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   VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809   

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https://dejure.org/2023,37688
VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809 (https://dejure.org/2023,37688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809 (https://dejure.org/2023,37688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - 24 ZB 23.30809 (https://dejure.org/2023,37688)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809
    Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), sowie ihre rechtzeitigen und möglicherweise erheblichen Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben müssen oder können (BayVerfGH, E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 -juris Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809
    Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt jedoch nicht schon dann vor, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Betreffenden äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht ihren subjektiven Erwartungen entsprechen oder von ihnen für unrichtig gehalten werden (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 25.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809
    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, B.v. 28.4.2023 - 2 BvR 924/21 - juris Rn. 31 f. m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809
    Grundsätzlich ist nicht zu beanstanden, dass aus Sicherheitsgründen nur Personen Einlass in das Gerichtsgebäude gewährt wird, die sich entweder ausweisen oder eine Ladung vorzeigen können (C. Schreiber in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2022, § 169 GVG Rn. 27; BGH, U.v. 6.10.1976 - 3 StR 291/76 - juris Rn. 6 ff.; BGH, B.v. 27.4.2010 - 3 StR 32/10 (juris); Schmidt/Schiemann in Gercke/Temming/Zöller, StPO, 7. Aufl. 2023, § 169 GVG Rn. 7).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809
    Zwar bedeutet der Grundsatz der Öffentlichkeit, dass jede Person jederzeit das Recht hat, eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu betreten, dieser passiv beizuwohnen und sie auch wieder zu verlassen, soweit nicht sitzungspolizeiliche Gründe eine ausnahmsweise, möglichst kurzzeitige Beschränkung des Zutritts auf Sitzungspausen gebieten (vgl. Lückemann in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 169 GVG Rn. 2; BGH, B.v. 30.3.2004 - 4 StR 42/04 - juris Rn. 4).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 32/10

    Öffentlichkeitsgrundsatz (keine zwingende Entscheidung über Ausnahmen von einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809
    Grundsätzlich ist nicht zu beanstanden, dass aus Sicherheitsgründen nur Personen Einlass in das Gerichtsgebäude gewährt wird, die sich entweder ausweisen oder eine Ladung vorzeigen können (C. Schreiber in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2022, § 169 GVG Rn. 27; BGH, U.v. 6.10.1976 - 3 StR 291/76 - juris Rn. 6 ff.; BGH, B.v. 27.4.2010 - 3 StR 32/10 (juris); Schmidt/Schiemann in Gercke/Temming/Zöller, StPO, 7. Aufl. 2023, § 169 GVG Rn. 7).
  • BGH, 17.02.2023 - 5 StR 392/21

    Erforderlicher Vortrag für eine zulässige Verfahrensrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809
    Der Rechtsbehelfsführer hat dabei Angaben dazu zu machen, weshalb das Gericht den Verstoß zu vertreten haben soll (vgl. BGH, B.v. 17.2.2023 - 5 StR 392/21 - juris).
  • BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Eingangstür - Verschlossen - Versehentlich - Unbemerkt

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809
    Eine fehlende Öffentlichkeit des Verfahrens ist dann gegeben, wenn Verstöße gegen § 55 i.V.m. §§ 169, 171a bis 175 GVG vorliegen, die dem Gericht zuzurechnen sind, insbesondere auf mangelnde Sorgfalt des Gerichts zurückzuführen sind, nicht dagegen bei Verstößen, die auf einem bloßen Versehen Dritter oder des nichtrichterlichen Personals des Gerichts beruhen und dem Gericht nicht bekannt waren (vgl. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO 29. Aufl. 2023, § 138 Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 18.1.1984 - 9 CB 444.81 - BeckRS 1984, 31265222).
  • VGH Bayern, 02.01.2018 - 11 ZB 17.31693

    Nachreichung der Begründung des Berufungszulassungsantrags in Asylverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809
    Es kann offenbleiben, ob der Zulassungsantrag überhaupt zulässig ist, da die Begründung entgegen § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG nicht beim Verwaltungsgericht, sondern beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht worden ist (streitig, für unzulässig: Seeger in Kluth/Heusch BeckOK Ausländerrecht, Stand 1.7.2023, § 78 AsylG Rn. 12; für zulässig: Redeker in Decker/Bader/Kothe BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Stand 15.10.2023, § 78 AsylG Rn. 44 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.1.2018 - 11 ZB 17.31693 - juris Rn. 2).
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