Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 3 - Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtgutes durch die Ehegatten (§§ 1450 - 1470) |
1Ist ein Ehegatte durch Krankheit oder Abwesenheit verhindert, bei einem Rechtsgeschäft mitzuwirken, das sich auf das Gesamtgut bezieht, so kann der andere Ehegatte das Rechtsgeschäft vornehmen, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; er kann hierbei im eigenen Namen oder im Namen beider Ehegatten handeln. 2Das Gleiche gilt für die Führung eines Rechtsstreits, der sich auf das Gesamtgut bezieht.
handlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten § 1456Selbständiges Erwerbsgeschäft § 1457Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts § 1458(weggefallen) § 1459Gesamtguts-
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1460Haftung des Gesamtguts § 1461Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1462Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1463Haftung im Innenverhältnis § 1464Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1465Prozesskosten § 1466Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes § 1467Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1468Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1469Aufhebungsantrag § 1470Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
entscheidung
Rechtsprechung zu § 1454 BGB
9 Entscheidungen zu § 1454 BGB in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 NE 22.849
Normkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen Beeinträchtigung eines eingetragenen ...
- VG Regensburg, 12.01.2016 - RN 6 K 13.1289
Klagebefugnis für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage im Baurecht aus Eigentum ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 23.06.2017 - 15 ZB 16.920
Unzulässigkeit einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zum ...
- VGH Bayern, 23.06.2017 - 15 ZB 16.920
- VGH Bayern, 23.09.2014 - 13 A 13.1958
Ehegatten in Gütergemeinschaft sind bei gemeinschaftlicher Verwaltung des ...
- VGH Bayern, 23.09.2014 - 13 A 13.1959
Ehegatten in Gütergemeinschaft sind bei gemeinschaftlicher Verwaltung des ...
- OLG Zweibrücken, 04.03.2009 - 3 W 38/09
Gütergemeinschaft: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut einer ...
- BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79
Vertretungsmacht des Verwalters
- VGH Bayern, 19.06.2023 - 8 AS 23.40017
Gemeinschaftliche Prozessführungsbefungnis von Ehegatten
Querverweise
Auf § 1454 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)