Rechtsprechung
EuGH, 12.05.2021 - C-505/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
Art. 21 AEUV; Art. ... 50 GRC; Art. 54 SDÜ; RL (EU) 2016/680, insbes. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 1; Interpols Rules on the Processing of Data (Interpol-Vorschriften für die Verarbeitung von Daten, im Folgenden RPD)
Außenwirkungen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Reichweite des unionsrechtlichen Doppelverfolgungsverbots bei einer durch Interpol herausgegebenen Red Notice betreffend ein Strafverfahren in einem Drittstaat; Recht auf Freizügigkeit in der EU; ... - Europäischer Gerichtshof
Bundesrepublik Deutschland (Notice rouge d'Interpol)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 50 - Verbot der Doppelbestrafung - Art. 21 AEUV - Freizügigkeit - Von Interpol herausgegebene Red Notice - ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen â€" Art. 54 â€" Charta der Grundrechte der Europäischen Union â€" Art. 50 â€" Verbot der Doppelbestrafung â€" Art. 21 AEUV â€" Freizügigkeit â€" Von Interpol herausgegebene Red ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 50 - Verbot der Doppelbestrafung - Art. 21 AEUV - Freizügigkeit - Von Interpol herausgegebene Red Notice - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Der Festnahme einer Person, die Gegenstand einer Ausschreibung von Interpol ist, kann im Schengen-Raum und in der Europäischen Union das Verbot der Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen entgegenstehen
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Transnationaler Strafklageverbrauch durch nationale Staatsanwaltschaften
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
"Ein Rechtsraum heißt ein Rechtsraum" - Interpol, das Verbot der Doppelbestrafung und der EuGH
Sonstiges (3)
- lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung und Pressebericht, 13.05.2021)
Interpol Red Notice: Deutschland braucht einen neuen Rechtsbehelf
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Bundesrepublik Deutschland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 27.06.2019 - 6 K 565/17
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
- EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Papierfundstellen
- NJW 2021, 2348
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 29.06.2016 - C-486/14
Ein Tatverdächtiger kann in einem Schengen-Staat erneut strafrechtlich verfolgt …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
In diesem Zusammenhang ist Art. 54 SDÜ nämlich im Licht von Art. 3 Abs. 2 EUV auszulegen, wonach die Union ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen bietet, in dem - in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen u. a. in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität - der freie Personenverkehr gewährleistet ist (Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 44 und 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Dieses gegenseitige Vertrauen erfordert, dass die betreffenden zuständigen Behörden des zweiten Vertragsstaats eine im Hoheitsgebiet des ersten Vertragsstaats erlassene rechtskräftige Entscheidung so akzeptieren, wie sie ihnen mitgeteilt worden ist (Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 50 und 51).
Das gegenseitige Vertrauen kann jedoch nur gedeihen, wenn der zweite Vertragsstaat in der Lage ist, sich auf der Grundlage der vom ersten Vertragsstaat übermittelten Unterlagen zu vergewissern, dass die betreffende Entscheidung der zuständigen Behörden des ersten Vertragsstaats tatsächlich eine rechtskräftige Entscheidung darstellt, die eine Prüfung in der Sache enthält (Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 52).
- EuGH, 02.04.2020 - C-897/19
Hat ein Mitgliedstaat über ein Auslieferungsersuchen eines Drittstaats zu …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Wie der Gerichtshof entschieden hat, fügt sich dieses Ziel in den Kontext des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, ein, wie er in Art. 3 Abs. 2 EUV vorgesehen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 36 und 37, und vom 2. April 2020, Ruska Federacija, C-897/19 PPU, EU:C:2020:262, Rn. 60).Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist die Auslieferung ein Verfahren, das gerade verhindern soll, dass eine Person, die sich in einem anderen Hoheitsgebiet aufhält als dem, in dem sie eine Straftat begangen haben soll, der Strafe entgeht, wodurch verhindert werden kann, dass Personen, die im Hoheitsgebiet eines Staates Straftaten begangen haben und aus diesem Hoheitsgebiet geflohen sind, der Strafe entgehen (Urteil vom 2. April 2020, Ruska Federacija, C-897/19 PPU, EU:C:2020:262, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung mangels einer unionsrechtlichen Regelung der Auslieferung von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten an einen Drittstaat zwar für den Erlass entsprechender Regelungen zuständig bleiben, doch müssen sie bei der Ausübung dieser Zuständigkeit das Unionsrecht und insbesondere die durch Art. 21 Abs. 1 AEUV gewährleistete Freiheit beachten, sich in den Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 45, und vom 2. April 2020, Ruska Federacija, C-897/19 PPU, EU:C:2020:262, Rn. 48).
- EuGH, 26.06.2019 - C-407/18
Addiko Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Nach ständiger Rechtsprechung haben die nationalen Gerichte gemäß Art. 267 AEUV ein unbeschränktes Recht zur Vorlage an den Gerichtshof, wenn sie der Auffassung sind, dass eine bei ihnen anhängige Rechtssache Fragen insbesondere der Auslegung unionsrechtlicher Bestimmungen aufwirft, deren Beantwortung für die Entscheidung des ihnen unterbreiteten Rechtsstreits erforderlich ist, wobei es ihnen freisteht, davon in jedem Moment des Verfahrens, den sie für geeignet halten, Gebrauch zu machen (Urteil vom 26. Juni 2019, Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung solcher Fragen daher nur ablehnen, wenn die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts, um die ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 26. Juni 2019, Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 36).
- EuGH, 06.09.2016 - C-182/15
Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Wie der Gerichtshof entschieden hat, fügt sich dieses Ziel in den Kontext des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, ein, wie er in Art. 3 Abs. 2 EUV vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 36 und 37, …und vom 2. April 2020, Ruska Federacija, C-897/19 PPU, EU:C:2020:262, Rn. 60). - EuGH, 13.11.2018 - C-247/17
Raugevicius
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung mangels einer unionsrechtlichen Regelung der Auslieferung von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten an einen Drittstaat zwar für den Erlass entsprechender Regelungen zuständig bleiben, doch müssen sie bei der Ausübung dieser Zuständigkeit das Unionsrecht und insbesondere die durch Art. 21 Abs. 1 AEUV gewährleistete Freiheit beachten, sich in den Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 45, …und vom 2. April 2020, Ruska Federacija, C-897/19 PPU, EU:C:2020:262, Rn. 48). - EuGH, 28.09.2006 - C-467/04
Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Insbesondere geht aus der Rechtsprechung hervor, dass eine Person, die bereits rechtskräftig abgeurteilt worden ist, von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen können muss, ohne neuerliche Strafverfolgung wegen derselben Tat in einem anderen Vertragsstaat befürchten zu müssen (Urteil vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, EU:C:2006:610, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.04.2018 - C-414/16
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift jedoch nicht nur der Wortlaut, sondern auch der Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 17. April 2018, Egenberger, C-414/16, EU:C:2018:257, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Der Gerichtshof kann die Beantwortung solcher Fragen daher nur ablehnen, wenn die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts, um die ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 26. Juni 2019, Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 36). - EuGH, 11.02.2003 - C-187/01
Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Was als Erstes die Frage betrifft, ob das Verbot der Doppelbestrafung auch dann greift, wenn die Entscheidung nicht von einem für Strafsachen zuständigen Gericht, sondern von einer anderen Stelle erlassen wurde, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das in Art. 54 SDÜ aufgestellte Verbot der Doppelbestrafung auch für zum Strafklageverbrauch führende Verfahren wie das Verfahren gemäß § 153a StPO gilt, in denen die Staatsanwaltschaft eines Vertragsstaats ohne Mitwirkung eines Gerichts ein in dem Vertragsstaat eingeleitetes Strafverfahren einstellt, nachdem der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt und insbesondere einen bestimmten, von der Staatsanwaltschaft festgesetzten Geldbetrag entrichtet hat (Urteil vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87, Rn. 22, 27 und 48), sofern die Entscheidung der Staatsanwalt auf einer Prüfung in der Sache beruht (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2005, Miraglia, C-469/03, EU:C:2005:156, Rn. 34 und 35). - EuGH, 24.10.2018 - C-234/17
XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Art. 54 SDÜ ist mithin im Licht von Art. 50 der Charta auszulegen; er gewährleistet, dass dessen Wesensgehalt gewahrt wird (Urteil vom 24. Oktober 2018, XC u. a., C-234/17, EU:C:2018:853, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.03.2018 - C-537/16
Garlsson Real Estate u.a.
- EuGH, 10.03.2005 - C-469/03
Miraglia
- EuGH, 26.10.2017 - C-39/16
Argenta Spaarbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Körperschaftsteuer - …
- EuGH, 21.12.2021 - C-124/20
Das unionsrechtliche Verbot, den Sekundärsanktionen nachzukommen, die die …
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur der Wortlaut, sondern auch der Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland [Red Notice, Interpol], C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner …
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland [Red Notice, Interpol], C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OLG München, 21.06.2022 - 1 AR 38/22
Vorlage zur Vorabentscheidung zur Reichweite bilateraler Auslieferungsabkommen …
Diese Frage ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.05.2021, C-505/19 (ECLI:ECLI:EU:C:2021:376), nicht beantwortet worden, wonach Art. 54 SDÜ und Art. 21 Abs. 1 AEUV, jeweils in Verbindung mit Art. 50 GRCh dahingehend auszulegen sind, dass sie der vorläufigen Festnahme einer Person, die Gegenstand einer auf Antrag eines Drittstaats von der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) herausgegebenen Red Notice ist, durch die Behörden eines Vertragsstaats des SDÜ nicht entgegen stehen, es sei denn, mit einer in einem Vertragsstaat des genannten Übereinkommens oder in einem Mitgliedstaat ergangenen rechtskräftigen Entscheidung wird festgestellt, dass die betreffende Person von einem Vertragsstaat des genannten Übereinkommens oder einem Mitgliedstaat wegen derselben Taten, auf die sich die Red Notice bezieht, bereits rechtskräftig verurteilt worden ist.cc) Nach der Rechtsprechung des EuGH handelt es sich bei einer vorläufigen Festnahme einer Person, die Gegenstand einer von Interpol auf Antrag eines Drittstaats herausgegebenen Red Notice ist, um Strafverfolgung iSv Art. 50 GRCh i. V. m. Art. 54 SDÜ (vgl. EuGH vom 12.05.2021, C-505/19, ECLI: ECLI:EU:C:2021:376, BeckRS 2021, 10502 Rn. 95).
Mit der Entscheidung des EuGH vom 12.05.2021 (C-505/19, ECLI: ECLI:EU:C:2021:376, BeckRS 2021, 10502) wurde die der vorliegenden Fallkonstellation zugrunde liegende Rechtsfrage noch nicht geklärt.
Zwar führte der EuGH in der vorgenannten Entscheidung aus, dass Art. 54 SDÜ und Art. 21 Abs. 1 AEUV, jeweils in Verbindung mit Art. 50 GRCh dahingehend auszulegen sind, dass sie der vorläufigen Festnahme einer Person, die Gegenstand einer auf Antrag eines Drittstaats von der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol)herausgegebenen Red Notice ist, durch die Behörden eines Vertragsstaats des SDÜ nicht entgegenstehen, es sei denn, mit einer in einem Vertragsstaat des genannten Übereinkommens oder in einem Mitgliedstaat ergangenen rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung wird festgestellt, dass die betreffende Person von einem Vertragsstaat des genannten Übereinkommens oder einem Mitgliedstaat wegen derselben Taten, auf die sich die Red Notice bezieht, bereits rechtskräftig abgeurteilt worden ist (C-505/19, ECLI: ECLI:EU:C:2021:376, BeckRS 2021, 10502 Rn. 122).
Als Vorfrage ist daher in dem Vorlageverfahren inzident mitzuprüfen, ob die Grundsätze, die der EuGH in seiner Entscheidung vom 12.05.2021 (C-505/19, ECLI: ECLI:EU:C:2021:376, BeckRS 2021, 10502) hinsichtlich des Rechts auf Freizügigkeit iSv Art. 21 AEUV aufgestellt hat, auch für das Recht auf Bewegungsfreiheit iSv Art. 20 Abs. 1 SDÜ gelten, d. h. ob das Recht auf Bewegungsfreiheit nach Art. 20 Abs. 1 SDÜ besteht bzw. eingeschränkt werden kann, wenn ein Drittausländer auf der nationalen Ausschreibungsliste eines Mitgliedstaats steht, da er Gegenstand einer auf Antrag eines weiteren Drittstaats von der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) herausgegebenen Red Notice ist, wenn feststeht, dass der Drittausländer wegen derselben Taten, auf die sich die Red Notice bezieht, bereits rechtskräftig abgeurteilt worden ist.
So führte der EuGH (C-505/19, ECLI: ECLI:EU:C:2021:376, BeckRS 2021, 10502 Rn. 98) folgendes aus: "Es ist jedoch zu beachten, dass das Vorabentscheidungsersuchen die vorläufige Festnahme einer Person, die Gegenstand einer von Interpol auf Antrag eines Drittstaats herausgegebenen Red Notice ist, betrifft und nicht die Auslieferung dieser Person an diesen Staat.".
- BVerfG, 19.05.2022 - 2 BvR 1110/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Tschechien zum …
Diese Auslegung steht im Einklang mit dem legitimen Ziel der Vermeidung der Straflosigkeit von Personen, die eine Straftat begangen haben, einem Ziel, das sich in den Kontext des in Art. 3 Abs. 2 EUV vorgesehenen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, einfügt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 36 f.; Urteil vom 2. April 2020, Ruska Federacija, C897/19 PPU, EU:C:2020:262, Rn. 60; Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland (Red Notice, Interpol), C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 86; Urteil vom 16. Dezember 2021, AB u.a., C-203/20, EU:C:2021:1016, Rn. 58). - EuGH, 28.10.2022 - C-435/22
Die Behörden eines Mitgliedstaats dürfen einen Drittstaatsangehörigen nicht an …
In Anbetracht der zwischen dem Ausgangsverfahren und dem Verfahren, in dem das Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland (Von Interpol herausgegebene Red Notice) (C-505/19, im Folgenden: Urteil Interpol Red Notice, EU:C:2021:376), ergangen ist, bestehenden Unterschiede könne diese Frage nicht anhand des letztgenannten Urteils entschieden werden. - Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-58/22
Parchetul de pe lânga Curtea de Apel Craiova - Ersuchen um Vorabentscheidung - …
35 Vgl. u. a. Urteile vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland (Red Notice, Interpol) (C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung) und vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge (…C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87, Rn. 27, 28 und 31).73 Vgl. Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland (Red Notice, Interpol) (C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
77 Vgl. Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland (Red Notice, Interpol) (C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-147/22
Központi Nyomozó Főügyészség
17 Vgl. u. a. Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge (…C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87, Rn. 27, 28 und 31), und vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland (Red Notice, Interpol) (C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).40 Vgl. Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland (Red Notice, Interpol) (C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
44 Vgl. Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland (Red Notice, Interpol) (C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-117/20
Generalanwalt Bobek schlägt eine einheitliche Prüfung für den Schutz gegen …
85 Kürzlich ist der Gerichtshof sogar so weit gegangen, unter bestimmten Voraussetzungen eine bloß vorläufige Festnahme zum Zwecke der Überprüfung, ob jemand für die Zwecke eines zweiten Strafverfahrens an einen Drittstaat ausgeliefert werden kann, zu verbieten; vgl. Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland (Notice rouge d'Interpol) (C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 72 bis 82). - Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-534/20
Leistritz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …
11 Vgl. u. a. Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland (Red Notice, Interpol) (C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 77). - EuGH, 16.12.2021 - C-203/20
Der Grundsatz ne bis in idem steht der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls …
Zum anderen steht diese Auslegung im Einklang mit dem legitimen Ziel der Vermeidung der Straflosigkeit von Personen, die eine Straftat begangen haben, einem Ziel, das sich in den Kontext des in Art. 3 Abs. 2 EUV vorgesehenen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, einfügt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 36 und 37…, vom 2. April 2020, Ruska Federacija, C-897/19 PPU, EU:C:2020:262, Rn. 60, und vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland [Red Notice, Interpol], C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 86). - EuGH, 19.10.2023 - C-147/22
Központi Nyomozó Főügyészség - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2022 - C-205/21
Ministerstvo na vatreshnite raboti () und génétiques par la police) - Vorlage zur …
- EuGH, 14.09.2023 - C-71/21
Sofiyska gradska prokuratura u.a. (Mandats d'arrêt successifs)
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-620/21
MOMTRADE RUSE - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 132 …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-435/22
Generalstaatsanwaltschaft München - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-230/21
Belgische Staat (Réfugiée mineure mariée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Bundesrepublik Deutschland (Notice rouge d'Interpol)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Red Notice der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) - Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Ne bis in idem - Art. ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Red Notice der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) - Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Ne bis in idem - Art. ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Generalanwalt Bobek: Das im Schengen-Raum geltende Verbot der Doppelbestrafung kann auch eine Auslieferung an einen Drittstaat ausschließen
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 27.06.2019 - 6 K 565/17
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
- EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (29)
- EuGH, 06.09.2016 - C-182/15
Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in den Urteilen Petruhhin(24) und Pisciotti(25) festgestellt hat, dass die Situation eines Unionsbürgers, gegen den ein Auslieferungsersuchen eines Drittstaats gerichtet ist und der von seinem Recht auf Freizügigkeit in der Union Gebrauch gemacht hat, unter Art. 21 AEUV und damit in den Anwendungsbereich des Unionsrechts im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta fällt.In den Urteilen Petruhhin und Pisciotti hat der Gerichtshof betont, dass die im RFSR erlassenen Unionsmaßnahmen das Gebot des freien Personenverkehrs mit der Notwendigkeit des Erlasses geeigneter Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität in Einklang bringen müssen.
24 Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin (C-182/15, EU:C:2016:630).
30 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin (C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 26).
45 Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin (C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 36 und 37), bzw. vom 10. April 2018, Pisciotti (…C-191/16, EU:C:2018:222, Rn. 47).
- EuGH, 10.04.2018 - C-191/16
Pisciotti - Kein gleichwertiger Auslieferungsschutz wie bei Deutschen für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
25 Urteil vom 10. April 2018, Pisciotti (C-191/16, EU:C:2018:222).29 Vgl. zu dieser Bestimmung Urteil vom 10. April 2018, Pisciotti (C-191/16, EU:C:2018:222, Rn. 39 bis 41).
45 Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin (…C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 36 und 37), bzw. vom 10. April 2018, Pisciotti (C-191/16, EU:C:2018:222, Rn. 47).
- EuGH, 29.06.2016 - C-486/14
Ein Tatverdächtiger kann in einem Schengen-Staat erneut strafrechtlich verfolgt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
17 Urteil vom 29. Juni 2016 (C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 54).39 Vgl. Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski (C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 50 und 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
43 Vgl. Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski (C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.09.2017 - C-473/15
Peter Schotthöfer & Florian Steiner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
7 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 1991, Antonissen (…C-292/89, EU:C:1991:80, Rn. 8 bis 14), und Beschluss vom 6. September 2017, Peter Schotthöfer & Florian Steiner (C-473/15, EU:C:2017:633, Rn. 19 bis 21).27 Vgl. Beschluss vom 6. September 2017, Peter Schotthöfer & Florian Steiner (C-473/15, EU:C:2017:633).
- EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
35 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 291 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EGMR, 08.06.1976 - 5100/71
ENGEL AND OTHERS v. THE NETHERLANDS
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
19 Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) vom 8. Juni 1976, Engel u. a./Niederlande (CE:ECHR:1976:0608JUD000510071, Rn. 80 bis 82). - EGMR, 10.02.2009 - 14939/03
Sergeï Zolotoukhine ./. Russland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
Vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 2009, Sergey Zolotukhin/Russland (CE:ECHR:2009:0210JUD001493903, Rn. 53), und vom 15. November 2016, A und B/Norwegen (…CE:ECHR:2016:1115JUD002413011, Rn. 105 bis 107). - EGMR, 15.11.2016 - 24130/11
A ET B c. NORVÈGE
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
Vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 2009, Sergey Zolotukhin/Russland (…CE:ECHR:2009:0210JUD001493903, Rn. 53), und vom 15. November 2016, A und B/Norwegen (CE:ECHR:2016:1115JUD002413011, Rn. 105 bis 107). - EuGH, 11.02.2003 - C-187/01
Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
12 Urteil vom 11. Februar 2003 (C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87, Rn. 48). - EuGH, 27.05.2014 - C-129/14
Es verstößt nicht gegen die Charta der Grundrechte, dass im Schengen-Raum das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
14 Urteil vom 27. Mai 2014 (C-129/14 PPU, EU:C:2014:586, Rn. 63 und 64). - EuGH, 20.03.2018 - C-524/15
Der Grundsatz ne bis in idem kann zum Schutz der finanziellen Interessen der …
- EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
- EuGH, 13.11.2018 - C-247/17
Raugevicius
- EuGH, 26.02.1991 - C-292/89
The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen
- EuGH, 16.11.2010 - C-261/09
Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt, …
- EuGH, 05.06.2014 - C-398/12
M - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - …
- EuGH, 29.05.1997 - C-299/95
Kremzow / Republik Österreich
- EuGH, 11.11.1981 - 203/80
Casati
- EuGH, 16.12.1981 - 244/80
Foglia / Novello
- EuGH, 02.04.2020 - C-897/19
Hat ein Mitgliedstaat über ein Auslieferungsersuchen eines Drittstaats zu …
- EuGH, 28.09.2006 - C-467/04
Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - …
- OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 2 AuslA 3/20
Unzulässigkeit der Auslieferung eines EU-Bürgers an einen Drittstaat wegen in EU …
- EuGH, 10.03.2005 - C-469/03
Miraglia
- EuGH, 21.01.2010 - C-546/07
Deutschland hat dadurch gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, dass es die …
- EuGH, 22.12.2008 - C-491/07
Turansky - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. …
- EuGH, 11.03.1980 - 104/79
Foglia / Novello
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2020 - C-398/19
Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Extradition vers l'Ukraine) - Vorlage zur …
- EuGH, 24.10.2019 - C-35/19
Belgischer Staat (Indemnité pour personnes handicapées)
- EuGH, 19.10.2004 - C-200/02
EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-435/22
Generalstaatsanwaltschaft München - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
43 C-505/19, EU:C:2020:939, Nrn. 78 bis 80. Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin (…C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 26), und Red Notice Interpol (…Rn. 100).44 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (von Interpol herausgegebene Red Notice) (C-505/19, EU:C:2020:939, Nr. 76).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-55/20
Generalanwalt Bobek: Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für gegen Rechtsanwälte …
36 Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (rote Ausschreibung von Interpol) (C-505/19, EU:C:2020:939, Nr. 34). - Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20
An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur …
5 Vgl. kürzlich und ausführlicher mit weiteren Verweisungen meine Schlussanträge in der Rechtssache C-505/19, Bundesrepublik Deutschland (Interpol Red Notice) (EU:C:2020:939, Nr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-58/22
Parchetul de pe lânga Curtea de Apel Craiova - Ersuchen um Vorabentscheidung - …
78 Ähnlich Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in den Rechtssachen Bundesrepublik Deutschland (Red Notice, Interpol) (C-505/19, EU:C:2020:939, Nr. 93) und bpost (C-117/20, EU:C:2021:680, Nr. 121). - Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-147/22
Központi Nyomozó Főügyészség
45 Ähnlich Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in den Rechtssachen Bundesrepublik Deutschland (Red Notice, Interpol) (C-505/19, EU:C:2020:939, Nr. 93) und bpost (C-117/20, EU:C:2021:680, Nr. 121).