Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 4 Abs. 1 Nr. 2
Keine Baugenehmigung für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich mangels verkehrsmäßiger Erschließung - rewis.io
Anforderungen an die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Erschließung, "Angrenzerweg", Wohnweg begrenzter Länge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag einer Grundstückseigentümerin auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Einbau einer Dachgaube mit Dachsanierung für ihr Haus
Verfahrensgang
- VG München, 22.03.2018 - M 11 K 16.3030
- VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (20)
- BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 610/96
RStreitgenossenschaft bei Klage auf Feststellung eines altrechtlichen Geh- und …
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Sein Grundstück ist nach herrschender Auffassung regelmäßig mit einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Grundstücke derjenigen belastet, die den Weg nach seiner Zweckbestimmung zu Geh- und Fahrtzwecken nutzen dürfen, üblicherweise der anderen Anlieger (vgl. insgesamt hierzu: BayObLG, B.v. 15.12.1997 - 1 Z RR 610/96 - juris Rn. 17).Die Geh- und Fahrtrechte blieben bei Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches ohne Eintragung als Grunddienstbarkeit bestehen (Art. 184 Satz 1, Art. 187 Abs. 1 Satz 1 EGBGB), für die nunmehr die Vorschriften der §§ 1020 bis 1028 des BGB gelten (Art. 184 Satz 2 EGBGB; vgl. BayObLG, B.v. 15.12.1997 a.a.O. - juris Rn. 24).
- VGH Bayern, 18.01.2022 - 1 B 19.1616
Sicherung der ausreichenden verkehrlichen Erschließung
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Im Übrigen kann sich die Antragstellerin nach dem auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (…vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2004 - 4 B 17.04 - juris Rn. 4), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. BayVGH, U.v. 18.1.2022 - 1 B 19.1616 - juris Rn. 30;… B.v. 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389 - juris Rn. 11), nicht auf einen - regelmäßig ohnehin nach § 123 Abs. 4 BauGB ausgeschlossenen - Erschließungsanspruch berufen, da sie selbst die Mitwirkung an der Erschließung verweigert hat.Zudem ist die Erschließung eines Vorhabens nur gesichert, wenn - im Rahmen einer am üblicherweise zu erwartenden Gang der Dinge orientierten Prognose - damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks (spätestens bis zur Gebrauchsnahme) funktionsfähig angelegt ist und wenn erwartet werden kann, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (vgl. VGH München, U.v. 18.1.2022 a.a.O.).
- VGH Bayern, 15.02.2021 - 8 B 20.2352
Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstückseigentümer
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
tatsächlich öffentliche Wege, also private Grundstücksflächen, auf denen vor dem Inkrafttreten des BayStrWG am 1. September 1958 der Eigentümer ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln den Verkehr eröffnete oder duldete, genügen im allgemeinen den rechtlichen Anforderungen an eine öffentliche Verkehrsfläche nicht, da der Eigentümer nicht gehindert ist, sein Grundstück dem öffentlichen Verkehr wieder zu entziehen, sofern er nicht nach den Umständen des Einzelfalls auf das Widerrufsrecht verzichtet hat (vgl. zu den Anforderungen an einen Widerruf: BayVGH, U.v. 15.2.2021 - 8 B 20.2352 - BayVBl 2021, 747;… vgl. zur bauordnungsrechtlichen Erschließung: Wolf in Busse/Kraus, BayBO, Stand November 2022, Art. 4 Rn. 109).
- VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522
Erschließungsbeitragsrecht: Kein Erschlossensein durch Notwegerecht, Zeitpunkt …
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Denn ein Notwegerecht sichert in aller Regel - und so auch hier - gerade nicht eine allgemeine Benutzbarkeit des Wegs für jedermann, da notwegberechtigt nur der Eigentümer des abgeschnittenen Grundstücks ist (BayVGH, B.v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - BayVBl 2006, 223). - BayObLG, 10.11.1976 - 2 Z 71/75
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Die Frage, ob für die früher katastertechnisch gesondert angelegten Angrenzerwege (vgl. BayObLG, U.v. 10.11.1976 - 2 Z 71/75 - Rpfleger 1977, 103) ausnahmsweise auch ohne explizite Eintragung einer Grunddienstbarkeit eine ausreichende Sicherung vorliegt und es auch im Hinblick auf die tatsächliche Entwicklung - Grundstücksteilungen, verdichtete Bebauung - nicht der Publizitätswirkung von eingetragenen Dienstbarkeiten bedarf, kann letztlich offenbleiben, da es jedenfalls an der bauordnungsrechtlichen Erschließung fehlt. - BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch ist grundsätzlich Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Wegerechts (vgl. BGH, U.v. 24.1.2020 - V ZR 155/18 - NJW 2020, 1360). - BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Grenzt ein Grundstück nicht an eine öffentliche Straße, ist hierfür grundsätzlich eine öffentlich-rechtliche Baulast oder eine dinglich-privatrechtliche Absicherung (etwa durch eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB) zu fordern; eine rein schuldrechtliche Vereinbarung reicht mangels Dauerhaftigkeit der Sicherung nicht aus (BVerwG, B.v. 27.9.1990 - 4 B 34.90 u.a. - ZfBR 1991, 31; U.v. 3.5.1988 - 4 C 54.85 - NVwZ 1989, 353; BGH, U.v. 21.5.1992 - III ZR 14/91 - BGHZ 118, 263). - BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Bei der Änderung einer baulichen Anlage ist das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt zu prüfen (vgl. BVerwG, U.v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - NVwZ 1994, 294), sodass hier für das Vorhaben die Sicherung der bauplanungsrechtlichen Erschließung nach § 34 Abs. 1 BauGB erforderlich ist. - BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91
Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung …
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Grenzt ein Grundstück nicht an eine öffentliche Straße, ist hierfür grundsätzlich eine öffentlich-rechtliche Baulast oder eine dinglich-privatrechtliche Absicherung (etwa durch eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB) zu fordern; eine rein schuldrechtliche Vereinbarung reicht mangels Dauerhaftigkeit der Sicherung nicht aus (BVerwG, B.v. 27.9.1990 - 4 B 34.90 u.a. - ZfBR 1991, 31; U.v. 3.5.1988 - 4 C 54.85 - NVwZ 1989, 353; BGH, U.v. 21.5.1992 - III ZR 14/91 - BGHZ 118, 263). - BGH, 23.01.2015 - V ZR 318/13
Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet für eine mit einem Wohnhaus bebaute …
Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241
Ein Notwegerecht nach § 917 BGB genügt ebenfalls nicht (vgl. BGH, U.v. 23.1.2015 - V ZR 318/13 - NJW-RR 2015, 852). - VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
Anfechtung einer Nebenbestimmung, gesicherte Erschließung, Einfachsicherung …
- BVerwG, 01.04.2004 - 4 B 17.04
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage; Rechtsgrundsätzlichkeit der …
- BVerwG, 27.09.1990 - 4 B 34.90
Öffentlich-rechtliche Baulastvorschriften - Bauordnungsrecht - Gesicherte …
- VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615
Vorläufiger Rechtsschutz
- VGH Bayern, 08.04.2019 - 1 CS 19.261
Verkehrliche Erschließung eines Wohnhauses
- VGH Bayern, 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389
Baugenehmigung; Nachbarklage; Abstandsflächenübernahme; Miteigentum; Eheleute; …
- VGH Bayern, 11.04.1994 - 2 B 92.3865
- BVerwG, 23.12.1993 - 4 B 212.92
- VGH Bayern, 26.09.2001 - 20 N 00.1942
- VGH Bayern, 27.02.2002 - 1 ZS 02.71
- VGH Bayern, 30.01.2024 - 2 ZB 22.2512
Nachbarunterschrift, Konkludenter Rechtsverzicht, Ausreichend gesicherte …
Eine rein schuldrechtliche Vereinbarung reicht mangels Dauerhaftigkeit der Sicherung nicht aus; das Gleiche gilt für ein Notwegerecht nach § 917 BGB (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.2023 - 1 B 21.1241 - juris Rn 17;… OVG Berlin, B.v. 15.1.2020 - OVG 9 B 6.19 - juris Rn. 14).Nicht gewidmete, tatsächliche öffentliche Verkehrsflächen, also private Grundstücksflächen, auf denen vor dem Inkrafttreten des BayStrWG am 1. September 1958 der Eigentümer ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln den Verkehr eröffnete oder duldete, stellen daher keine öffentlichen Verkehrsflächen dar (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.2023 - 1 B 21.1241 - juris Rn. 17;… U.v. 15.2.2021 - 8 B 20.2352 - juris Rn. 37).