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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
Titel 4 - Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen (§§ 1616 - 1625) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ BGB bis 31.12.2022 (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
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§ 1616Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
§ 1617Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
§ 1617aGeburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge
§ 1617bName bei nachträglicher gemeinsamer Sorge oder Scheinvaterschaft
§ 1617cName bei Namensänderung der Eltern
§ 1618Einbenennung
§ 1618aPflicht zu Beistand und Rücksicht
§ 1619Dienstleistungen in Haus und Geschäft
§ 1620Aufwendungen des Kindes für den elterlichen Haushalt
§ 1621- § 1623 (weggefallen)
§ 1624Ausstattung aus dem Elternvermögen
§ 1625Ausstattung aus dem Kindesvermögen
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