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   VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306   

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https://dejure.org/2023,37711
VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306 (https://dejure.org/2023,37711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2023 - 6 BV 22.306 (https://dejure.org/2023,37711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2023 - 6 BV 22.306 (https://dejure.org/2023,37711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5a Abs. 2; KAG Art. 5a Abs. 7 S. 2; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1
    Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • rewis.io

    Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Anbaustraße, Beginn der technischen Herstellung, Straßenbeleuchtung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 5a Abs. 2, Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG, § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
    Erschließungsbeitragsrecht: Zum Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage i.S.v. Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG | Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Beginn der technischen Herstellung; Straßenbeleuchtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Beginn der technischen Herstellung; Straßenbeleuchtung

  • rechtsportal.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Beginn der technischen Herstellung; Straßenbeleuchtung

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Erschließungsbeiträge in Bayern

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 5a Abs. 2, Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG, § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
    Erschließungsbeitragsrecht: Zum Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage i.S.v. Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG | Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Beginn der technischen Herstellung; Straßenbeleuchtung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
    Denn für die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes ist kein Raum, wenn eine Gemeinde den Ausbau einer einseitigen Anbaustraße von vornherein auf einen Umfang beschränkt, der für die Erschließung der Grundstücke auf der zum Anbau bestimmten Seite unerlässlich oder schlechthin unentbehrlich ist (BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 6 B 16.2125 - juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, U.v. 31.1.1992 - 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362/366).
  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.2125
    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
    Denn für die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes ist kein Raum, wenn eine Gemeinde den Ausbau einer einseitigen Anbaustraße von vornherein auf einen Umfang beschränkt, der für die Erschließung der Grundstücke auf der zum Anbau bestimmten Seite unerlässlich oder schlechthin unentbehrlich ist (BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 6 B 16.2125 - juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, U.v. 31.1.1992 - 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362/366).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
    Die Urteile vom 6. Dezember 1996 (8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294/301) und vom 6. Februar 2020 (9 C 9.18 - NVwZ 2020, 962) verneinen nicht etwa die Beitragsfähigkeit einer durchgehend einseitig zum Anbau bestimmten Straße, sondern betreffen die Frage, ob eine bei natürlicher Betrachtungsweise einheitliche Verkehrslage aus Rechtsgründen in mehrere erschließungsbeitragsrechtlich unterschiedlich zu behandelnde Anlagen zerfällt, wenn etwa nur eine Teilstrecke (nicht eine Straßenseite) zum Anbau bestimmt ist.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
    Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen als Kosten der erstmaligen Herstellung (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) grundsätzlich auch solche, die vor der Umwandlung in eine Anbaustraße angefallen waren (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 9 C 14.14 - BVerwGE 152, 111 Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
    Die Urteile vom 6. Dezember 1996 (8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294/301) und vom 6. Februar 2020 (9 C 9.18 - NVwZ 2020, 962) verneinen nicht etwa die Beitragsfähigkeit einer durchgehend einseitig zum Anbau bestimmten Straße, sondern betreffen die Frage, ob eine bei natürlicher Betrachtungsweise einheitliche Verkehrslage aus Rechtsgründen in mehrere erschließungsbeitragsrechtlich unterschiedlich zu behandelnde Anlagen zerfällt, wenn etwa nur eine Teilstrecke (nicht eine Straßenseite) zum Anbau bestimmt ist.
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
    Das Urteil vom 12. Oktober 1973 (IV C 3.72 - juris) betrifft die Frage, welche Anforderungen § 125 BBauG (in der damals geltenden Fassung) an die Rechtmäßigkeit der Herstellung einer an der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verlaufenden Erschließungsanlage stellt; sie verneint nicht etwa, sondern bestätigt vielmehr, dass eine nur einseitig zum Anbau bestimmte, selbst aber bereits im Außenbereich verlaufende Straße erschließungsbeitragsfähig ist.
  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 ZB 17.546

    Ausschlussfrist für Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
    Nach ständiger Rechtsprechung ist von einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung im Sinn der Satzungsbestimmung nur dann auszugehen, wenn - unabhängig von der Einhaltung bestimmter technischer Regelwerke - eine funktionsfähige, der Straßenlänge und den örtlichen Verhältnissen angepasste Straßenentwässerung vorhanden ist (etwa BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 14; B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.845 - Rn. 10).
  • VG München, 01.09.2021 - M 28 K 21.1559

    Beginn der Ausschlussfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 1. September 2021 - M 28 K 21.1559 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Erschließungsbeitragsvorausleistung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
    Denn die Vorteilslage tritt nach ständiger Rechtsprechung bei einer Anbaustraße (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BayVGH, B.v. 28.4.2022 - 6 ZB 21.2951 - juris Rn. 15 m.w.N.), hier also insbesondere auch über eine Straßenentwässerungseinrichtung verfügt.
  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845

    Erschließungsbeitrag: Streit um im Bauprogramm vorgesehenen Gehweg

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
    Nach ständiger Rechtsprechung ist von einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung im Sinn der Satzungsbestimmung nur dann auszugehen, wenn - unabhängig von der Einhaltung bestimmter technischer Regelwerke - eine funktionsfähige, der Straßenlänge und den örtlichen Verhältnissen angepasste Straßenentwässerung vorhanden ist (etwa BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 14; B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.845 - Rn. 10).
  • VGH Bayern, 28.03.2023 - 6 CS 23.272

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Umwandlung einer

  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 6 CS 22.1534

    Erschließungsbeitrag - Beschwerde mit der Behauptung von Verfahrensfehlern

  • VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1545

    Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Ausdehnung der einzelnen

    Die aufgeworfene Rechtsfrage zum Zeitpunkt des Beginns der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage ist, soweit verallgemeinerungsfähig und im vorliegenden Fall entscheidungserheblich, durch die Senatsrechtsprechung geklärt (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2023 - 6 BV 22.306 - juris) und bedarf keiner erneuten Klärung in einem Berufungsverfahren.
  • VG Augsburg, 14.03.2024 - Au 2 K 23.49

    Erschließungsbeitragsrecht, Bestimmtheit der Merkmale der endgültigen Herstellung

    Die Vorteilslage tritt nach ständiger Rechtsprechung bei einer Anbaustraße (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BayVGH, U.v. 27.11.2023 - 6 BV 22.306 - juris Rn. 26 m.w.N.).
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