Aufenthaltsverordnung
Kapitel 7 - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 79 - 84) |
Die in Kapitel 2 Abschnitt 1, Kapitel 3, § 56, Kapitel 5 sowie in den §§ 81 und 82 enthaltenen Regelungen finden auch Anwendung auf Ausländer, deren Rechtsstellung durch das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt ist.
Fassung aufgrund der Sechsten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2011 | Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 22.07.2011 |
berechtigte § 80Übergangsregelung für bestimmte Fiktions-
bescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster § 80aÜbergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union § 81Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren § 82Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien § 82aÜbergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union § 82bÜbergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 § 83Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen § 84Beginn der Anerkennung von Forschungs-
einrichtungen
Rechtsprechung zu § 79 AufenthV
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