Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 7 - Errichtung und Aufhebung eines Testaments (§§ 2229 - 2264) |
Zitiervorschläge
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Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.
§ 2229Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit
§ 2230(weggefallen)
§ 2231Ordentliche Testamente
§ 2232Öffentliches Testament
§ 2233Sonderfälle
§ 2234- § 2246 (weggefallen)
§ 2247Eigenhändiges Testament
§ 2248Verwahrung des eigenhändigen Testaments
§ 2249Nottestament vor dem Bürgermeister
§ 2250Nottestament vor drei Zeugen
§ 2251Nottestament auf See
§ 2252Gültigkeitsdauer der Nottestamente
§ 2253Widerruf eines Testaments
§ 2254Widerruf durch Testament
§ 2255Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen
§ 2256Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung
§ 2257Widerruf des Widerrufs
§ 2258Widerruf durch ein späteres Testament
§ 2258a(weggefallen)
§ 2258b(weggefallen)
§ 2259Ablieferungspflicht
§ 2260(weggefallen)
§ 2261(weggefallen)
§ 2262(weggefallen)
§ 2263Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
§ 2263a(weggefallen)
§ 2264(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 2251 BGB
3 Entscheidungen zu § 2251 BGB in unserer Datenbank:
- BFH, 12.12.1973 - II R 130/71
Verfügung von Todes wegen - Unwirksamkeit - Erfüllung der Verfügung - Abweichen ...
- OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14
Anforderungen an die Errichtung eines sog. Dreizeugentestaments
- KG, 22.06.2022 - 6 W 7/21
Wirksamkeit eines Testaments: Errichtung eines Drei-Zeugen-Notlagentestaments ...
§ 2251 BGB in Nachschlagewerken
Querverweise
Auf § 2251 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Errichtung und Aufhebung eines Testaments
- § 2252 (Gültigkeitsdauer der Nottestamente)