Bundesbeamtengesetz
Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 60 - 115) |
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Pflichten und Rechte (§§ 60 - 86) |
1Die Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen, die der Dienstherr auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften geleistet hat, richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. 2Der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Zahlung steht es gleich, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass die Empfängerin oder der Empfänger ihn hätte erkennen müssen. 3Von der Rückforderung kann aus Billigkeitsgründen mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle ganz oder teilweise abgesehen werden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 06.03.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
14.03.2015 | Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 06.03.2015 |
pflicht § 68Versagung der Aussagegenehmigung § 69Gutachtenerstattung § 70Auskünfte an die Medien § 71Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen § 72Wahl der Wohnung § 73Aufenthaltspflicht § 74Dienstkleidung § 75Pflicht zum Schadensersatz § 76Übergang eines Schadensersatz-
anspruchs gegen Dritte § 77Nichterfüllung von Pflichten § 78Fürsorgepflicht des Dienstherrn § 78aZahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeld-
ansprüchen § 79Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz § 80Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen § 81Reisekosten § 82Umzugskosten § 83Trennungsgeld § 84Jubiläumszuwendung § 84aRückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen § 85Dienstzeugnis § 86Amtsbezeichnungen
Rechtsprechung zu § 84a BBG
11 Entscheidungen zu § 84a BBG in unserer Datenbank:
- VG Ansbach, 11.06.2021 - AN 18 K 19.00384
Ermessen bei Rückforderung von Beihilfe für zahnärztliche Behandlung
- BVerwG, 22.10.2020 - 5 A 2.19
Erstattungsobergrenze für Maklergebühren und Notwendigkeit der Auslagen einer ...
- VG Augsburg, 20.12.2018 - Au 2 K 17.1634
Rückforderung von Beihilfeleistungen an geschiedene Ehefrau wegen fehlender ...
- VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1561/18
Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen Soldaten, der bei einem Kameraden ...
- VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 5 K 17.535
Rückforderung von Beihilfeleistungen
- VG Köln, 14.05.2020 - 23 K 205/19
- VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1570/18
- VG Köln, 27.03.2020 - 23 K 5753/18
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 2 S 994/15
Rechtswidrige Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfeleistungen wegen Fehlens ...
- VG Berlin, 28.02.2023 - 28 K 729.17