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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
Untertitel 5 - Landpachtvertrag (§§ 585 - 597) |
Alte Fassung
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1Ist der Pächter berufsunfähig im Sinne der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung geworden, so kann er das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur Nutzung an einen Dritten, der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewährleistet, widerspricht. 2Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
§ 585Begriff des Landpachtvertrags
§ 585aForm des Landpachtvertrags
§ 585bBeschreibung der Pachtsache
§ 586Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
§ 586aLasten der Pachtsache
§ 587Fälligkeit der Pacht; Entrichtung der Pacht bei persönlicher Verhinderung des Pächters
§ 588Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung
§ 589Nutzungsüberlassung an Dritte
§ 590Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung oder der bisherigen Nutzung
§ 590aVertragswidriger Gebrauch
§ 590bNotwendige Verwendungen
§ 591Wertverbessernde Verwendungen
§ 591aWegnahme von Einrichtungen
§ 591bVerjährung von Ersatzansprüchen
§ 592Verpächterpfandrecht
§ 593Änderung von Landpachtverträgen
§ 593aBetriebsübergabe
§ 593bVeräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks
§ 594Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses
§ 594aKündigungsfristen
§ 594bVertrag über mehr als 30 Jahre
§ 594cKündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters
§ 594dTod des Pächters
§ 594eAußerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 594fSchriftform der Kündigung
§ 595Fortsetzung des Pachtverhältnisses
§ 595aVorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen
§ 596Rückgabe der Pachtsache
§ 596aErsatzpflicht bei vorzeitigem Pachtende
§ 596bRücklassungspflicht
§ 597Verspätete Rückgabe
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