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   VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22   

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https://dejure.org/2022,31558
VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22 (https://dejure.org/2022,31558)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2022 - 11 S 1467/22 (https://dejure.org/2022,31558)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 (https://dejure.org/2022,31558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 84 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 4a Abs 1 AufenthG 2004, § 4a Abs 4 AufenthG 2004, § 24 AufenthG 2004
    Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung / Erwerbstätigkeitserlaubnis für nigerianischen Flüchtling aus der Ukraine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ukraine-Krieg; Massenzustrom; Vorübergehender Schutz; Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige; Fiktionsbescheinigung; Bestätigung der Titelbeantragung; Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit; Analoge Anwendung; Sichere und dauerhafte Rückkehr ins Herkunftsland; Glaubhaftmachung; ...

  • rechtsportal.de

    Ukraine-Krieg; Massenzustrom; Vorübergehender Schutz; Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige; Fiktionsbescheinigung; Bestätigung der Titelbeantragung; Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit; Analoge Anwendung; Sichere und dauerhafte Rückkehr ins Herkunftsland; Glaubhaftmachung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 103
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Aachen, 26.08.2022 - 8 L 527/22

    Einstweilige Anordnung; Fiktionsbescheinigung; Beschäftigungserlaubnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
    Darüber hinaus dürfte es an einer vergleichbaren Interessenlage mangeln (so auch bereits VG Aachen, Beschluss vom 26.08.2022 - 8 L 527/22 - juris Rn. 45 ff.).

    In Situationen, in denen - wie hier - noch keine (zumal positive) Entscheidung über einen gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gefällt wurde, entsteht bereits nicht der vom Gesetzgeber mit der Einführung des § 81 Abs. 5a AufenthG in den Blick genommene Schwebezeitraum, in dem bereits eine Erwerbstätigkeit gestattet werden soll (zutreffend bereits VG Aachen, Beschluss vom 26.08.2022 - 8 L 527/22 - juris Rn. 47).

    Dies dürfte zwar nicht durch Erlass von § 2 der Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in der Fassung vom 07.03.2022 (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung, im Folgenden: UkraineAufenthÜV) geschehen sein (so aber wohl VG Aachen, Beschluss vom 26.08.2022 - 8 L 527/22 - juris Rn. 28 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3651/20

    Präventives Erwerbstätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt für geduldeten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
    Dies gilt unabhängig von der umstrittenen Frage, welcher Maßstab bei der Regelungsanordnung im Falle einer (ausstehenden) behördlichen Ermessensentscheidung gilt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.01.2021 - 12 S 3651/20 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Maßgebend für die Ermessensausübung der Ausländerbehörde sind aufenthaltsrechtliche Zielsetzungen (vgl. § 1 Abs. 1 AufenthG) und Zwecke (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.01.2021 - 12 S 3651/20 - juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2022 - 11 S 1469/22
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
    Im Übrigen ist davon auszugehen, dass seinem diesbezüglichen Begehren keine eigenständige Bedeutung zukam, sondern es allenfalls dazu dienen sollte, das ursprünglich eigentliche Rechtsschutzziel, nämlich die vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin, ihm eine Bescheinigung über die Fiktion des erlaubten Aufenthalts auszustellen, vorzubereiten (vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.08.2022 - 11 S 1469/22 - und - 11 S 1470/22 -, jeweils n.v.).

    Auf die Frage, ob ihm die beantragte Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG letztlich zu erteilen sein wird, dürfte es nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht ankommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.08.2022 - 11 S 1469/22 - und - 11 S 1470/22 -, jeweils n.v.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
    Geht man davon aus, dass bei einem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen begünstigenden Verwaltungsakt eine einstweilige Anordnung schon dann in Betracht kommt, wenn das eröffnete Ermessen zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass der Erlass des begehrten Verwaltungsakts zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2018 - 11 S 1298/18 - juris Rn. 11, vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 - juris Rn. 24 und vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 - juris Rn. 17), ist solches im vorliegenden Fall nicht anzunehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18

    Erteilungsermessen bezüglich einer Duldung nach AufenthG 2004 § 60 Abs 2 S 3 bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
    Geht man davon aus, dass bei einem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen begünstigenden Verwaltungsakt eine einstweilige Anordnung schon dann in Betracht kommt, wenn das eröffnete Ermessen zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass der Erlass des begehrten Verwaltungsakts zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2018 - 11 S 1298/18 - juris Rn. 11, vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 - juris Rn. 24 und vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 - juris Rn. 17), ist solches im vorliegenden Fall nicht anzunehmen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2017 - 2 M 595/17

    Erteilung einer Duldung nach § 60 a Abs 2 S 4 AufenthG (juris: AufenthG 2004) an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
    Soweit es in der Rechtsprechung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung für erforderlich gehalten wird, dass hinreichende Anhaltspunkte für eine Reduzierung des Ermessens "auf Null" bestehen (so OVG NRW, Beschluss vom 02.06.2003 - 8 ME 86/03 - juris Rn. 3 und OVG MV, Beschluss vom 30.08.2017 - 2 M 595/17 - juris Rn. 10), bleibt der Eilantrag vor diesem Hintergrund erst recht ohne Erfolg.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
    Geht man davon aus, dass bei einem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen begünstigenden Verwaltungsakt eine einstweilige Anordnung schon dann in Betracht kommt, wenn das eröffnete Ermessen zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass der Erlass des begehrten Verwaltungsakts zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2018 - 11 S 1298/18 - juris Rn. 11, vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 - juris Rn. 24 und vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 - juris Rn. 17), ist solches im vorliegenden Fall nicht anzunehmen.
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2003 - 8 ME 86/03

    Abschluss; Anwesenheit; Aufenthalt; Ausländer; Berufsausbildung; Duldung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
    Soweit es in der Rechtsprechung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung für erforderlich gehalten wird, dass hinreichende Anhaltspunkte für eine Reduzierung des Ermessens "auf Null" bestehen (so OVG NRW, Beschluss vom 02.06.2003 - 8 ME 86/03 - juris Rn. 3 und OVG MV, Beschluss vom 30.08.2017 - 2 M 595/17 - juris Rn. 10), bleibt der Eilantrag vor diesem Hintergrund erst recht ohne Erfolg.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (BVerwG, Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 35.12 - juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
    Einen bestimmten Antrag (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), dem sich diese Begehren ohne - grundsätzlich untunliche - Ermittlungen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.07.2002 - 11 S 1293/02 - juris Rn. 3) entnehmen ließen, hat der Antragsteller nicht gestellt.
  • BVerwG, 28.10.2021 - 10 C 5.20

    Informationszugang in Bezug auf die Prüfungs- und Beratungstätigkeit des

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 11 S 2378/21

    Zumutbarkeit einer auf einen Elternteil bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme

  • VG Düsseldorf, 18.07.2023 - 22 L 1063/23

    Richtlinie 2001/55/EG, Massenzustrom, vorübergehender Schutz

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2022, - 18 B 964/22 -, juris Rn. 26; anders auch (wenngleich insoweit ohne ausdrückliche Begründung): VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 26, eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht fest.

    vgl. ebenso: VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris Rn. 26; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 26; wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 10 ZB 23.19 -, juris Rn. 5.

  • OVG Hamburg, 25.03.2024 - 6 Bs 119/23
    Es obliegt zudem grundsätzlich dem Drittstaatsangehörigen darzulegen, dass er nicht sicher und dauerhaft in sein Herkunftsland zurückkehren kann (so zu Art. 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses OVG Hamburg, Beschl. v. 8.2.2024, 6 Bs 96/23, n.v.; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.10.2022, 11 S 1467/22, NVwZ 2023, 103, juris Rn. 31; vgl. zur Mitwirkungsobliegenheit in asylrechtlichen Verfahren OVG Hamburg, Urt. v. 27.10.2021, 4 Bf 106/20.A, juris Rn. 38).

    Ob diese Hinweise des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat überhaupt Verbindlichkeit beanspruchen können (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschl. v. 26.10.2022, 11 S 1467/22, NVwZ 2023, 103, juris Rn. 22; Kluth/Bohley, BeckOK Ausländerrecht, Werkstand: 1.10.2023, § 24 Rn. 9.1.), kann in diesem Verfahren dahinstehen, weil auch die insoweit formulierten Voraussetzungen für die Begründung eines Aufenthaltsrechts nicht vorliegen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2023 - 18 B 285/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG ; Geltungsbereich

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2022, - 18 B 964/22 -, juris Rn. 26; anders auch (wenngleich insoweit ohne ausdrückliche Begründung): VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 26, eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht fest.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2023 - L 2 AS 897/23
    Die Antragstellerin hat bisher weder gegenüber dem Beigeladenen zu 2) noch in dem sozialgerichtlichen Verfahren vorgetragen, dass ihr eine Rückkehr in ihr Heimatland Marokko nicht möglich sei, weil ihr dort ein offensichtliches Risiko für ihre Sicherheit, bewaffnete Konflikte etc. drohen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2022 - 11 S 1467/22, Rn. 30 - juris).

    Auch der Umstand, dass der Antragstellerin die Fortsetzung des Studiums in Marokko nicht möglich sein sollte, was bisher von ihr nicht einmal vorgetragen worden ist, führte nicht zu einem zielstaatsbezogenen Rückkehrhindernis im Sinne einer nicht sicheren und dauerhaften Rückkehr ins Heimatland (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2022 - 11 S 1467/22, Rn. 3 - juris).

  • VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23
    Das Länderrundschreiben des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat vom 05.09.2022 i.d.F. vom 20.09.2022 erfüllt diese Voraussetzungen nicht (a.A. wohl VGH Mannheim, Beschluss v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 - Rn. 26, juris).

    Die sichere und dauerhafte Rückkehr in das Herkunftsland oder die Herkunftsregion ist weder in der Richtlinie 2001/55/EG noch im Durchführungsbeschluss festgelegt (s.a. VGH Mannheim, Beschluss v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 -, Rn. 30, juris).Anhaltspunkte dafür, was unter einer sicheren und dauerhaften Rückkehr in diesem Sinne zu verstehen ist, lässt sich dem Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2001/55/EG entnehmen, auf den § 24 Abs. 1 AufenthG verweist.

  • VG Münster, 08.03.2023 - 8 L 24/23

    Ukraine, Durchführungsbeschluss Massenzustrom

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 22; VG Aachen, Beschluss vom 26. August 2022 - 8 L 527/22 -, juris Rn. 30.

    vgl.: hiervon ausgehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 26, wonach belastbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bundesrepublik Deutschland von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat.

  • VG Karlsruhe, 19.04.2024 - 14 K 119/24
    Die Vorschrift setzt für einen erlaubten Aufenthalt lediglich voraus, dass sich der unter Geltung dieser Verordnung in das Bundesgebiet eingereiste Ausländer - bei dem es sich nicht um einen ukrainischen Staatsangehörigen handeln muss - am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten hat (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2022 - 11 S 1467/22 - juris Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2023 - 11 S 8.23

    Vietnamesischer Staatsbürger - rechtmäßiger Daueraufenthalt in der Ukraine -

    Ob die in den genannten Schreiben des BMIH aufgeführten "Hinweise zu einzelnen für die Umsetzung wesentlichen Punkten" für die Ausländerbehörden im Einzelnen verbindlich sind (vgl. ablehnend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 - juris, Rn. 22; vgl. auch VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA - juris, Rn.26), kann dahingestellt bleiben.
  • VG Hamburg, 15.12.2022 - 19 E 4492/22

    Erfolgloser Eilantrag eines kamerunischen Staatsangehörigen, der bei

    Konkret lassen sich insbesondere den seit Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses ergangenen Länderschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, zuletzt vom 5. September 2022 in der Fassung vom 20. September 2022, ausreichende Hinweise dazu entnehmen, dass die Bundesrepublik Deutschland auch der in Art. 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses genannten Personengruppe vorübergehenden Schutz gewährt (vgl. hierzu im Einzelnen sowie zu der - nach Ansicht des Gerichts überzeugenden - Auffassung, dass die Öffnungsklausel gleichwohl nicht, wie teilweise vertreten, durch die "UkraineAufenthÜV" ausgefüllt wurde: VGH Mannheim, Beschl. v. 26.10.2022, 11 S 1467/22, juris Rn. 26).
  • OVG Thüringen, 30.05.2023 - 4 EO 208/23

    Anspruch auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung während

    Statthafte Antragsart ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 13 PA 138/22 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. September 2010 - 2 M 138/10 - juris; OVG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010 - 1 B 140/10 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 - juris, und vom 20. November 2007 - 11 S 2364/07 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2023 - 13 ME 102/23

    Geduldeter Ausländer; Beschäftigungserlaubnis; einstweilige Anordnung; Ermessen;

  • VG Hamburg, 09.06.2023 - 19 E 1763/23

    Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen, der vor

  • OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23

    Entstehen der Wohnsitznahmeverpflichtung durch eine Zuweisungsentscheidung;

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2022 - 16 L 928/22
  • VG Berlin, 06.09.2023 - 3 L 202.23
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