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   VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132   

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VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132 (https://dejure.org/2024,2486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132 (https://dejure.org/2024,2486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 19 ZB 23.2132 (https://dejure.org/2024,2486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; AufenthG § 53 Abs. 1; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; EMRK Art. 8 Abs. 1
    Darlegungsgebot, Kumulative Mehrfachbegründung, Spezial- und generalpräventive Ausweisung, Bleibeinteresse, Abwägung, Verwurzelung

  • rewis.io

    Darlegungsgebot, Kumulative Mehrfachbegründung, Spezial- und generalpräventive Ausweisung, Bleibeinteresse, Abwägung, Verwurzelung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
    Die gesetzliche Unterscheidung in besonders schwerwiegende und schwerwiegende Ausweisungs- und Bleibeinteressen ist für die Güterabwägung zwar regelmäßig prägend (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).

    Vielmehr ist das dem Ausländer vorgeworfene Verhalten, das den Ausweisungsgrund bildet, im Einzelnen zu würdigen und weiter zu gewichten, da gerade bei prinzipiell gleichgewichtigem Ausweisungs- und Bleibeinteresse das gefahrbegründende Verhalten des Ausländers näherer Aufklärung und Feststellung bedarf (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 16.11.2023 - 1 C 32.22

    Die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keinen Besitz der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
    Insbesondere ist der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt nicht gemäß § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, denn dieses vertypte Bleibeinteresse setzt den tatsächlichen Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis voraus; eine Antragstellung in Verbindung mit § 81 Abs. 4 AufenthG genügt nicht (vgl. dazu BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 juris Rn. 13 ff.), weshalb der Vortrag des Klägers zu angeblichen Wiedereinsetzungsgründen hinsichtlich der rechtzeitigen Antragstellung auf Verlängerung der (zuletzt erteilten) Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich ist.

    Vielmehr ist der besonderen Härte, die mit einer solchen Ausweisung einhergeht, durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen, die die Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können, sowie im Rahmen der Interessenabwägung durch eine besonders sorgfältige Prüfung und Erfassung der individuellen Lebensumstände des Ausländers, seiner Verwurzelung in Deutschland einerseits und seiner Entwurzelung im Herkunftsland andererseits, Rechnung zu tragen (BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 17 m.V.a. EGMR, U.v. 30.11.1999 - 34374/97, Baghli/Frankreich - NVwZ 2000, 1401 Rn. 45 f.; EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - juris Rn. 82 f.; BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33; B.v. 2.8.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
    Für die zeitliche Begrenzung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das an strafrechtlich relevantes Handeln anknüpft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) für die vorzunehmende gefahrenabwehrrechtliche Beurteilung eine Orientierung an den Fristen der §§ 78 ff. StGB zur Strafverfolgungsverjährung angezeigt.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
    1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen nur dann, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
    Vielmehr ist der besonderen Härte, die mit einer solchen Ausweisung einhergeht, durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen, die die Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können, sowie im Rahmen der Interessenabwägung durch eine besonders sorgfältige Prüfung und Erfassung der individuellen Lebensumstände des Ausländers, seiner Verwurzelung in Deutschland einerseits und seiner Entwurzelung im Herkunftsland andererseits, Rechnung zu tragen (BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 17 m.V.a. EGMR, U.v. 30.11.1999 - 34374/97, Baghli/Frankreich - NVwZ 2000, 1401 Rn. 45 f.; EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - juris Rn. 82 f.; BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33; B.v. 2.8.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
    Vielmehr ist der besonderen Härte, die mit einer solchen Ausweisung einhergeht, durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen, die die Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können, sowie im Rahmen der Interessenabwägung durch eine besonders sorgfältige Prüfung und Erfassung der individuellen Lebensumstände des Ausländers, seiner Verwurzelung in Deutschland einerseits und seiner Entwurzelung im Herkunftsland andererseits, Rechnung zu tragen (BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 17 m.V.a. EGMR, U.v. 30.11.1999 - 34374/97, Baghli/Frankreich - NVwZ 2000, 1401 Rn. 45 f.; EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - juris Rn. 82 f.; BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33; B.v. 2.8.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 3).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
    Vielmehr ist der besonderen Härte, die mit einer solchen Ausweisung einhergeht, durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen, die die Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können, sowie im Rahmen der Interessenabwägung durch eine besonders sorgfältige Prüfung und Erfassung der individuellen Lebensumstände des Ausländers, seiner Verwurzelung in Deutschland einerseits und seiner Entwurzelung im Herkunftsland andererseits, Rechnung zu tragen (BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 17 m.V.a. EGMR, U.v. 30.11.1999 - 34374/97, Baghli/Frankreich - NVwZ 2000, 1401 Rn. 45 f.; EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - juris Rn. 82 f.; BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33; B.v. 2.8.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente schlagen jedoch nach dem Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
    1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen nur dann, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkretem Gewicht, zuwiderlaufen würde, ist aber unzulässig (BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - juris Rn. 41 bereits zum früheren Ausweisungsrecht).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung

  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 15 ZB 22.1621

    Darlegung der Gründe für die Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 02.08.2023 - 1 B 20.23

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2024 - 7 N 1.24
    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Begründungen ein Berufungszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2023 - BVerwG 3 B 44/22 - juris Rn. 20 und vom 7. Dezember 2021 - BVerwG 3 B 6/21 - juris Rn. 6 [zu § 132 Abs. 2 VwGO]; VGH München, Beschluss vom 6. Februar 2024 - 19 ZB 23.2132 - juris Rn. 8; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 19 ZB 23.942

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen, Faktischer Inländer, Gefahrenprognose,

    Im Übrigen ist der Fortbestand des Ausweisungsinteresses allein anhand generalpräventiver Erwägungen zu ermitteln (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.2.2024 - 19 ZB 23.2132 - juris Rn. 14).
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