Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292) |
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(2) 1Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. 2Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.
Amtlicher Hinweis:Diese Vorschrift dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12).
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
ermächtigung § 241Pflichten aus dem Schuldverhältnis § 241aUnbestellte Leistungen § 242Leistung nach Treu und Glauben § 243Gattungsschuld § 244Fremdwährungsschuld § 245Geldsortenschuld § 246Gesetzlicher Zinssatz § 247Basiszinssatz § 248Zinseszinsen § 249Art und Umfang des Schadensersatzes § 250Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung § 251Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung § 252Entgangener Gewinn § 253Immaterieller Schaden § 254Mitverschulden § 255Abtretung der Ersatzansprüche § 256Verzinsung von Aufwendungen § 257Befreiungsanspruch § 258Wegnahmerecht § 259Umfang der Rechenschaftspflicht § 260Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen § 261Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten § 262Wahlschuld; Wahlrecht § 263Ausübung des Wahlrechts; Wirkung § 264Verzug des Wahlberechtigten § 265Unmöglichkeit bei Wahlschuld § 266Teilleistungen § 267Leistung durch Dritte § 268Ablösungsrecht des Dritten § 269Leistungsort § 270Zahlungsort § 270aVereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel § 271Leistungszeit § 271aVereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen § 272Zwischenzinsen § 273Zurückbehaltungs-
recht § 274Wirkungen des Zurückbehaltungs-
rechts § 275Ausschluss der Leistungspflicht § 276Verantwortlichkeit des Schuldners § 277Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 278Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte § 279(weggefallen) § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung § 281Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung § 282Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 § 283Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 284Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 285Herausgabe des Ersatzes § 286Verzug des Schuldners § 287Verantwortlichkeit während des Verzugs § 288Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden § 289Zinseszinsverbot § 290Verzinsung des Wertersatzes § 291Prozesszinsen § 292Haftung bei Herausgabepflicht