Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 3 - Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtgutes durch die Ehegatten (§§ 1450 - 1470) |
(1) Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten über das Gesamtgut, so gelten die Vorschriften des § 1366 Abs. 1, 3, 4 und des § 1367 entsprechend.
(2) 1Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen. 2Hat er gewusst, dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt, so kann er nur widerrufen, wenn dieser wahrheitswidrig behauptet hat, der andere Ehegatte habe eingewilligt; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war, dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte.
handlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten § 1456Selbständiges Erwerbsgeschäft § 1457Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts § 1458(weggefallen) § 1459Gesamtguts-
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1460Haftung des Gesamtguts § 1461Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1462Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1463Haftung im Innenverhältnis § 1464Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1465Prozesskosten § 1466Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes § 1467Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1468Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1469Aufhebungsantrag § 1470Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
entscheidung
Rechtsprechung zu § 1453 BGB
8 Entscheidungen zu § 1453 BGB in unserer Datenbank:
- FG Düsseldorf, 04.09.2018 - 10 K 2662/14
Voraussetzungen für die Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
- OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 71/13
Zur Wirksamkeit der Übernahme eines GmbH-Gesellschaftsanteils im Wege der ...
- BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82
Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.05.1984 - IX ZR 86/82
Registerschutz und Bereicherung
- BGH, 29.05.1984 - IX ZR 86/82
- OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15
Zulässigkeit eines während der Trennungszeit geltend gemachten Antrages des ...
- FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
Betriebsaufspaltung bei in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten
- AG Köln, 19.02.1988 - 218 C 144/87
- OLG Stuttgart, 31.10.1996 - 19 U 80/96
Herausgabeanspruch gegen einen Miterben aufgrund eines zustehenden ...
Querverweise
Auf § 1453 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)