Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- BAYERN | RECHT
KAG Art. 5a Abs. 2; KAG Art. 5a Abs. 7 S. 2; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1
Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage - rewis.io
Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Anbaustraße, Beginn der technischen Herstellung, Straßenbeleuchtung
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 5a Abs. 2, Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG, § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Erschließungsbeitragsrecht: Zum Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage i.S.v. Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG | Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Beginn der technischen Herstellung; Straßenbeleuchtung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Beginn der technischen Herstellung; Straßenbeleuchtung
- rechtsportal.de
Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Beginn der technischen Herstellung; Straßenbeleuchtung
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Stichtagsregelung für Erschließungsbeiträge in Bayern
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 5a Abs. 2, Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG, § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Erschließungsbeitragsrecht: Zum Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage i.S.v. Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG | Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Beginn der technischen Herstellung; Straßenbeleuchtung
Verfahrensgang
- VG München, 01.09.2021 - M 28 K 21.1559
- VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90
Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Denn für die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes ist kein Raum, wenn eine Gemeinde den Ausbau einer einseitigen Anbaustraße von vornherein auf einen Umfang beschränkt, der für die Erschließung der Grundstücke auf der zum Anbau bestimmten Seite unerlässlich oder schlechthin unentbehrlich ist (…BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 6 B 16.2125 - juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, U.v. 31.1.1992 - 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362/366). - VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.2125
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Denn für die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes ist kein Raum, wenn eine Gemeinde den Ausbau einer einseitigen Anbaustraße von vornherein auf einen Umfang beschränkt, der für die Erschließung der Grundstücke auf der zum Anbau bestimmten Seite unerlässlich oder schlechthin unentbehrlich ist (BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 6 B 16.2125 - juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, U.v. 31.1.1992 - 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362/366). - BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95
Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage, …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Die Urteile vom 6. Dezember 1996 (8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294/301) und vom 6. Februar 2020 (9 C 9.18 - NVwZ 2020, 962) verneinen nicht etwa die Beitragsfähigkeit einer durchgehend einseitig zum Anbau bestimmten Straße, sondern betreffen die Frage, ob eine bei natürlicher Betrachtungsweise einheitliche Verkehrslage aus Rechtsgründen in mehrere erschließungsbeitragsrechtlich unterschiedlich zu behandelnde Anlagen zerfällt, wenn etwa nur eine Teilstrecke (nicht eine Straßenseite) zum Anbau bestimmt ist.
- BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14
Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen als Kosten der erstmaligen Herstellung (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) grundsätzlich auch solche, die vor der Umwandlung in eine Anbaustraße angefallen waren (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 9 C 14.14 - BVerwGE 152, 111 Rn. 28 m.w.N.). - BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Die Urteile vom 6. Dezember 1996 (8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294/301) und vom 6. Februar 2020 (9 C 9.18 - NVwZ 2020, 962) verneinen nicht etwa die Beitragsfähigkeit einer durchgehend einseitig zum Anbau bestimmten Straße, sondern betreffen die Frage, ob eine bei natürlicher Betrachtungsweise einheitliche Verkehrslage aus Rechtsgründen in mehrere erschließungsbeitragsrechtlich unterschiedlich zu behandelnde Anlagen zerfällt, wenn etwa nur eine Teilstrecke (nicht eine Straßenseite) zum Anbau bestimmt ist. - BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72
Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Das Urteil vom 12. Oktober 1973 (IV C 3.72 - juris) betrifft die Frage, welche Anforderungen § 125 BBauG (in der damals geltenden Fassung) an die Rechtmäßigkeit der Herstellung einer an der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verlaufenden Erschließungsanlage stellt; sie verneint nicht etwa, sondern bestätigt vielmehr, dass eine nur einseitig zum Anbau bestimmte, selbst aber bereits im Außenbereich verlaufende Straße erschließungsbeitragsfähig ist. - VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 ZB 17.546
Ausschlussfrist für Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Nach ständiger Rechtsprechung ist von einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung im Sinn der Satzungsbestimmung nur dann auszugehen, wenn - unabhängig von der Einhaltung bestimmter technischer Regelwerke - eine funktionsfähige, der Straßenlänge und den örtlichen Verhältnissen angepasste Straßenentwässerung vorhanden ist (etwa BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 14;… B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.845 - Rn. 10). - VG München, 01.09.2021 - M 28 K 21.1559
Beginn der Ausschlussfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 1. September 2021 - M 28 K 21.1559 - wird zurückgewiesen. - VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Erschließungsbeitragsvorausleistung
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Denn die Vorteilslage tritt nach ständiger Rechtsprechung bei einer Anbaustraße (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BayVGH, B.v. 28.4.2022 - 6 ZB 21.2951 - juris Rn. 15 m.w.N.), hier also insbesondere auch über eine Straßenentwässerungseinrichtung verfügt. - VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.845
Erschließungsbeitrag: Streit um im Bauprogramm vorgesehenen Gehweg
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Nach ständiger Rechtsprechung ist von einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung im Sinn der Satzungsbestimmung nur dann auszugehen, wenn - unabhängig von der Einhaltung bestimmter technischer Regelwerke - eine funktionsfähige, der Straßenlänge und den örtlichen Verhältnissen angepasste Straßenentwässerung vorhanden ist (…etwa BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 14; B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.845 - Rn. 10). - VGH Bayern, 28.03.2023 - 6 CS 23.272
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Umwandlung einer …
- VGH Bayern, 20.10.2022 - 6 CS 22.1534
Erschließungsbeitrag - Beschwerde mit der Behauptung von Verfahrensfehlern
- VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1545
Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Ausdehnung der einzelnen …
Die aufgeworfene Rechtsfrage zum Zeitpunkt des Beginns der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage ist, soweit verallgemeinerungsfähig und im vorliegenden Fall entscheidungserheblich, durch die Senatsrechtsprechung geklärt (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2023 - 6 BV 22.306 - juris) und bedarf keiner erneuten Klärung in einem Berufungsverfahren. - VG Augsburg, 14.03.2024 - Au 2 K 23.49
Erschließungsbeitragsrecht, Bestimmtheit der Merkmale der endgültigen Herstellung …
Die Vorteilslage tritt nach ständiger Rechtsprechung bei einer Anbaustraße (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BayVGH, U.v. 27.11.2023 - 6 BV 22.306 - juris Rn. 26 m.w.N.).