Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
Titel 5 - Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 361) |
Untertitel 2 - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 355 - 361) |
§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
(1) 1Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und zu übermitteln. 2Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt
(3) 1Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. 2Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. 3Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen:
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch unter folgenden Voraussetzungen:
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 15.07.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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22.07.2022 | Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften | 15.07.2022 | |
28.05.2022 | Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | 10.08.2021 | |
21.03.2016 | Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften | 11.03.2016 | |
13.06.2014 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung | 20.09.2013 | |
11.06.2010 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht | 29.07.2009 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungs-
verträgen und Tauschsystem-
verträgen § 356bWiderrufsrecht bei Verbraucher-
darlehensverträgen § 356cWiderrufsrecht bei Ratenlieferungs-
verträgen § 356dWiderrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen § 356eWiderrufsrecht bei Verbraucherbau-
verträgen § 357Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen § 357aWertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen § 357bRechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen § 357cRechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-
Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungs-
verträgen und Tauschsystem-
verträgen § 357dRechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungs-
verträgen § 357eRechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbau-
verträgen § 358Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag § 359Einwendungen bei verbundenen Verträgen § 359a(weggefallen) § 360Zusammenhängende Verträge § 361Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast