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   VerfGH Bayern, 07.08.2019 - 97-VI-13, 73-VI-17   

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VerfGH Bayern, 07.08.2019 - 97-VI-13, 73-VI-17 (https://dejure.org/2019,24461)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2019 - 97-VI-13, 73-VI-17 (https://dejure.org/2019,24461)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2019 - 97-VI-13, 73-VI-17 (https://dejure.org/2019,24461)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    a) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 9. August 2017 Az. 1 T 2356/16 richtet, ist sie unzulässig, da diese Entscheidung keine eigenständige Beschwer schafft (ständige Rechtsprechung; vgl. zu Entscheidungen über Gehörsrügen z. B. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 17; zu Entscheidungen über Gegenvorstellungen VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 20; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 48).
  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Jedenfalls wird Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV durch ein Gericht nur dann verletzt, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 168/177; vom 7.8.2019 - Vf. 93-VI-13 und Vf. 73-VI-17 - juris Rn. 89).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Denn die Beschwerdeführerin hat nicht hinreichend dargetan, dass - wie es für einen Verstoß gegen Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV erforderlich wäre - ihr der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wurde (vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 168/177; vom 7.8.2019 - Vf. 93-VI-13 und Vf. 73-VI-17 - juris Rn. 89).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 152 a VwGO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, schafft aber keine eigenständige Beschwer (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 48; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 14).
  • VerfGH Bayern, 07.04.2022 - 66-VI-19

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Beurteilung der

    a) Insbesondere wurde der hier für den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist maßgebliche Beschluss vom 15. April 2019 über die Anhörungsrüge (vgl. dazu VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/186; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 50) dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin nach dessen nicht widerlegter Angabe erst am 13. Mai 2019 bekanntgegeben, sodass mit Eingang der Verfassungsbeschwerde am 15. Juli 2019 (Montag) die Zweimonatsfrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG gewahrt ist (Art. 17 Abs. 1 VfGHG i. V. m. § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22

    Gebühr für unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gegenvorstellung und

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 20. Juli 2022 richtet, bestehen bereits deswegen Bedenken gegen ihre Zulässigkeit, weil die Zurückweisung einer Gegenvorstellung regelmäßig keine eigenständige Beschwer schafft, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. zur Anhörungsrüge VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 19; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 27; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 16; zur Gegenvorstellung VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 20; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 u. a. - juris Rn. 48).
  • VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 14-VI-18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 23; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 61).
  • VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Anspruches auf

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 29. Oktober 2019 (von der Beschwerdeführerin teilweise als "Beschluss vom 04.11.2019" bezeichnet) richtet, ist sie unzulässig, da diese Entscheidung keine eigenständige Beschwer schafft; die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 4 InsO i.V. m. § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 48; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 01.07.2020 - 72-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 23; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 61).
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