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   VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185   

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VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185 (https://dejure.org/2024,6532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2024 - 10 CS 24.185 (https://dejure.org/2024,6532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2024 - 10 CS 24.185 (https://dejure.org/2024,6532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1, 2 und 3; BZRG § 51 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 6 Abs. 1 und 2; EMRK Art. 8
    Ablehnung der Verlängerung des Aufenthaltstitels, assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger, Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit der verfügten Ausweisung, rechtlicher Maßstab der Ausweisungsverfügung, Gefahrenprognose, Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer ...

  • rewis.io

    Ablehnung der Verlängerung des Aufenthaltstitels, assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger, Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit der verfügten Ausweisung, rechtlicher Maßstab der Ausweisungsverfügung, Gefahrenprognose, Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 B 12.2219

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
    Es hat darüber hinaus bei seiner Einschätzung auch berücksichtigt, dass der Antragsteller sich ein bereits im Jahr 2010 eingeleitetes Ausweisungsverfahren, das allerdings aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. März 2013 (10 B 12.2219) mit der Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und Aufhebung des Ausweisungsbescheids vom 25. November 2010 endete, nicht hat zur Warnung dienen lassen, sondern vielmehr im Jahr 2018 dem aufgrund seiner Nähe zur organisierten Kriminalität vom Verfassungsschutz beobachteten Club "Hells Angels" beigetreten ist und die anlassgebenden massiven Betäubungsmittelstraftaten begangen hat.

    Ebenso wenig steht dem entgegen, dass der Verwaltungsgerichtshof in dem bereits angeführten Urteil vom 5. März 2013 (10 B 12.2219) die Ausweisungsverfügung vom 25. November 2010 unter Würdigung der schützenswerten Belange des Antragstellers als jedenfalls nicht unerlässlich und damit ermessensfehlerhaft bewertet und demgemäß aufgehoben hat (UA Rn. 36).

  • VGH Bayern, 06.06.2023 - 19 ZB 22.1978

    Ausweisung, Drogendelikte, Abwägung, Niederlassungserlaubnis, Verwurzelung,

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht die angefochtene Ausweisungsverfügung zurecht am Maßstab von § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG gemessen, da § 53 Abs. 3 AufenthG exakt die Voraussetzungen wiedergibt, die nach ständiger Rechtsprechung für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen gemäß Art. 14 ARB 1/80 erfüllt sein mussten (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.6.2023 - 19 ZB 22.1978 - juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 25 und 27; so im Übrigen auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2023, § 53 Rn. 186 a.E.).

    Im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 3 AufenthG ist zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77; B.v. 6.6.2023 - 19 ZB 22.1978 - juris Rn. 11 jew. m.w.N.).

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht die angefochtene Ausweisungsverfügung zurecht am Maßstab von § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG gemessen, da § 53 Abs. 3 AufenthG exakt die Voraussetzungen wiedergibt, die nach ständiger Rechtsprechung für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen gemäß Art. 14 ARB 1/80 erfüllt sein mussten (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.6.2023 - 19 ZB 22.1978 - juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 25 und 27; so im Übrigen auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2023, § 53 Rn. 186 a.E.).
  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
    Allerdings ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung der besonderen Härte, die eine Ausweisung für diese Personengruppe darstellt, in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen (stRspr des BVerfG, vgl. z.B. B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweisung eines straffälligen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
    Allerdings kommt diesen tatsächliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung zu, weshalb es für eine abweichende Einschätzung der Wiederholungsgefahr einer substantiierten, eigenständigen Begründung bedarf (stRspr des BVerfG, vgl. zuletzt B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421

    Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
    Im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 3 AufenthG ist zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 77; B.v. 6.6.2023 - 19 ZB 22.1978 - juris Rn. 11 jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 10 B 23.963

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerwiegender Straftaten aus dem Bereich der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
    Dabei hat das Verwaltungsgericht den Begriff des faktischen Inländers (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.963 - juris Rn. 40 m.w.N.) nicht verkannt und die diesbezüglichen Vorgaben der EMRK in rechtlich nicht zu beanstandender Weise berücksichtigt.
  • VGH Bayern, 12.08.2022 - 10 ZB 22.1511

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2024 - 10 CS 24.185
    Die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind stellt einen Umstand dar, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor das ungeborene Kind zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfalten kann (BayVGH, B.v. 12.8.2022 - 10 ZB 22.1511 - juris Rn. 19 m.w.N.).
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