Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2498
VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946 (https://dejure.org/2024,2498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946 (https://dejure.org/2024,2498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 19 ZB 23.1946 (https://dejure.org/2024,2498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,2498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 4; GG Art. 6; EMRK Art. 8; AEUV Art. 20
    Aufenthaltserlaubnis zur Umgangswahrnehmung, Im Bundesgebiet gelebte familiäre Gemeinschaft, Kindeswohl, Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Passlosigkeit, Wehrdienst, Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht sui generis

  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis zur Umgangswahrnehmung, Im Bundesgebiet gelebte familiäre Gemeinschaft, Kindeswohl, Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Passlosigkeit, Wehrdienst, Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht sui generis

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufenthaltserlaubnis zur Umgangswahrnehmung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
    Für die zeitliche Begrenzung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das an strafrechtlich relevantes Handeln anknüpft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) für die vorzunehmende gefahrenabwehrrechtliche Beurteilung eine Orientierung an den Fristen der §§ 78 ff. StGB zur Strafverfolgungsverjährung angezeigt.

    Dem drittstaatsangehörigen Elternteil, der tatsächlich für das Kind mit Unionsbürgerstatus sorgt, muss somit der Aufenthalt im Aufnahmestaat ermöglicht werden, weil das Kind für seinen Aufenthalt auf die Personensorge und Unterhaltsgewährung des drittstaatsangehörigen Elternteils angewiesen ist (EuGH, U.v. 10.5.2017 - Chavez-Vilchez, C-133/15 - juris Rn. 72; U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 32; U.v. 8.11.2012 - Iida, C-40/11 - juris Rn. 71; U.v. 8.5.2013 - Ymerga, C-87/12 - juris Rn. 36; BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 34; BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 24; Tewocht in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Stand 1.7.2021, FreizügG/EU, § 1 Rn. 49 ff.).

    Die Gewährung eines solchen Aufenthaltsrechts kann nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch nur "ausnahmsweise" oder bei "Vorliegen ganz besondere(r) Sachverhalte" erfolgen (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35 m.V.a. EuGH, U.v. 15.11.2011 - Dereci, C-256/11 - juris Rn. 67; U.v. 8.11.2012 - Iida, C-40/11 - juris Rn. 71; U.v. 8.5.2018 - K.A., C-82/16 - juris Rn. 51).

    Verhindert werden soll dadurch nur eine Situation, in der der Unionsbürger für sich keine andere Wahl sieht als einem Drittstaatsangehörigen, von dem er rechtlich, wirtschaftlich oder affektiv abhängig ist, bei der Ausreise zu folgen oder sich zu ihm ins Ausland zu begeben und deshalb das Unionsgebiet zu verlassen (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 34).

    Allerdings ist es möglich, dass dessen ungeachtet eine so große affektive Abhängigkeit des Kindes von dem nicht aufenthaltsberechtigten Elternteil besteht, dass sich das Kind zum Verlassen des Unionsgebiets gezwungen sähe, wenn dem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht verweigert würde (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35).

    Einer solchen Feststellung muss die Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Kindeswohls zugrunde liegen, insbesondere des Alters des Kindes, seiner körperlichen und emotionalen Entwicklung, des Grades seiner affektiven Bindung sowohl zu dem Elternteil, der Unionsbürger ist, als auch zu dem Elternteil mit Drittstaatsangehörigkeit und des Risikos, das mit der Trennung von Letzterem für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden wäre (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35 m.V.a. EuGH, U.v. 10.5.2017 - Chavez-Vilchez, C-133/15 - juris Rn. 71; BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 32 ff.).

    Insoweit spielt eine Rolle, ob der Drittstaatsangehörige das Unionsgebiet - etwa zur Nachholung des Visumverfahrens - für unbestimmte Zeit oder aber nur für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zu verlassen hat (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35 m.V.a. EuGH, U.v. 8.5.2018 - C-82/16 - juris Rn. 56 und 58).

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
    "Nur am Rande" sei darauf zu verweisen, dass der EuGH bereits bei bloßen Umgangskontakten von einem Abhängigkeitsverhältnis ausgehe (m.V.a. EuGH, C-82/16, K.A).

    Noch deutlicher werde der EuGH in der Entscheidung vom 8. Mai 2018 (Az. C-82/16, K.A. u. a.).

    Hierzu zitiert der Kläger die Ausführungen des EuGH in der Randnummer 89 des Urteils vom 8. Mai 2018 (C-82/16, K.A.).

    Die Gewährung eines solchen Aufenthaltsrechts kann nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch nur "ausnahmsweise" oder bei "Vorliegen ganz besondere(r) Sachverhalte" erfolgen (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35 m.V.a. EuGH, U.v. 15.11.2011 - Dereci, C-256/11 - juris Rn. 67; U.v. 8.11.2012 - Iida, C-40/11 - juris Rn. 71; U.v. 8.5.2018 - K.A., C-82/16 - juris Rn. 51).

    Insoweit spielt eine Rolle, ob der Drittstaatsangehörige das Unionsgebiet - etwa zur Nachholung des Visumverfahrens - für unbestimmte Zeit oder aber nur für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zu verlassen hat (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35 m.V.a. EuGH, U.v. 8.5.2018 - C-82/16 - juris Rn. 56 und 58).

  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19

    Unionsrecht; Ausweisungsinteresse; generalpräventives Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
    Vielmehr sei entscheidend, dass sie zum einen durch Rechtsvorschriften geregelt seien, die a priori in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fielen, und dass sie zum anderen außerhalb des Anwendungsbereiches des Sekundärrechts lägen (m.V.a. VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020, 8 K 5232/19).

    Aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - juris) lässt sich kein abweichender Prüfungsrahmen entnehmen.

    Das Gericht wiederholt in der dortigen Entscheidung vielmehr die genannten, der Rechtsprechung des EuGH sowie des BVerwG entnommenen Grundsätze (U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - juris Rn. 41 ff.).

    Soweit das Verwaltungsgericht Düsseldorf daraus ableitet, dass kennzeichnend für den vom EuGH beschriebenen Ausnahmecharakter nicht die Häufigkeit der Fälle oder ein regelmäßiges Auftreten sei, sondern dass sie zum einen durch Rechtsvorschriften geregelt seien, die a priori in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fielen, und sie zum anderen außerhalb des Anwendungsbereichs des Sekundärrechts lägen (VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - juris Rn. 37), beschreibt dies lediglich die Situation, in der ein Bedürfnis für ein aus Art. 20 AEUV abgeleitetes Aufenthaltsrecht bestehen kann.

    Auf die Frage - welche der Kläger verneinend beantwortet -, ob der Erteilung eines (nationalen) Aufenthaltstitels auf der Grundlage des Art. 20 AEUV - sofern eine solche überhaupt in Betracht kommt - generalpräventive Ausweisungsinteressen (bzw. andere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG) entgegengehalten werden dürfen (vgl. ablehnend VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - juris Rn. 25), kommt es daher mangels Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen nicht an.

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - NVwZ 2002, 849 m.w.N.), weil durch das nachträgliche Entstehen einer grundrechtlich geschützten familiären Lebensgemeinschaft eine neue Situation eintritt, die eine Zäsur bewirkt (BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 19 CE 08.781 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Bei der Bewertung der familiären Beziehungen verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, zumal auch der persönliche Kontakt mit dem Kind in Ausübung eines Umgangsrechts unabhängig vom Sorgerecht Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung ist und daher unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG steht (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - juris Rn. 20).

    Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 10 B 13.1318

    Zurückgewiesene Berufung in ausländerrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
    Vielmehr führt Dienelt (in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 28 Rn. 35) aus, dass es einer erweiternden Auslegung des Begriffs der familiären Gemeinschaft im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG aufgrund der Entscheidung des EGMR (vgl. EGMR, U.v. 21.12.2010 - Rs. 20578/07, Anayo/Deutschland, NJW 2011, 3565) nicht bedarf (ebenso BayVGH, U.v. 26.9.2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 35).

    Zwar kann nach der Auffassung des EGMR die Versagung des Umgangs des leiblichen Vaters mit seinem Kind einen Eingriff in das gemäß Art. 8 EMRK gewährleistete Recht auf Achtung des Familienlebens oder zumindest des Privatlebens darstellen, auch wenn der leibliche Vater noch keine sozial-familiäre Beziehung zu seinem Kind aufbauen konnte, weshalb nach dieser Rechtsprechung der biologische Vater aus Art. 8 EMRK grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit seinem Kind ableiten kann, selbst wenn noch kein Eltern-Kind-Verhältnis besteht (vgl. BayVGH, U.v. 26.9.2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 35).

    Sicherzustellen ist aufenthaltsrechtlich allenfalls, dass der Vater die Möglichkeit erhält, eine solche geschützte familiäre Beziehung aufzubauen, wenn dies dem Kindeswohl dient (vgl. BayVGH, U.v. 26.9.2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 35), aber jedenfalls nicht im Verfahren der Aufenthaltserlaubniserteilung nach § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG, deren Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen.

    Des Weiteren hat der Kläger nicht dargelegt, dass er sich im Falle einer Verhinderung des Umgangskontaktes durch die Kindsmutter ernsthaft und nachhaltig, gegebenenfalls auch mithilfe der zur Verfügung stehenden familiengerichtlichen Rechtsbehelfe, um die Wiederermöglichung des Kontaktes bemüht hätte (vgl. dazu BayVGH, U.v. 26.9.2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 35 m.V.a. EGMR, U.v. 21.12.2010 a.a.O., Rn. 63 ff.).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
    Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 48; B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris, Rn. 12).

    In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021, a.a.O. m.w.N.).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe der Prognose der Möglichkeit der Rückkehr in das Bundesgebiet mit dem erforderlichen Visum sowie der Prognose der Trennungsdauer mit dem (Kammer-)Beschluss vom 2. November 2023 (Az. 2 BvR 441/23) weiter präzisiert hat, gelten diese Grundsätze ersichtlich für eine (angenommene) von Art. 6 GG geschützte Lebens- oder zumindest Erziehungs- und Beistandsgemeinschaft des Ausländers mit seinem im Bundesgebiet lebenden und aufenthaltsberechtigten minderjährigen Kind, wie sie hier nicht gegeben ist (vgl. auch schon BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 46 ff.; B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 - juris Rn. 42 ff.).

  • EGMR, 21.12.2010 - 20578/07

    Anayo ./. Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
    Vielmehr führt Dienelt (in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 28 Rn. 35) aus, dass es einer erweiternden Auslegung des Begriffs der familiären Gemeinschaft im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG aufgrund der Entscheidung des EGMR (vgl. EGMR, U.v. 21.12.2010 - Rs. 20578/07, Anayo/Deutschland, NJW 2011, 3565) nicht bedarf (ebenso BayVGH, U.v. 26.9.2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 35).

    Wird die Herstellung einer beabsichtigten familiären Gemeinschaft verhindert, weil die Ausländerbehörde den ausländischen Vater zur Ausreise auffordert, kann dies nach der Rechtsprechung des EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK darstellen, es sei denn, er ist "gesetzlich vorgesehen", verfolgt ein oder mehrere Ziele, die nach Art. 8 Abs. 2 EMRK legitim sind, und kann als "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig angesehen werden" (vgl. EGMR, U.v. 21.12.2010 - Rs. 20578/07, Anayo/Deutschland - juris Rn. 63).

    Des Weiteren hat der Kläger nicht dargelegt, dass er sich im Falle einer Verhinderung des Umgangskontaktes durch die Kindsmutter ernsthaft und nachhaltig, gegebenenfalls auch mithilfe der zur Verfügung stehenden familiengerichtlichen Rechtsbehelfe, um die Wiederermöglichung des Kontaktes bemüht hätte (vgl. dazu BayVGH, U.v. 26.9.2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 35 m.V.a. EGMR, U.v. 21.12.2010 a.a.O., Rn. 63 ff.).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
    Einer solchen Feststellung muss die Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Kindeswohls zugrunde liegen, insbesondere des Alters des Kindes, seiner körperlichen und emotionalen Entwicklung, des Grades seiner affektiven Bindung sowohl zu dem Elternteil, der Unionsbürger ist, als auch zu dem Elternteil mit Drittstaatsangehörigkeit und des Risikos, das mit der Trennung von Letzterem für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden wäre (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35 m.V.a. EuGH, U.v. 10.5.2017 - Chavez-Vilchez, C-133/15 - juris Rn. 71; BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 32 ff.).

    Es kann nach alledem nicht davon ausgegangen werden, dass eine Aufenthaltsbeendigung des Klägers für dessen Sohn einen rechtlichen oder faktischen Zwang zum Verlassen des Unionsgebiets auslösen und die Unionsbürgerschaft des Kindes ihrer praktischen Wirksamkeit berauben würde (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 32).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
    Dem drittstaatsangehörigen Elternteil, der tatsächlich für das Kind mit Unionsbürgerstatus sorgt, muss somit der Aufenthalt im Aufnahmestaat ermöglicht werden, weil das Kind für seinen Aufenthalt auf die Personensorge und Unterhaltsgewährung des drittstaatsangehörigen Elternteils angewiesen ist (EuGH, U.v. 10.5.2017 - Chavez-Vilchez, C-133/15 - juris Rn. 72; U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 32; U.v. 8.11.2012 - Iida, C-40/11 - juris Rn. 71; U.v. 8.5.2013 - Ymerga, C-87/12 - juris Rn. 36; BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 34; BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 24; Tewocht in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Stand 1.7.2021, FreizügG/EU, § 1 Rn. 49 ff.).

    Die Gewährung eines solchen Aufenthaltsrechts kann nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch nur "ausnahmsweise" oder bei "Vorliegen ganz besondere(r) Sachverhalte" erfolgen (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35 m.V.a. EuGH, U.v. 15.11.2011 - Dereci, C-256/11 - juris Rn. 67; U.v. 8.11.2012 - Iida, C-40/11 - juris Rn. 71; U.v. 8.5.2018 - K.A., C-82/16 - juris Rn. 51).

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
    Die Ausländerbehörden sind aber auf der Grundlage der in Art. 6 GG enthaltenen wertentscheidenden Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, dazu verpflichtet, bei ihren aufenthaltsbeendenden Entscheidungen stets die familiären Bindungen des Ausländers an im Bundesgebiet berechtigt lebende Personen angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 14).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, welches den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Trennung des Beschwerdeführers

  • BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Ausländers mit in Deutschland

  • EuGH, 08.05.2013 - C-87/12

    Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850

    Ergänzung der Zulassungsgründe nach Ablauf der Begründungsfrist

  • VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289

    Ausweisungsinteresse wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 10 ZB 21.1151

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens zum Familiennachzug eines

  • VGH Bayern, 31.08.2016 - 10 CS 16.649

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach abgelehnter Verlängerung der

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 19 CE 17.2007

    Zuerkennung von Abschiebungsschutz für den ausländischen Elternteil eines

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87

    Einbürgerung - Staatsangehörigkeit - Deutscher Ehegatte - Vermeidung von

  • BVerwG, 17.06.1992 - 1 B 97.92

    Umfang der für die Zulassung des Nachzugs der Eltern eines jungen in Deutschland

  • FG Nürnberg, 20.06.1995 - I 127/91
  • BVerwG, 22.06.1992 - 1 B 70.92
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht