Bundesbeamtengesetz
Abschnitt 4 - Abordnung, Versetzung und Zuweisung (§§ 27 - 29) |
(1) 1Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit
1. | bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder | |
2. | bei einer anderen Einrichtung, wenn ein öffentliches Interesse es erfordert, |
zugewiesen werden. 2Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle.
(2) Beamtinnen und Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit oder eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgewandelt wird, kann auch ohne ihre Zustimmung eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn öffentliche Interessen es erfordern.
(3) Die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 29 BBG
118 Entscheidungen zu § 29 BBG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 07.03.2024 - 8 A 76/23
Mitbestimmung; Zuweisung; Beendigung; Jobcenter; Geschäftsführer
- BVerwG, 13.10.2021 - 2 C 6.20
Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie
- OVG Niedersachsen, 13.01.2021 - 17 LP 2/20
Beschwerde; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Mitbestimmung; Rückkehr; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18
Abordnung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Zuweisung
- VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18
- BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19
Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Saarland, 17.04.2019 - 1 A 28/18
Voraussetzungen eines gesetzesimmanenten Rückforderungsvorbehalts im Besoldungs- ...
- OVG Saarland, 17.04.2019 - 1 A 28/18
- BVerwG, 13.10.2021 - 2 C 1.21
Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie für Entsendungen von Polizeibeamten ...
- BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13
Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur; ...
- OVG Sachsen, 31.07.2019 - 2 B 193/19
- OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
Erneute amtsärztliche Untersuchung eines Telekom-Beamten; Feststellung des ...
Querverweise
Auf § 29 BBG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Elterngeld
- § 1 (Berechtigte)