Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 6 - Leihe (§§ 598 - 606) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 602 BGB
14 Entscheidungen zu § 602 BGB in unserer Datenbank:
- KG, 10.01.2019 - 22 U 86/17
Auslegung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit
- LG Düsseldorf, 19.09.2019 - 21 O 121/18
- BGH, 04.08.2010 - XII ZR 118/08
Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit: Verschuldensunabhängige Haftung des ...
- AG Neumarkt/Oberpfalz, 30.03.2012 - 1 C 652/11
Widerruf eines Versicherungsvertrages nach Ablauf der Frist sowie Anspruch auf ...
- LG Dessau-Roßlau, 09.03.2012 - 2 O 582/10
Liefer- und Nutzungsbeziehung zwischen einem Hersteller von Autolacken und einer ...
- LAG Hamm, 21.09.2006 - 16 Sa 86/06
Kein Haftungsprivileg bei Schadensersatzansprüchen unter Arbeitskollegen
- OLG Koblenz, 11.01.2008 - 10 U 1705/06
Leihe: Schadensersatz wegen Beschädigung einer Werkstatthalle durch einen Brand ...
- LG München I, 25.03.2021 - 12 O 7213/20
Unzulässigkeit der Pauschalierung von Schadensersatz in AGB auf Basis des ...
- OLG Hamm, 31.03.2014 - 5 U 168/13
Eintragungsfähigkeit eines Notwegerechts
- SG Gießen, 07.01.2015 - S 14 AL 17/12
Insolvenzgeld setzt voraus, dass die Ansprüche auf Arbeitsentgelt auch ...