren für überragende Gemeinschaftsgüter legitimiert ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 01.03.2018 - 21 ZB 16.1783 -, KommJur 2018, 182 , unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - 1 B 215.93 -, GewArch 1995, 73 ).
  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 21 ZB 16.1783

    Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Das nicht nur in § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, sondern für Waffenhändler/-hersteller darüber hinaus auch in § 21 Abs. 3 Nr. 1 WaffG statuierte Erfordernis der Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG ist für die Inhaber einer solchen Erlaubnis eine gesonderte, subjektive (Zulassungs-) Voraussetzung für den (Zugang zum) Beruf, die aufgrund des sicherheitsempfindlichen Berufsfelds eines Waffenhändlers/-herstellers zur Verhütung möglicher Nachteile und Gefahren für überragende Gemeinschaftsgüter legitimiert ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 01.03.2018 - 21 ZB 16.1783 -, KommJur 2018, 182 , unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - 1 B 215.93 -, GewArch 1995, 73 ).
  • VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12

    Ein der Sicherstellung von Waffen dienender Durchsuchungsbeschluss kann

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 B 22.317

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Zur Vereinbarkeit der Erfordernis der Zuverlässigkeit gem § 7 LuftSiG mit Art 12

  • OVG Sachsen, 03.12.2018 - 3 B 379/18

    Widerruf; Reichsbürger; Zuverlässigkeit; Anhörung; Besetzung; Waffenbesitzkarte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - 20 B 1624/17

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • BVerwG, 19.10.2022 - 1 B 65.22

    Rechtsweg für Durchsuchungsanordnungen nach § 58 Abs. 6 AufenthG

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2018 - 1 S 1726/17

    Verwertung von Beweisen aus dem erstinstanzlichen Verfahren bei Berufung auf ein

  • VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und Ablehnung der Verlängerung eines

  • OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EO 316/20

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der "Reichsbürger"-Bewegung

  • VGH Hessen, 30.11.2022 - 4 A 2186/20

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; starker Alkoholeinfluss; (fehlende)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 11 S 16.19

    Widerruf der Waffenbesitzkarte gegenüber einem Reichsbürger/Selbstverwalter

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