Rechtsprechung
EuGH, 25.04.2013 - C-81/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 und Art. 17 - Verbot von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung - Begriff 'Tatbestände, die auf eine Diskriminierung schließen ...
- Europäischer Gerichtshof
Asociatia Accept
Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 und Art. 17 - Verbot von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung - Begriff "Tatbestände, die auf eine Diskriminierung schließen ...
- EU-Kommission
Asociatia ACCEPT
Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 und Art. 17 - Verbot von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung - Begriff ‚Tatbestände, die auf eine Diskriminierung schließen ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Rechte bei Benachteiligung eines als homosexuell dargestellten Profifußballspielers durch öffentliche Äußerungen eines Vereinsgeschäftsführers
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Homophobe Äußerungen eines "Patrons" - Vermutung einer diskriminierenden Einstellungspolitik
- arbeitsrecht-hessen.de
Homophobe Äußerungen eines "Patrons" - Vermutung einer diskriminierenden Einstellungspolitik
- hensche.de
Diskriminierung: Sexuelle Identität, Diskriminierung: Einstellung
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benachteiligung eines als homosexuell dargestellten Profifußballspielers durch öffentliche Äußerungen eines Vereinsgeschäftsführers; Vorabentscheidungsersuchen der rumänischen Curte de Apel Bucuresti
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen, dass diesem Verein die Beweislast dafür obliegt, dass er keine diskriminierende Einstellungspolitik betreibt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vermutung einer diskriminierenden Einstellungspolitik bei einem Profifußballverein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- arbrb.de (Kurzinformation)
Compliance-Anforderungen bei diskriminierenden Äußerungen
- haufe.de (Kurzinformation)
Beweislast bei Schwulendiskriminierung in einem Profi-Fußballclub
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine schwulenfeindliche Unternehmens-Familie
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gerichtshof der Europäischen Union zur Beweislast eines Profifußballvereins bei homophoben Äußerungen des "Patrons" - Nichtregierungsorganisation "Accept" wirft Eigentümer einer rumänischen Fußballmannschaft diskriminierende Einstellungspolitik vor
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Um eine schwulenfeindliche Einstellungspolitik zu widerlegen, müssen Arbeitgeber nicht nachweisen, dass sie Schwule beschäftigen
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Asociatia Accept
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Curtea de Apel Bucuresti - Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 10 Abs. 1 und Art. 17 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in ...
Papierfundstellen
- EuZW 2013, 469
- NZA 2013, 891
- DB 2013, 18
- DÖV 2013, 567
Wird zitiert von ... (109) Neu Zitiert selbst (18)
- EuGH, 10.07.2008 - C-54/07
ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE …
Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Das vorlegende Gericht ist der Ansicht, dass ihm das Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2008, Feryn (C-54/07, Slg. 2008, I-5187), keine hinreichende Hilfe biete, wenn die diskriminierenden Äußerungen von einer Person stammten, die die einstellende Gesellschaft rechtlich zwar nicht verpflichten, aber deren Entscheidungen wegen ihrer engen Beziehungen zu ihr maßgeblich beeinflussen könne oder die zumindest als eine Person angesehen werden könne, die diese Entscheidungen maßgeblich beeinflusse.Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 nicht voraus, dass eine beschwerte Person, die behauptet, Opfer einer derartigen Diskriminierung geworden zu sein, identifizierbar ist (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft [ABl. L 180, S. 22] Urteil Feryn, Randnrn.
Außerdem verwehrt es Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78, insbesondere unter Berücksichtigung von deren Art. 8 Abs. 1, einem Mitgliedstaat nicht, in seinen nationalen Rechtsvorschriften Verbänden, die ein berechtigtes Interesse daran haben, für die Einhaltung dieser Richtlinie zu sorgen, das Recht einzuräumen, Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zur Durchsetzung der Verpflichtungen aus dieser Richtlinie einzuleiten, auch wenn sie nicht im Namen einer bestimmten beschwerten Person handeln oder sich keine beschwerte Person feststellen lässt (vgl. auch Urteil Feryn, Randnr. 27).
Der Gerichtshof kann dem nationalen Gericht jedoch alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die diesem für seine Entscheidung dienlich sein könnten (vgl. u. a. Urteile Feryn, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, Slg. 2011, I-7565,Randnr. 21).
Wie das vorlegende Gericht ausführt, ging es in der Rechtssache, in der das Urteil Feryn ergangen ist, um Äußerungen eines der Direktoren der Firma Feryn NV, der, wie sich u. a. aus den in jener Rechtssache zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen ergibt, die rechtliche Befugnis besaß, die Einstellungspolitik dieser Gesellschaft zu bestimmen (vgl. Urteil Feryn, Randnrn.
Dem Urteil Feryn ist jedoch nicht zu entnehmen, dass es zur Glaubhaftmachung von "Tatsachen, die das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen" nach Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 erforderlich wäre, dass der Urheber von Äußerungen über die Einstellungspolitik einer bestimmten Einrichtung zwingend die rechtliche Befugnis haben müsste, diese Politik unmittelbar zu beeinflussen oder diese Einrichtung bei Einstellungen zu binden oder zu vertreten.
In einem Verfahren, in dem ein Verband, der dazu kraft Gesetzes ermächtigt ist, die Feststellung und Ahndung einer Diskriminierung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78 beantragt, müssen die Sanktionen, die nach Art. 17 dieser Richtlinie im nationalen Recht vorzusehen sind, auch dann wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein, wenn es kein identifizierbares Opfer gibt (vgl. entsprechend Urteil Feryn, Randnrn.
Zwar bedeutet der Umstand allein, dass eine bestimmte Sanktion ihrer Natur nach nicht auf Geld gerichtet ist, nicht zwangsläufig, dass sie lediglich symbolischen Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Feryn, Randnr. 39), insbesondere, wenn sie mit einem angemessenen Grad an Öffentlichkeit verbunden ist und wenn sie im Rahmen etwaiger zivilrechtlicher Haftungsklagen den Beweis einer Diskriminierung im Sinne der Richtlinie erleichtern würde.
- EuGH, 22.04.1997 - C-180/95
SOZIALPOLITIK
Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Folglich muss die zur Umsetzung von Art. 17 der Richtlinie 2000/78 in die nationale Rechtsordnung eines Mitgliedstaats geschaffene Sanktionsregelung neben den zur Umsetzung von Art. 9 der Richtlinie ergriffenen Maßnahmen insbesondere einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz der aus der Richtlinie hergeleiteten Rechte gewährleisten (vgl. entsprechend u. a. Urteil vom 22. April 1997, Draehmpaehl, C-180/95, Slg. 1997, I-2195, Randnrn.Die Härte der Sanktionen muss der Schwere der mit ihnen geahndeten Verstöße entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 42, und Draehmpaehl, Randnr. 40), zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg. 2003, I-12971, Randnrn.
Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, insbesondere zu prüfen, ob die Betroffenen, die ein Rechtsschutzinteresse haben, unter den in der vorstehenden Randnummer angeführten Umständen so große Bedenken haben könnten, ihre Rechte aus den die Richtlinie 2000/78 umsetzenden nationalen Rechtsvorschriften geltend zu machen, dass das zur Umsetzung dieser Richtlinie geschaffene Sanktionssystem keinen wirklich abschreckenden Charakter hat (vgl. entsprechend Urteil Draehmpaehl, Randnr. 40).
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Dies trifft auf die Tätigkeit von Fußballprofis oder -halbprofis zu, da diese eine unselbständige Tätigkeit ausüben oder entgeltliche Dienstleistungen erbringen (Urteil vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73).
- EuGH, 06.11.2003 - C-101/01
Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet
Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Die Härte der Sanktionen muss der Schwere der mit ihnen geahndeten Verstöße entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 42, und Draehmpaehl, Randnr. 40), zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg. 2003, I-12971, Randnrn. - EuGH, 19.04.2012 - C-415/10
Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig …
Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Insbesondere aus dem 15. Erwägungsgrund der Richtlinie 2000/78 ergibt sich, dass es dem einzelstaatlichen Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle obliegt, Tatbestände, die auf eine Diskriminierung schließen lassen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten zu bewerten (vgl. Urteil vom 19. April 2012, Meister, C-415/10, Randnr. 37). - EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Jedenfalls hat das nationale Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, wenn ein Sachverhalt in den Anwendungsbereich einer Richtlinie fällt, bei der Anwendung seines nationalen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und der Zielsetzung dieser Richtlinie auszulegen, um das mit der Richtlinie angestrebte Ergebnis zu erreichen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann, 14/83, Slg. 1984, 1891, Randnrn. - EuGH, 17.07.2008 - C-303/06
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG …
Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht wurden, die eine Diskriminierung im Sinne dieser Richtlinie vermuten lassen, die tatsächliche Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verlangt, dass die Beweislast beim betreffenden Beklagten liegt, der beweisen muss, dass dieser Grundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2008, Coleman, C-303/06, Slg. 2008, I-5603, Randnr. 54). - EuGH, 16.03.2010 - C-325/08
Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine …
Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs fällt nämlich nach den Zielen der Union die Ausübung des Sports insoweit unter das Unionsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben gehört (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 1976, Donà, 13/76, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12, und vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais, C-325/08, Slg. 2010, I-2177, Randnr. 27). - EuGH, 13.11.1990 - C-106/89
Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación
Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
26 und 28, vom 13. November 1990, Marleasing, C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 10. März 2005, Nikoloudi, C-196/02, Slg. 2005, I-1789, Randnr. 73, und vom 28. Januar 2010, Uniplex [UK], C-406/08, Slg. 2010, I-817, Randnrn. - EuGH, 14.07.1976 - 13/76
Dona / Mantero
Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs fällt nämlich nach den Zielen der Union die Ausübung des Sports insoweit unter das Unionsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben gehört (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 1976, Donà, 13/76, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12, und vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais, C-325/08, Slg. 2010, I-2177, Randnr. 27). - EuGH, 28.01.2010 - C-406/08
Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der …
- EuGH, 02.08.1993 - C-271/91
Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority
- EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
AGM-COS.MET - Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren …
- EuGH, 30.03.2006 - C-451/03
DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR …
- EuGH, 10.03.2005 - C-196/02
Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119 …
- EuGH, 08.06.1994 - C-383/92
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EuGH, 06.09.2011 - C-163/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang der Immunität, die das Unionsrecht den …
- EuGH, 05.07.2007 - C-430/05
Ntionik und Pikoulas - Richtlinie 2001/34/EG - Art. 21 - Zulassung von …
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Dies bedeutet auch, die Vorgaben der Richtlinien und des Gerichtshofs der Europäischen Union im nationalen Recht möglichst vollständig durchzusetzen (EuGH, NZA 2013, 891 Rn. 71 - Asociatia ACCEPT). - BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl
Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 50;… 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 42, 44 f.; BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 25; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 31 mwN) .Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (ua. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32 , Slg. 2008, I-5187; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 27 ) .
- BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss die Härte der Sanktionen der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia Accept] Rn. 63 mwN zur Richtlinie 2000/78/EG; 10. April 1984 - …
- BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14
Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")
Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia A CCEPT] Rn. 63 mwN;… BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 - Rn. 161) . - BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14
Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung
Bereits mit diesen Bestimmungen des AGG hat der nationale Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass nur derjenige den Schutz des AGG vor Diskriminierung einschließlich der in § 15 AGG geregelten Ersatzleistungen für sich beanspruchen kann, der auch tatsächlich Schutz vor Diskriminierung beim Zugang zur Erwerbstätigkeit sucht und dass hingegen eine Person, die mit ihrer Bewerbung nicht die betreffende Stelle erhalten, sondern nur die formale Position eines Bewerbers iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG erlangen will mit dem alleinigen Ziel, eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG geltend zu machen, sich nicht auf den durch das AGG vermittelten Schutz berufen kann; sie kann nicht Opfer einer verbotenen Diskriminierung sein mit der Folge, dass ihr die in § 15 AGG vorgesehenen Sanktionen mit abschreckender Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber (vgl. etwa EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63) zugutekommen müssten.Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32 , Slg. 2008, I-5187; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 27 ) .
Die Entschädigung muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63;… 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195;… BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .
Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63 mwN;… BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .
- BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18
AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu …
(2) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [Asocia Æ« ia Accept] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32; BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24 mwN, BAGE 156, 107; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. etwa EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asocia ?£ ia Accept] Rn. 63 mwN; BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 - Rn. 161) .
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
(4) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. zur Entgeltgleichheit und zu anderen Gleichbehandlungsfragen etwa EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [AsociaÆ«ia Accept] Rn. 55 mwN; 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 60) . - BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13
Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung …
Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT] Rn. 50;… vgl. auch EuGH 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 42, 44 f.; BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 31 mwN) .(b) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32 , Slg. 2008, I-5187; BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .
Im Übrigen trägt auch nur eine Auslegung von § 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG dahin, dass den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die die Rechtfertigung iSv. § 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG begründenden Tatsachen trifft, dem Art. 8 der Richtlinie 2000/43/EG, Art. 10 der Richtlinie 2000/78/EG sowie Art. 19 der Richtlinie 2006/54/EG zugrundeliegenden Rechtsgedanken Rechnung, wonach stets der Beklagte zu beweisen hat, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat (vgl. etwa EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT] Rn. 55; 17. Juli 2008 - C-303/06 - [Coleman] Rn. 54, Slg. 2008, I-5603) .
Im Übrigen trägt auch nur eine Auslegung von § 8 Abs. 1, § 10 AGG dahin, dass den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die die Rechtfertigung begründenden Tatsachen trifft, dem Art. 8 der Richtlinie 2000/43/EG, Art. 10 der Richtlinie 2000/78/EG sowie Art. 19 der Richtlinie 2006/54/EG zugrundeliegenden Rechtsgedanken Rechnung, wonach stets der Beklagte zu beweisen hat, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat (vgl. etwa EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [A sociatia ACCEPT] Rn. 55; 17. Juli 2008 - C-303/06 - [Coleman] Rn. 54, Slg. 2008, I-5603) .
Die Entschädigung muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT] Rn. 63;… 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195;… BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .
Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT] Rn. 63 mwN;… BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .
- BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13
AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch
Der vorlegende Senat geht davon aus, dass diese Rechtsprechung zum "Bestandteil eines Motivbündels" für die sich benachteiligt sehende Partei im Schutzniveau mindestens gleich, im Ergebnis sogar stärker ist als die Vorgaben des Unionsrechts (zB EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT]; 5. Mai 1994 - C-421/92 - [Habermann-Beltermann] Rn. 14, Slg. 1994, I-1657;… 8. November 1990 - C-177/88 - [Dekker] Rn. 10 und Rn. 17, Slg. 1990, I-3941) .Damit hängt zusammen, dass das Konzept einer abschreckenden Wirkung (ua. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63) dem deutschen Schadensersatzrecht an sich fremd ist.
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14
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Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32 , Slg. 2008, I-5187; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 27 ) .Bereits mit diesen Bestimmungen hat der nationale Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass nur derjenige den Schutz des AGG vor Diskriminierung einschließlich der in § 15 AGG geregelten Ersatzleistungen für sich beanspruchen kann, der auch tatsächlich Schutz vor Diskriminierung beim Zugang zur Erwerbstätigkeit sucht und dass hingegen eine Person, die mit ihrer Bewerbung nicht die betreffende Stelle erhalten, sondern nur die formale Position eines Bewerbers iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG erlangen will mit dem alleinigen Ziel, eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG geltend zu machen, sich nicht auf den durch das AGG vermittelten Schutz berufen kann; sie kann nicht Opfer einer verbotenen Diskriminierung sein mit der Folge, dass ihr die in § 15 AGG vorgesehenen Sanktionen mit abschreckender Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber (vgl. etwa EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63) zugutekommen müssten.
Die Entschädigung muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63;… 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195;… BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .
Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63 mwN;… BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .
- BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
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