Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zur aktuellen Fassung von § 357a ZPO.
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Zivilprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszuge (§§ 253 - 510c) |
1. Abschnitt - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
5. Titel - Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme (§§ 355 - 370) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 357a ZPO a.F.
2 Entscheidungen zu § 357a ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs
- BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76
Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren