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   VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155   

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https://dejure.org/2021,53483
VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155 (https://dejure.org/2021,53483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2021 - 16a D 19.1155 (https://dejure.org/2021,53483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 16a D 19.1155 (https://dejure.org/2021,53483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 11; BayDG Art. 14 Abs. 2 S. 1; GG Art. 33 Abs. 5; BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3
    Höchstmaßnahme bei mangelnder Verfassungstreue eines Polizeibeamten

  • rewis.io

    Disziplinarrecht, Polizeibeamter (BesGr. A 13), Dozent am Fortbildungsinstitut der Bayerischen, Polizei, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Verpflichtung zur Verfassungstreue, Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten, Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht; Polizeibeamter (BesGr. A 13); Dozent am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verpflichtung zur Verfassungstreue; Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten; Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund des Vertretens reichsbürgertypischer Ansichten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155
    Der Beklagte vertritt und teilt jedenfalls in wesentlichen Aspekten das Gedankengut der Reichsbürger-Ideologie; seine Ansichten sind kongruent mit sogenannten reichsbürgertypischen Denkansätzen, auch wenn er selbst bestreitet, Mitglied der sog. Reichsbürger zu sein (zur fehlenden Verfassungstreue bei sog. Reichsbürgern, vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 60 m.w.N.).

    Dieser Pflichtenverstoß ist innerdienstlicher Art. Ein Verstoß gegen die politische Treuepflicht, die als beamtenrechtliche Kernpflicht schon wegen ihrer Unteilbarkeit nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt ist, sondern auch das außerdienstliche Verhalten des Beamten betrifft, ist also wegen ihrer Dienstbezogenheit stets als Vergehen innerhalb des Dienstes zu werten (BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 78).

    Der Umstand, dass der Beklagte disziplinarisch nicht vorbelastet ist und ihm jedenfalls bis Mitte 2015 ein hervorragendes Persönlichkeitsbild bescheinigt wird (vgl. Persönlichkeitsbild vom 26.1.2017), stellt normale Dienstpflichterfüllung dar und ist für sich nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, derart abzumildern, dass von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte (BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 92 m.w.N.).

    3.2 Dass der Beklage zwischenzeitlich (mit Ablauf des Monats Oktober 2019) in den Ruhestand versetzt wurde und nicht mehr im Fokus der Öffentlichkeit steht, führt ebenfalls nicht zu einem mildernden Umstand (BayVGH, U.v. 28.7.2021 a.a.O. juris Rn. 94).

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht jedoch auf den schuldhaften Pflichtverletzungen durch den Beklagten und ist ihm als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Folge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 28.7.2021 - 16a D 19.989 - juris Rn. 96).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155
    Aufgrund dieser Treuepflicht gehört es jedenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, dass sich der Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, bekennt und für sie eintritt (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 17.11.2017 a.a.O. Rn. 16 - 21 m.w.N.).

    Die in der Bejahung der Pflichtverletzung liegende Einschränkung der Meinungsfreiheit steht in einem angemessenen Verhältnis zur bezweckten Gewährleistung der Verfassungstreue des Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2017 a.a.O. Rn. 31).

    Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses lassen es nicht zu, Personen mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu betrauen, die nicht verfassungstreu sind (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 91).

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155
    - Das Bundesverfassungsgericht (U.v. 25.7.2012 - 2 BvE 9/11 u.a. - juris) habe das Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt und zwar rückwirkend ab 1956, weshalb seitdem Gesetze nicht mehr wirksam erlassen hätten werden können.
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155
    Das in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31) geforderte "mehr" als das "bloße" Haben und Mitteilen ist nicht erst bei einem offensiven Werben erreicht.
  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155
    Sanktioniert wird nicht die innere Haltung und Gesinnung des Beamten, sondern sein Handeln nach außen, wofür ein Auftreten im Kreise Gleichgesinnter ausreicht (BayVGH, U.v. 16.1.2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155
    Die besonderen Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG für die Qualifizierung eines außerhalb des Dienstes gezeigten Verhaltens als Dienstvergehen müssen nicht vorliegen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 29.10.1981 - 1 D 50.80 - juris Rn. 56).
  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20

    Disziplinarische Ahndung mehrerer Verstöße eines Polizeibeamten gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155
    Der Senat ist davon überzeugt, dass die Angaben der Zeugin glaubwürdig sind (vgl. zu Zeugenaussagen im behördlichen Verfahren und deren Verwertung im gerichtlichen Verfahren: BVerwG, B.v. 17.6.2021 - 2 B 56.20 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464

    Kürzung der der Dienstbezüge wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht

    Anders als beispielsweise Polizisten oder Justizvollzugsbeamte (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 10.12.2021 - 16a D 19.1155 - juris und U.v. 28.07.2021 -16a D 19.989 - juris: jeweils Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Vertretens reichsbürgertypischer Ansichten) nehmen Lehrer in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr (BVerfG, U.v. 12.6.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 188).
  • VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21

    Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der

    Mit einem "Berichtigungsantrag" nach Art. 16 DS-GVO kann die "Berichtigung" des Staatsangehörigkeitsregisters nicht beansprucht werden (zu sog. Reichsbürgern vgl. VGH München, Urt. v. 10.12.2021 - 16a D 19.1155 -, juris, Rn. 44).
  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 K 21.658

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Im Falle der Lebenderklärung unter Eid handelt es sich um ein reichsbürgertypisches Verhalten (BayVGH, U.v. 10.12.2021 - 16a D 19.1155 - juris Rn. 65; VG Cottbus, B.v. 9.11.2021 - 3 L 343/21 - juris Rn. 19).
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