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Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)   
   Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304)   
   Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292)   
Gliederung
Alte Fassung
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Textdarstellung

  

§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) 1Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.09.2013 (BGBl. I S. 3642), in Kraft getreten am 13.06.2014 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
13.06.2014Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung20.09.2013BGBl. I S. 3642
01.01.2002Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts26.11.2001BGBl. I S. 3138
30.06.2000Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro27.06.2000BGBl. I S. 897
§ 240aVerordnungs-
ermächtigung
§ 241Pflichten aus dem Schuldverhältnis § 241aUnbestellte Leistungen § 242Leistung nach Treu und Glauben § 243Gattungsschuld § 244Fremdwährungsschuld § 245Geldsortenschuld § 246Gesetzlicher Zinssatz § 247Basiszinssatz § 248Zinseszinsen § 249Art und Umfang des Schadensersatzes § 250Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung § 251Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung § 252Entgangener Gewinn § 253Immaterieller Schaden § 254Mitverschulden § 255Abtretung der Ersatzansprüche § 256Verzinsung von Aufwendungen § 257Befreiungsanspruch § 258Wegnahmerecht § 259Umfang der Rechenschaftspflicht § 260Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen § 261Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten § 262Wahlschuld; Wahlrecht § 263Ausübung des Wahlrechts; Wirkung § 264Verzug des Wahlberechtigten § 265Unmöglichkeit bei Wahlschuld § 266Teilleistungen § 267Leistung durch Dritte § 268Ablösungsrecht des Dritten § 269Leistungsort § 270Zahlungsort § 270aVereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel § 271Leistungszeit § 271aVereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen § 272Zwischenzinsen § 273Zurückbehaltungs-
recht
§ 274Wirkungen des Zurückbehaltungs-
rechts
§ 275Ausschluss der Leistungspflicht § 276Verantwortlichkeit des Schuldners § 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 278Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte § 279(weggefallen) § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung § 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung § 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 § 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 285Herausgabe des Ersatzes § 286Verzug des Schuldners § 287Verantwortlichkeit während des Verzugs § 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden § 289Zinseszinsverbot § 290Verzinsung des Wertersatzes § 291Prozesszinsen § 292Haftung bei Herausgabepflicht
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