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   VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292   

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VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292 (https://dejure.org/2023,26205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.09.2023 - 16a D 22.2292 (https://dejure.org/2023,26205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. September 2023 - 16a D 22.2292 (https://dejure.org/2023,26205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    StGB i.d.F. vom 21.1.2015 (BGBl I S. 10) § 201a Abs. 1 Nr. 1; BeamtStG § 34 Abs. 1 S. 3, § 47 Abs. 1 S. 2; BayDG Art. 11, 14
    Berufung in einer Disziplinarklage gegen einen Oberstudienrat wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu Lasten einer minderjährigen Schülerin

  • rewis.io

    Oberstudienrat (BesGr. A 14), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Strafbefehl, Antragsdelikt, Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, Außerdienstliche ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG, § 34 Abs. 1 Satz 3 BayDG
    Disziplinarrecht: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer schwerwiegenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Minderjährigen durch eine Lehrkraft | Oberstudienrat; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch ...

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Heimliche Aufnahmen einer minderjährigen Schülerin und Fotomontage auf Erwachsenenpornografie durch Lehrer begründet Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vorliegen eines schweren Dienstvergehens

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG, § 34 Abs. 1 Satz 3 BayDG
    Disziplinarrecht: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer schwerwiegenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Minderjährigen durch eine Lehrkraft | Oberstudienrat; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
    Das ist der Fall, wenn der Pflichtenverstoß einen Bezug zu seinem Dienst hat oder es sich um vorsätzliche Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren handelt und der daran gemessene Unrechtsgehalt der konkreten Tat nicht nur gering wirkt (vgl. zu beidem: BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 15).

    Gleichwohl kann der Ausspruch der Strafverfolgungsorgane als Indiz für die Schwere einer außerdienstlich begangenen Straftat herangezogen werden (BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch die disziplinare Maßnahmebemessung steuern (BayVGH, U.v. 5.7.2023 - 16a D 21.1331 - juris Rn. 51 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 16).

    Keiner der von Rechtsprechung entwickelten sogenannten "anerkannten" Milderungsgründe (hierzu BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 25 bis 36) kommt dem Beklagten zugute.

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
    Jeder Beamte ist verpflichtet, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 82).
  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.2247

    Entfernung einer Polizistin aus dem Dienst wegen privaten Kontakts ins

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
    Sie beruht auf dem vorangegangenen Fehlverhalten des für sein Handeln verantwortlichen Beklagten, der sich bewusst gewesen sein muss, dass er hiermit seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BayVGH, U.v. 24.5.2023 - 16a D 20.2247 - juris Rn. 73).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 17.12

    Lehrer; Besitz von kinderpornografischen Bilddateien; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
    Dies ist für sich genommen regelmäßig jedoch nicht geeignet, gravierende Pflichtverstöße wie die vorliegenden in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, B.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
    Weist ein Dienstvergehen - wie hier - hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme schon für mittelschwere Taten, für die eine Strafandrohung bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BayVGH, U.v. 21.9.2022 - 16a D 20.2411 - juris Rn. 72 zu § 184c Abs. 3 2. Alt. StGB a.F.; BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 30 für kinderpornografische Bilder bei Lehrern; B.v. 8.3.2018 - 2 B 48.17 - juris Rn. 13; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand 2021, § 2 I 2.2.4 Beeinträchtigung des Vertrauens).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
    Das Fehlverhalten des Beklagten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder formell in das Amt des Beklagten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
    Der Unrechtsgehalt der konkreten Tat wiegt schwer, wie das hier konkret ausgeurteilte Strafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe zeigt (vgl. zur Bezugnahme auf eine verhängte Freiheitsstrafe und den "Gleichklang zum Strafrecht": BVerwG, U.v. 25.3.2010 - 2 C 83.08 - juris Rn. 21 und 26; BVerwG, B.v. 28.8.2018 - 2 B 5.18 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
    Solche können teilweise zu einer Disziplinarmaßnahme führen, die um eine Stufe niedriger liegt als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme, es sei denn, es liegen gegenläufige belastende Umstände vor (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.2411

    Besitz jugendpornografischer Schriften durch Lehrer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292
    Weist ein Dienstvergehen - wie hier - hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme schon für mittelschwere Taten, für die eine Strafandrohung bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BayVGH, U.v. 21.9.2022 - 16a D 20.2411 - juris Rn. 72 zu § 184c Abs. 3 2. Alt. StGB a.F.; BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 30 für kinderpornografische Bilder bei Lehrern; B.v. 8.3.2018 - 2 B 48.17 - juris Rn. 13; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand 2021, § 2 I 2.2.4 Beeinträchtigung des Vertrauens).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09

    Verhältnismäßigkeit eines Lehrverbots eines Sportlehrers wegen des Verdachts

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Drittstaateneinlagevermittlung ohne

  • BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 48.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis i.R.e. Dienstvergehens durch

  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im

  • BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22

    Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes und der

  • VG München, 28.02.2024 - M 19L DK 22.4372

    Disziplinarklage, Besitz kinderpornographischer Bild- und jugendpornographischer

    Bei Polizeivollzugsbeamten besteht beim außerdienstlichen Besitz von kinder- und jugendpornographischem Bild- und Videomaterial aufgrund der mit ihrem jeweiligen Amt verbundenen Aufgaben- und Vertrauensstellung zudem ein spezifischer Bezug zu ihrem Statusamt, der zu einem gravierenden, die Höchstmaßnahme rechtfertigenden Vertrauensverlust führen kann (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2020 - 2 C 12.19 - juris Rn. 23; U.v. 24.10.2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.2292 - juris R. 19; B.v. 23.9.2022 - 16a DC 22.1940 - juris Rn. 17).

    Auch für diese nach ihrer Strafandrohung mittelschwere Straftat reicht der Orientierungsrahmen aufgrund des hinreichenden Bezugs zum polizeilichen Amt des Beklagten grundsätzlich bis zur Entfernung (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.2292 - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.1589

    Polizeibeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unerlaubte Einfuhr von

    Losgelöst vom konkreten Dienstbezug und der Stellung als Polizeivollzugsbeamter kann ein Dienstvergehen regelmäßig angenommen werden, wenn der vom Gesetzgeber vorgegebene Strafrahmen für eine vorsätzlich begangene Straftat mit einer Höchststrafe von bis zu zwei Jahren im mittleren Bereich liegt und der daran gemessene Unrechtsgehalt der konkreten Tat nicht nur gering wiegt (BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.2292 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Ministerialbeamter (Besoldungsgruppe A 15),

    Das ist der Fall, wenn der Pflichtenverstoß einen Bezug zu seinem Dienst hat oder es sich um vorsätzliche Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren handelt und der daran gemessene Unrechtsgehalt der konkreten Tat nicht nur gering wirkt (vgl. zu beidem: BVerwG, U.v. 16.6.2020 - 2 C 12.19 - juris Rn. 16; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.2292 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138

    Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Losgelöst vom konkreten Dienstbezug kann ein Dienstvergehen im Übrigen regelmäßig angenommen werden, wenn - wie hier - der vom Gesetzgeber vorgegebene Strafrahmen für eine vorsätzlich begangene Straftat mit einer Höchststrafe von bis zu zwei Jahren im mittleren Bereich liegt und der daran gemessene Unrechtsgehalt der konkreten Tat nicht nur gering wiegt (BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.2292 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509

    Entfernung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis wegen inner- und

    Setzt sich das Dienstvergehen - wie hier - aus mehreren Handlungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.2292 - juris Rn. 39).
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