Arbeitsgerichtsgesetz
4. Teil - Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten (§§ 101 - 110) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Arbeitsgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/ArbGG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 104 ArbGG
7 Entscheidungen zu § 104 ArbGG in unserer Datenbank:
- BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung
- BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10
Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum ...
- LAG Köln, 12.06.1997 - 10 Sa 948/96
Bühnenengagement, außerordentliche Kündigung (bei Theaterschließung); ...
- BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80
Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren
- BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81
Aufhebungsklage - Schiedsgericht - Normen eines Tarifvertrages - Fehlerhafte ...
- LAG Köln, 19.12.1996 - 10 Sa 448/96
Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen ...
- LAG Berlin, 29.05.1992 - 6 Sa 22/92
Kündigung: Sozialauswahl
Querverweise
Auf § 104 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung
- § 36 (Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht)